Hallo!
Noch eine kurze Frage, die ich für meinen Roman brauche.
Wenn jemand Diebesgut findet, das seit 20 Jahren versteckt liegt, also nach Ablauf aller Verjährungsfristen, und es behält, ist das rechtswidrig?
Wenn nicht, aber der Dieb gestorben ist, und die Polizei die Ermittlungen seit 20 Jahren eingestellt hat, was könnte er sonst damit machen, anstatt es zu behalten? Fundbüro?
Grüße
Andreas
Wenn jemand Diebesgut findet, das seit 20 Jahren versteckt
liegt, also nach Ablauf aller Verjährungsfristen, und es
behält, ist das rechtswidrig?
Ja:
"§ 246 StGB
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. […]"
Auch wenn der Diebstahl verjährt ist ändert sich ja nichts an den Besitzverhältnissen - höchstens durch Vererbung o.Ä…
Wenn nicht, aber der Dieb gestorben ist, und die Polizei die
Ermittlungen seit 20 Jahren eingestellt hat, was könnte er
sonst damit machen, anstatt es zu behalten? Fundbüro?
Ansprechpartner sind Fundbüro, Polizei, oder jede andere Behörde, die dann mindestens an eine zuständige Behörde verweisen kann.
Am Prozedere ändert sich nichts, weil eine Sache die ich finde statt einer Minute 50 Jahre irgendwo gelegen hat.
Gruß Andreas
Hallo Andreas!
Vielen Dank für die klare und ausführliche Antwort. Das habe ich mir auch schon ungefähr so gedacht.
Grüße
Andreas
durch den Kopf geschossen
Hallo!
Selbst wenn es nach Andreas’ Aussage rechtswidrig waere, sind mir,
sollte die Strafbarkeit dem Protagonisten nicht einfach egal sein , einige Dinge durch den Kopf geschossen:
Einmal koennte man irgendwie argumentieren, dass der Dieb sein Eigentum aufgegeben haette.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/959.html)
Vielleicht hat er den Diebstahl innerlich bereut oder er hat sein Gewissen in solcher Weise verletzt, dass er den Gegenstand loswerden wollte. Dann haette er das Diebesgut nicht verbuddelt, um es vorruebergehend zu verstecken, sondern haette sein Eigentum an der Sache aufgegeben und es, um es nicht immer zB zu Hause vor Augen zu haben, tief im Wald vergraben.
Ob dies nun stimmt oder nicht, ist egal.
Der Finder, der es 20 Jahre spaeter ausgraebt, muss dies nur annehmen; so wuerde er keine vorsaetzliche Unterschlagung begehen, da die Sache ja vermeintlich keinen Eigentuemer mehr haette.
Oder man macht das irgendwie ueber die Fundbestimmungen.
Wenn man eine verlorene Sache findet, die einen unter 10 Euro liegenden Wert hat, dann muss man dies nicht melden.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html)
Und nach sechs Monaten geht diese Sache dann in den Besitz des Finders ueber.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/973.html)
Vielleicht nimmt der Finder ja faelschlicherweise an, dass der ausgegrabene Fund weniger als 10 Euro wert waere.
Das generelle Problem ist hier aber, dass die Sache verloren und nicht eingegraben worden sein muss.
Aber vielleicht kannst du ja mit dieser Anregung irgendwas kreieren.
Die Sachen muessen ja nie der Wahrheit entsprechen. Der Ausgraber kann auch falsche Dinge fuer wahr halten und deswegen wegen fehlenden Vorsatzes nicht strafbar sein.
In diesem Kontext faellt mir noch der § 984 des BGB mit dem romantauglichen Namen „Schatzfund“ ein. Das werde ich in einer Antwort auf Andreas’ Artikel erklaeren.
Gruss
Paul
Schatzfund
Hallo!
Am Prozedere ändert sich nichts, weil eine Sache die ich finde
statt einer Minute 50 Jahre irgendwo gelegen hat.
Sollte der Umstand, dass die Sache 50 Jahre verbuddelt war, bewirken, dass der Eigentuemer nicht mehr zu ermitteln ist, dann wuerde sich doch an dem Prozedere etwas aendern.
§ 984 BGB:
(Schatzfund)
„Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“
(aus http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html)
Gruss
Paul
Unterschied Besitz - Eigentum
Hallo Paul,
im
… durch den Kopf geschossen:
ist Dir vermutlich der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum entgangen.
Einmal koennte man irgendwie argumentieren, dass der Dieb sein
Eigentum aufgegeben haette.
Am Diebesgut kann er zwar Besitz haben, aber niemals Eigentümer werden.
Gruss
R
gulaschbelletristik
Noch eine kurze Frage, die ich für meinen Roman brauche.
inwieweit sind urheberrechte bei inhalten gültig, die prinzipiell auf fremden quellen beruhen und den künstlerischen eigenanteil vermissen lassen?
e.c.
