Diebesgut nach 20 Jahren gefunden

Sollte der Umstand, dass die Sache 50 Jahre verbuddelt war,
bewirken, dass der Eigentuemer nicht mehr zu ermitteln ist,
dann wuerde sich doch an dem Prozedere etwas aendern.

Nein, am Prozedere würde sich überhaupt nichts ändern, denn den Besitzer zu ermitteln, bzw. die Chance zu bieten Besitzansprüche anzumelden ist Aufgabe der zuständigen Behörde und niemals Aufgabe des Finders.
Es ändert sich höchstens etwas am prozentualen Anspruch am gefundenen Gut bzw. im Fall von Schätzen an seinem Wert.
Also sind auch in diesem Fall Fundbüro, Polizei oder einer sonstige zuständigen Behörde der Fund zu melden und das gefundene Gut abzugeben.

Gruß Andreas

Mir ist noch etwas eingefallen. Wenn es sich um Bargeld
handelt und der Dieb (fast) nie erwischt wurde und die
Diebesbeute möglicherweise verkauft hat, dann sind die
ursprünglichen Eigentümer nicht mehr feststellbar.

Darf er es dann behalten?

Nein, einfaches Behalten ohne Anzeige des Fundes läuft bei einem Wert ab 10€ immer auf Unterschlagung hinaus.

Schau einfach mal in den §965 ff BGB. Die sind an sich ziemlich selbsterklärend.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B…

Gruß Andreas

inwieweit sind urheberrechte bei inhalten gültig, die
prinzipiell auf fremden quellen beruhen und den künstlerischen
eigenanteil vermissen lassen?

Ich weiß, manche Juristen halten sich für Künstler :wink:, aber tatsächlich läuft es wohl im Normalfall nur auf Repetition der Meinung anderer Juristen hinaus, die allgemein anerkannt sind. Das ist keine Kunst, das ist höchstens nervige Sucherei in Kommentaren oder Urteilen.
Eine Urherberrecht begründende geistige Höhe wird man dadurch wohl kaum erreichen - insbesondere, wenn man nur auf §§ des BGB verweist, wie in diesem Fall.

Gruß Andreas

Hallo Andreas!

Danke für die Antwort und den Link. Ich denke, jetzt ist es mir klar. Es ist dann wohl ein Schatzfund. Er muss ihn bei der Behörde anzeigen. Da sich kein Eigentümer findet, wird er nach 6 Monaten Eigentümer des Diebesgutes.

Richtig?

Er muss aber nicht sagen, dass er weiß, dass es Diebesgut ist, nehme ich an.

Grüße

Andreas

Hallo!

Wenn er das Haus, in dem
der Schatz versteckt ist, dann noch schnell kauft, dann ist er
selber der Eigentümer. Bezahlen kann er das Haus ja mit dem
Geld aus dem Schatz.

Dazu muß er aber verschweigen, daß er den Schatz bereits gefunden hat, denn sonst würde der Vorbesitzer seinen Anteil einfordern.

Wenn er aber verschweigt, daß er den Schatz gefunden hat, wird er aber anderweitig plausibel erklären müssen, wie er an soviel (altes) Bargeld kommt (den in einem anderen Posting) hast Du ja geschrieben, daß es um abargeld geht). Vor allem, da wir ja in Europa einen Währungswechsel hatten …

Er kann natürlich versuchen, das Haus auf Kredit zu kaufen (mit dem sicheren Wissen, das Geld zu haben.) Das setzt aber Bonität voraus und muss in der Figurenzeichnung berücksichtigt werden.

lg,
M.

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fast
Hallo!

Da sich kein Eigentümer findet, wird er nach
6 Monaten Eigentümer des Diebesgutes.

Richtig?

fast…
Wenn die Behoerde entscheidet, dass die Sache schon so lange verborgen war, dass der Eigentuemer nicht ermittelt werden kann, dann ist es ein Schatzfund. In diesem Fall geht das Eigentum sofort zur Haelfte an den Finder; die andere Haelfte bekommt der Eigentuemer des zB Grundstuecks.
Wenn die Behoerde aber entscheidet, dass die Sache noch nicht lange genug verborgen war und sich ein Eigentuemer noch melden koennte, dann wird die Sache nach sechs Monaten Eigentum des Finders (sollte sich nicht der eigentliche Eigentuemer melden).

Er muss aber nicht sagen, dass er weiß, dass es Diebesgut ist,
nehme ich an.

hm… Ich glaube nicht… oder?

Gruss
Paul

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Hallo Denker!

Du denkst ja richtig mit! Ja, all diese Probleme kommen auf ihn zu. Und dann auch noch, dass er erst 11 Jahre alt ist. Außerdem gibt es einen zweiten Käufer, der reich ist, bar zahlt, das Haus um jeden Preis kaufen will, und schon einen Notartermin für den Kauf vereinbart hat. Erst vier Stunden vor dem Notartermin erfährt der 11jährige davon. Aber er ist fest entschlossen, das Haus zu kaufen, weil er weiß, dass ein Schatz darin liegt. Er geht zu seiner Tante und fragt, ob sie eine Unterschrift leisten kann…

Grüße

Andreas

Hallo Paul!

Vielen Dank für diesen guten Beitrag! Genau das wollte ich wissen.

Grüße

Andreas

und vielleicht seine Leiche findet und an die große Glocke hängt.

Das würde auch ganz schön klappern beim Läuten.

Schön dass es doch noch Leute gibt, die meine versteckten Witze finden.

Hallo,

mal ganz nebenbei - ist denn 20 jahre altes Bargeld (wohl D-Mark) noch etwas wert? Ich meine, wo bekommt man das in Euro getauscht? Und wenn es DDR-Mark wäre? Bekommt man die auch noch getauscht?
Und mal weitergesponnen, noch weiter zurück, wenn ich 10 Millionen Reichsmark finde?? Oder 100 Jahre alte Dollar?

Fragen über Fragen…

gruß - hans
***

mal ganz nebenbei - ist denn 20 jahre altes Bargeld (wohl
D-Mark) noch etwas wert? Ich meine, wo bekommt man das in Euro
getauscht?

Ja, DM wird von der Bundesbank nach wie vor in Euro umgetauscht. In einigen Geschäften kann auch immernoch mit DM bezahlt werden (C&A z.B.)

Und wenn es DDR-Mark wäre? Bekommt man die auch noch getauscht?

Nein.

Und mal weitergesponnen, noch weiter zurück, wenn ich 10
Millionen Reichsmark finde??

Dann haben die höchstens einen Sammlerwert.

Oder 100 Jahre alte Dollar?

Die dürften noch gültig sein, wenn ich richtig informiert bin, aber das wäre dann auch keine Frage mit der sich deutsche Banken auseinandersetzen müssen.

Gruß Andreas

Herrlich! So hintergründig, daß ich zweimal lesen mußte ! :joy::joy::joy: