Dieb hat telefoniert, Nummern bekannt, und nun...?

Liebe Experten,

mein Handy wurde gestohlen, und online konnte ich verfolgen, dass der Dieb telefoniert hat - an eine Nummer in meiner Stadt nämlich. Ich habe diese Nummer natürlich der Polizei gemeldet und würde mich nun dafür interessieren, ob jemand weiß, inwieweit das hilfreich ist.

Es geht mir nicht so sehr darum, dass ich verzweifelt bin wegen des Handys, aber mich interessiert einfach, welche Möglichkeiten die Polizei hat - oder eben auch nicht…

Levay

Hallo!

Ich weiß nicht ob es dir weiterhilft:
Ich hatte mal nen Kumpel, der hatte ein Handy geklaut (böser Junge!), der hat dann auch diverse Nummern angerufen.
nunja, jedenfalls hat die Polzei einige tage später ne Hausdurchsuchung bei Ihm gemacht…

Gruß Stefan

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Hallo!

Dass du der Polizei eine vom Dieb angerufene Nummer nennen konntest, kann schon sehr hilfreich sein. Ansonsten hat der zuständige Sachbearbeiter aber auch die Möglichkeit, von deinem Provider einen Einzelgesprächsnachweis zu bekommen, wo auch alle anderen nach dem Diebstahl gewählten Nummern enthalten sind. So kann aufgrund dieser Nummern das Bezugsfeld des Täters ein wenig erhellt und mögliche Ansprechpartner (Zeugen) ermittelt werden. Denn die Polizei kann die Besitzer der gewählten Anschlüsse ebenfalls ausfindig machen. Der Täter ist also selbst schuld, wenn er telefoniert.

Des weiteren bleibt natürlich die zusätzliche Möglichkeit, dein Handy über die Individualnummer (steht in deinen Handyunterlagen) zur Fahndung auszuschreiben. Wird das Handy dann bei einer Kontrolle abgefragt, erhält der Beamte die Info, dass es gestohlen ist. Diese Möglichkeit ist oft die einzige kleine Chance, weil die Täter sich der Karten oft sofort entledigen und das Gerät verscherbeln.

Bei dir sieht es da also schon besser aus, aber versprechen kann man natürlich nie etwas…

Gruß, Peter

Noch eine frage
Hallo Peter,

Denn die Polizei kann die Besitzer
der gewählten Anschlüsse ebenfalls ausfindig machen. Der Täter
ist also selbst schuld, wenn er telefoniert.

Kann man den Täter nicht sowieso recht gut „einkreisen“? Wenn der so blöd ist das Handy zu benutzen, weiss man doch relativ genau, wo er sich jeweils aufhält, oder?

Grüße,

Anwar

Hallo!

Mir ist genau das selbe passiert - bin vor 2 Jahren krass überfallen worden, danach haben die Jungs auch mit meinem Telefon telefoniert, ähnlich wie bei Dir … hab eine Kopie der Rechnung zur Polizei gebracht … Folgen waren u.a. Hausdurchsuchung und Festnahme eines Täters - er sitzt heute wegen einiger noch heftigerer Geschichten im Knast - jedoch hatte ich ihn vorher auch am Computer zu 60 % identifiziert … könnte trotzdem hilfreich sein !

Gruß, Jan

Hallo,
ca. auf 50m in einem Bereich, wo das entsprechende Netz „dicht“ ist.

Gruss
Enno

aber…
…die telefonüberwachung - denn das ist die ortung rechtlich - darf nur bei einer straftat aus 100a stpo angeordnet werden. beim einfachen diebstahl also nicht.

m.

Hallo,
ist das unabhängig davon, ob der „Ex-“ Handy Besitzer die Erlaubnis dafür erteilt ? Ich kann z.B. einfach über meinen Handy-Betreiber meine Handy „orten“ lassen (sofern eingeschaltet).

Gruss
Enno

Genau das…

ist das unabhängig davon, ob der „Ex-“ Handy Besitzer die
Erlaubnis dafür erteilt ?

Kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Es muss doch rechtlich möglich sein, sein eigenes Eigentum auf diese Weise zu suchen?

Grüße,

Anwar

Interessante Frage

ist das unabhängig davon, ob der „Ex-“ Handy Besitzer die
Erlaubnis dafür erteilt ?

Kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Es muss doch rechtlich
möglich sein, sein eigenes Eigentum auf diese Weise zu suchen?

Als Privatmann kannst Du das auf jeden Fall machen lassen - wenn der Betreiber das anbietet.
Die Polizei müsste aber mE faktisch eine TÜ machen und die kann der Richter nur in den Fällen nach 100a anordnen. Egal wem das Telefon gehört. So ist das in unserem Rechtsstaat…

M.

Grüße,

Anwar