Guten Tag, Herr B. hat Ware bei ebay verkauft die zuvor gestohlen wurde. Ohne sein wissen! Kurz nach beginn der Auktionen kam auch schon die Polizei und beschlagnahmte die Ware. In der Zeit wurden aber auch mehrere Artikel verkauft. (4 verschiedene Käufer).
Zum Problem… 1 Käufer weigert sich die Transaktion zu beenden und besteht auf einen Schadensersatz.
Da neuware ersteigert wurde droht dieser Herr B. mit einen differenzbetrag zum Ladenpreis.
Jetzt meine Frage: Herr B. hat die Ware ja nicht mehr und wusste auch nicht das es Diebesgut war. Ist Herr B. dazu verpflichtet diesen Schadensersatz zu zahlen?
Liefern kann er ja nicht da die Ware nicht mehr in seinem Besitz ist.