Hallo,
wenn es feststeht, dass es Diebesgut ist, dann kann kein Eigentum daran erworben werden. Es muss dem Eigentümer zurückgegeben werden (oder dessen Erben).
Grss
Iru
Hallo Irubis!
Stimmt. Nehmen wir an, der Dieb ist nie erwischt worden, so dass man gar nicht weiß, wer die Eigentümer sind, und es handelt sich bei dem Fund um Bargeld (Millionenbetrag). Vielleicht hat er die Diebesbeute verkauft, das weiß man nicht.
Kann er es dann behalten?
Grüße
Andreas
Hallo!
Der Erfolgsautor Klaus von Anderen macht das auch so, wie der Name schon sagt, oder?
Grüße
Andreas
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Hallo Paul!
sollte die Strafbarkeit dem Protagonisten nicht einfach egal
sein.
Stimmt.
Oder man macht das irgendwie ueber die Fundbestimmungen.
Wenn man eine verlorene Sache findet, die einen unter 10 Euro
liegenden Wert hat, dann muss man dies nicht melden.
Es ist ein Millionenbetrag.
Die Sachen muessen ja nie der Wahrheit entsprechen. Der
Ausgraber kann auch falsche Dinge fuer wahr halten und
deswegen wegen fehlenden Vorsatzes nicht strafbar sein.
Geht leider nicht. Der Finder weiß, dass es Diebesbeute ist.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas!
Mir ist noch etwas eingefallen. Wenn es sich um Bargeld handelt und der Dieb (fast) nie erwischt wurde und die Diebesbeute möglicherweise verkauft hat, dann sind die ursprünglichen Eigentümer nicht mehr feststellbar.
Darf er es dann behalten?
Grüße
Andreas
Hallo Paul!
Danke für den Hinweis. Klingt gut. Wenn er das Haus, in dem der Schatz versteckt ist, dann noch schnell kauft, dann ist er selber der Eigentümer. Bezahlen kann er das Haus ja mit dem Geld aus dem Schatz.
Grüße
Andreas
(Ich weiß, jetzt wird irgend jemand was mit „Grundbucheintrag“ antworten…)
Hallo,
Einmal koennte man irgendwie argumentieren, dass der Dieb sein
Eigentum aufgegeben haette.
Man kann nichts aufgeben, das man nie besessen hat. Und durch Diebstahl bringt man sich zwar in den Besitz einer Sache, erwirbt aber nie das Eigentum an dieser.
Aber im Prinzip kann man für die Zwecke der Trivialliteratur durchaus annehmen, dass es sich anders verhält.
Schöne Grüße
Petra
OT nur mal so ne Frage
beteiligst Du alle Antwortenden an den Tantiemen für Dein Buch später? 
Christian
Hallo Andreas,
woher weiß man dann überhaupt, dass es sich dabei um Diebesgut handelt?
Gruß
=^…^=
PS: Dir ist hoffentlich klar, dass Du mich zumindest in den Danksagungen erwähnen musst.
Hallo Andreas,
Der Finder weiß, dass es Diebesbeute ist.
woher weiß er das?
Und weiß jemand, dass er es weiß?
Gruß
=^…^=
Hallo KamikazeKatze!
woher weiß man dann überhaupt, dass es sich dabei um Diebesgut
handelt?
Die Mutter des Diebes wusste, dass er ein Dieb ist. Irgendwann verschwand er. Sie ahnte, dass er tot ist, wollte es aber nicht wahr haben und aus Trauer das Haus ihres Sohnes nicht ausplündern. Sie wollte auch nicht, dass die Polizei das tut, und vielleicht seine Leiche findet und an die große Glocke hängt. Zwanzig Jahre später, sie ist inzwischen über achzig, wird sie ins Krankenhaus eingeliefert und liegt im Sterben. Da entschließt sie sich, ihr lange gehütetes Geheimnis zu lüften. In dem Haus, das einst der Dieb bewohnte, zog vor einer Woche ein kleiner Junge ein, dessen Namen sie kennt. Den läßt sie holen und erzählt ihm alles.
Hast du eine bessere Idee?
Gruß
=^…^=
PS: Dir ist hoffentlich klar, dass Du mich zumindest in den
Danksagungen erwähnen musst.
Klar doch!
Grüße
Andreas
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Hallo KamikazeKatze!
Der Finder weiß, dass es Diebesbeute ist.
woher weiß er das?
Siehe oben.
Und weiß jemand, dass er es weiß?
Ja. Aber ich muss noch rausfinden, woher. Der Mitwisser will ihm den Schatz wegnehmen, stirbt aber bei dem Versuch. Am Ende weiß es dann also doch wieder nur einer allein.
Grüße
Andreas