Hallo und Danke für dein Engagement hier!
Hallo,
Die Parkplätze wurden auf dem Grundstück geplant und wurden
dann zum Teil auf die Straße verschoben. Das heißt, 3,50 Meter
sind auf dem Grundstück und der Rest von 1,50 Meter sind auf
die Straße gerutscht.
Parkplätze können nicht auf eine Straße rutschen
Ob die
Länge von 3,5 m ausreicht, kann man in der
Verwaltungsvorschrift zur jeweiligen Landesbauordnung oder in
der Garagenverordnung o.ä. des jeweiligen Bundeslands
nachlesen. Man kann den Rest der fehlenden Länge durch Baulast
sichern, die müsste sich dann aus dem Bauantrag ergeben.
— das ist meine Art das ironisch zu umschreiben, das kannst du nicht wissen.
— Parkplätze müssen bei uns 5 Meter lang sein!
— Nachdem der Schwindel aufgefallen ist, hat die Stadt verfügt, dass hier Abhilfe
— geschaffen werden muss. Das sieht jetzt so aus, dass dort ein Strich gemacht wurde und der Strich soll bedeuten, links hiervon darf geparkt werde und rechts ist Straße und hier darf nicht geparkt werden. Aus dem 5 Parkplätzen wurden jetzt 2 Parkplätze.
Die anderen 3 Parkplätze sollten jetzt an anderer Stelle entstehen, dies ist aber noch nicht passiert und wird evtl. nie passieren.
Kurz nochmal, der Bauantrag besagt wie alles korrekt auszusehen hätte und die Realität
zeigt ein anderes Bild.
Die Stadt ist da eher desinteressiert, da sie wichtigere Themen hat und ja nur 2 Anlieger betroffen sind.
Der eingesparte Bereich wurde als Garten angelegt.
Unten gibt es eine Praxis und oben eine Wohnung.
Die Anzahl der Parkplätze entspricht nicht der Verordnung der
Gemeinde.
Aber das ist für mich erstmal zweitrangig.
Für dich vielleicht
Für andere ist das entweder ein
Schwarzbau oder eine nicht vollständig eingehaltene
Baugenehmigung, die der Gebrauchsabnahme des jeweiligen
Landesbaurechts entgegenstehen könnte… ich kann auch nicht
einfach ein Einkaufscenter errichten und mitteilen, dass ich
die nötigen 1000 Stellplätze dann mal irgendwann später
errichte 
— da möchte ich nicht widersprechen 
— Der Landkreis sagt, das ist Gemeindesache und die Gemeinde sagt…
— eher wenig…
Kann die Stadt diesen Zustand akzeptieren?
Tja, offenbar tut sie das
Wäre was für einen
(Bau-)Verwaltungsrechtler
Gegen sowas kann man mit einer
Nachbarbeschwerde an seine Baubehörde vorgehen oder die
örtliche Lokalpolitik drauf ansetzen.
— Guter Gedanke mit der Lokalpolitik. Wie gesagt, die Gemeinde ist eher weniger interessiert.
Ach ja, an anderer Stelle auf dem Grundstück sollte der
Bauherr ja noch Parkplätze zur Verfügung stellen.
Aber das hat er alles eingezäunt und trotz Fristsetzung ist
dort nichts geschehen…
Tja, was so eine Ordnungsverfügung an Bußgeldbewährung hinter
sich hat, dürfte sich aus der Landesbauordnung entnehmen
lassen 
— Wieder Landesbauordung. Wie oben geschrieben, die verweisen auf die Gemeinde…
— Also dort vorzusprechen ist wie auf Granit zu beissen…
Gruß vom
Schnabel
Grüße Uwe