Die ZVG ist von einer Privatperson

Also mein Ex Mann hat eine ZVG über unser gemeinsames Haus beantrag ohne mit mir darüber zu reden. Nun wurden mir die §74a abs5 und 85 a lt Schreiben vom Amtsgericht zugeschickt. Es kann mir niemand irgendwie eine richtige Auskunft geben. Warum habe ich kein Mitsprache recht, kann er die Angebote immer wieder ablehnen ( den im Notfall will mein Bruder das Haus kaufen) und nur um mir einen Aus zu wischen wird er bestimmt sein Angebot ablehnen egal wie hoh, nur damit ich mit unseren vier Kindern hier raus muss.

Wenn jemand mir weiterhelfen kann, wäre echt klasse !!!

Hallo, ja so ist das Leben eben…
also die Zwangsversteigerung soll erfolgen, damit die Gemeinschaft aufgehoben werden kann. Wird dann meistens gemacht, wenn keine Einigung über den zukünftigen Verbleib der Immobilie besteht. Aaaber… das Gericht bestimmt einen Sachverständigen, der den Verkehrswert des Grundstückes feststellt und darauf beziehen sich dann die Gebote, so mit 7/10 oder 5/10 des Verkehrswertes. Der Zuschlag erfolgt dann im Bieterverfahren durch den Rechtspfleger, d.h. so ohne weiteres das Gebot ablehnen geht nicht.
Aber rechtsgültige Auskunft kann nur der Rechtspfleger beim Amtsgericht geben…

Gruß
Willy1301