Person X(23) wird beschuldigt mit einer anderen Person Y(19) eine Jacke geklaut zu haben(Wert ca. 40 Euro)… Was wäre die Höchstrafe???
Wäre er ein Anwalt sinvoll? Welche Kosten wären höher???
danke
Person X(23) wird beschuldigt mit einer anderen Person Y(19) eine Jacke geklaut zu haben(Wert ca. 40 Euro)… Was wäre die Höchstrafe???
Wäre er ein Anwalt sinvoll? Welche Kosten wären höher???
danke
So lange sie nur beschuldigt wird gibt es keine Strafe. Gab es eine Anzeige? HAT sie die Jacke geklaut? Hat sie bei der Verhaftung noch 2 Polizisten erschossen?
Ein Anwalt ist genau dann sinnvoll, wenn der Rechtsweg beschritten wird. Wenn der bestohlene nur vor der Tür steht und wüste Verdächtigungen rausbrüllt würde ein Anwalt nicht helfen.
Komisch, was gibt mir nur das Gefühl, daß hier wirklich was geklaut wurde und nun der Arsch auf Grundeis geht 
Grüße Rankin
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Hallo!
Person X(23) wird beschuldigt mit einer anderen Person Y(19)
eine Jacke geklaut zu haben(Wert ca. 40 Euro)… Was wäre die
Höchstrafe???
5 Jahre Knast.
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Gruß,
Florian.
Ja, es gab eine Anzeige bezüglich der Jacke.
Lohnt es sich in diesem Fall=Lapalie einen Anwalt einzuschalten, auf Grund des geringen Wertes des anscheinend gestohlenen Gegenstandes. (Jacke=40€). Es gibt 2 Zeugen, die angeblich den Diebstahl mitbekommen haben sollen. Und 1 Zeuge der dies bestreiten kann.
Danke für die Hilfe.
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am preiswertesten/billigsten wäre es wohl gewesen, die 40 euro in eine eigene jacke zu investieren. vielleicht ein gedanke für die zukunft.
Hallo
Ja, es gab eine Anzeige bezüglich der Jacke.
Lohnt es sich in diesem Fall=Lapalie einen Anwalt
einzuschalten, auf Grund des geringen Wertes des anscheinend
gestohlenen Gegenstandes. (Jacke=40€). Es gibt 2 Zeugen, die
angeblich den Diebstahl mitbekommen haben sollen. Und 1 Zeuge
der dies bestreiten kann.
= 2 zu 1 gegen den Beschuldigten und damit wahrscheinlich schlechte Karten. Hat der schon was auf dem Kerbholz noch schlechter,bei 1. Tat vielleicht Sozialstunden oder Geldstrafe oder vielleicht Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit, also einige Möglichkeiten
Danke für die Hilfe.
Der Kater
Bis zu 40 Euro darf man stehlen (=Lappalie)
Hallo,
Ja, es gab eine Anzeige bezüglich der Jacke.
Lohnt es sich in diesem Fall=Lapalie einen Anwalt
einzuschalten, auf Grund des geringen Wertes des anscheinend
gestohlenen Gegenstandes. (Jacke=40€). Es gibt 2 Zeugen, die
angeblich den Diebstahl mitbekommen haben sollen. Und 1 Zeuge
der dies bestreiten kann.
was heißt hier Lappalie? Darf man ungestraft bis zum Wert von 40 Euro einfach Leute beklauen?
Was soll der eine Zeuge denn konkret bestreiten. Zu bezeugen, dass etwas geschehen ist ist einfacher und glaubwürdiger, als zu bezeugen, dass etwas nicht geschehen ist. Offensichtlich sieht der Beschuldigte die Sache etwas zu relaxed? Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Lappalie
Gruß
S.J.
Der Zeuge war am Tatort und kann bezeugen, dass Person x zu diesem zeitpunkt nichts klauen konnte…
Der Beschuldigte sieht die Sache auch relaxed, da er nichts gemacht hat. Die Frage ist nur, falls ihm nicht gegelaubt und wovon er nach dem Anklgeschreiben ausgehen, wird was für ihn billiger kommt(keine Straftaten davor).Einen Anwalt zu nehmen oder darauf zu hoffen 30-40 TS, was denke ich realistisch ist , zu zahlen…
Sollte Person X auf die Anklageschrift eine Stellung nehmen oder Einspruch erheben? Sollte Person X die Staatsanwältin anrufen und versuchen die Sache außergerichtlich zu klären???
Vielen Dank für eure schnelle und zahlreichen Antworten
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Ok vielen Dank… Falls Person x einen Anwalt nimmt und den Prozess gewinnt die Kosten für den Anwalt tragen?
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Hallo,
am preiswertesten/billigsten wäre es wohl gewesen, die 40 euro
in eine eigene jacke zu investieren. vielleicht ein gedanke
für die zukunft.
im Posting steht nichts davon, dass irgendwer irgendwas geklaut hat. Was du sagst, hört sich irgendwie nach Lynchjustiz an.
Gruß, Niels
Hallo!
Einen Anwalt zu nehmen
oder darauf zu hoffen 30-40 TS, was denke ich realistisch ist
, zu zahlen…
Bei keinerlei Vorbelastungen ist irgendwas um 30 TGS ziemlich realistisch, eher etwas weniger…eine Einstellung kommt dann aber auch in Frage - oder eben ein Freispruch. Die Wahrscheinlichkeit für die beiden letztgenannten Alternativen steigt meiner Ansicht nach mit der Inanspruchnahme von professioneller Hilfe. Ich persönlich würde ein Strafverfahren ohne Rechtsanwalt eigentlich nie anraten.
Gruß,
Florian.
Soviel ich weiß muss man bei Einstellung des Verfahrens die Anwaltskosten selber tragen und die wären denke ich weit aus höher als eine Verurteilung oder???
Also wenn die Person den Prozess gewinnt werden die Anwaltkosten erstattet, aber bei einer Einstellung müssen sie selber getragen werden…
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Das ist richtig und ein wesentlicher Grund dafür, dass man im Fall einer Anklage, wenn alles nach Freispruch aussieht, einer Einstellung nicht zustimmen sollte. Der andere Grund ist freilich der, dass ein Urteil „mehr wert“ ist.
Levay