Diebstahl

Hallo

wer kann mir weiterhelfen! Person X war von januar bis2006 bis September 2008 bei seiner Firma 8bÄCKEREI)angestellt. Vor ihm wurden schon zwei weitere Kollegen wegen Diebstahl (Essen und Trnken, sowie Gäste falsch abgeredchnet, Waren/ Artikel nicht getippt…) gekündigt. Bei Ihm war es am 20. September 2008, also vor einem Jahr, soweit. Er hat Waren und Geld ihm Wert von ca. 10.000 €uro gestohlen. Vor kurzem hat er einem Brief vom Anwalt des AG. Der Anwalt schreibt, dass X an ihn ca. 12.000,00 €uro zahlen soll. Geld , dass er net hat. Was kommt auf X zu, wenn der Anwalt bzw. der ehem. AG ihn anzeigt??

kommt das nicht in erster linie darauf an, ob er diese Diebstähle begangen hat und ob sich das beweisen lässt??

Hallo,

also vor einem Jahr, soweit. Er hat Waren und Geld ihm Wert
von ca. 10.000 €uro gestohlen. Vor kurzem hat er einem Brief
vom Anwalt des AG. Der Anwalt schreibt, dass X an ihn ca.
12.000,00 €uro zahlen soll. Geld , dass er net hat. Was kommt
auf X zu, wenn der Anwalt bzw. der ehem. AG ihn anzeigt??

Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mehr kann man auf Grund der gemachten Angaben dazu nicht sagen.

Entscheidend ist u.a.

-Alter und Reifegrad bei der Tat
-Umstände der Tat
-Vorstrafen

Gruß

S.J.

kommt das nicht in erster linie darauf an, ob er diese
Diebstähle begangen hat und ob sich das beweisen lässt??

Zitat: Er hat Waren und Geld ihm Wert von ca. 10.000 €uro gestohlen.

Noch Fragen?

ps
wenn die firma im recht ist, dann erstattet sie in der regel auch anzeige.
wenn sie nicht im recht ist, versucht sie eventuell -warum auch immer- die leute einzuschüchtern. in diesem falle würde ich als person X gegen eine solche firma eine anzeige erstatten wegen verleumdung und erpressung.
die kosten hat die firma zu tragen wenn sie den prozess verliert.
es gibt gerichtshilfekosten wenn man sich keinen anwalt leisten kann.

es ist ein unterschied zwischen einer behauptung in einem schreiben oder in der tatsache der tat.

es ist ein unterschied zwischen einer behauptung in einem
schreiben oder in der tatsache der tat.

Aus dem Posting kann man nichts anderes heraus lesen als dass es sich um eine Tatsache handelt.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie Du daraus eine Behauptung interpretierst.

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Hallo,

wenn die firma im recht ist, dann erstattet sie in der regel
auch anzeige.

muss sie nicht, kann sie aber. Genauso wie du und ich Anzeige erstatten könnten oder auch nicht.

wenn sie nicht im recht ist, versucht sie eventuell -warum
auch immer- die leute einzuschüchtern. in diesem falle würde
ich als person X gegen eine solche firma eine anzeige
erstatten wegen verleumdung und erpressung.

Kannst Du mir bitte mal erklären, auf Grund welcher Tatsachen diese Straftatbestände erfüllt sein sollten?

die kosten hat die firma zu tragen wenn sie den prozess
verliert.

Welchen Prozess? Einen Strafprozess kann eine Firma nicht „verlieren“.

PS: Wir befinden uns hier in einem Experten forum.

Gruß

S.J.

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Hallo,

wennn ich den Artikel richtig interpretiere hat X wirklich in seiner Firma was geklaut und die Firma will ihr Geld/ihre Ware zurück bzw. ein Äquivalent dafür. Ein durchaus berechtigter und durchsetzbarer Anspruch.
Wenn X kein Geld hat - Pech gehabt. Evtl. Vorschläge unterbreiten, den Schaden durch Ratenzahlung zu begleichen. Ansonsten die nächsten 30 Jahre dem Gerichtsvollzieher aus dem Weg gehen.
Eigentlich sollte X bemüht sein, seinem Ex-Arbeigeber zu helfen, denn der Diebstahl ist immer noch nicht verjährt und eine Strafanzeige immer noch möglich. Und bei 10.000 € Schadenshöhe wäre 'ne nette Strafe fällig (und der zivilrechtliche Anspruch bliebe dennoch bestehen).

Gruss

Iru

Hallo,

wenn der Diebstahl an sich unstreitig und beweisbar ist, dann sollte der Täter froh sein, dass noch keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, und alles dafür tun, dass es dabei bliebt. Dazu gehört insbesondere den angerichteten Schaden auszugleichen. Hierzu sollten alle Möglichkeiten wie Nebenjobs, Kredit in der Familie, Ratenzahlung, … genutzt werden. Denn wenn die Sache vor Gericht geht, bewegen wir uns hier voraussichtlich in dem Bereich, der dann im Strafregister landet.

Sollte der Täter nicht so vernünftig sein, wird neben den strafrechtlichen Folgen der Ersatz des entstandenen Schadens zwangsweise beigetrieben werden. Und ist das nicht erfolgreich, kommt es zur Eidesstattlichen Versicherung. Auch eine gute Idee, sich die Zukunft zu verbauen.

Gruß vom Wiz

Bitte mal kurz klären:
Der Diebstahl selber ist unstrittig und ggf. auch beweisbar?
Der Unternehmer möchte nun exakt den Betrag zurück (plus Kosten, die er hatte) oder will der mehr?
Es klingt ein wenig so, als ob der mal eben zusätzlich zum Schaden noch 2000€ „Schweigegeld“ kassieren wollte.

Ich denke, deswegen schrieb hier auch jemand von Erpressung. Na klar, wenn ich sage „Zahl mir den Schaden plus X Tausend Euro, sonst erstatte ich Strafanzeige“ ist das wohl etwas anders zu bewerten, als wenn der nur seinen Schaden ersetzt haben wollte.
Letzteres wäre für den Delinquenten natürlich optimal, dann würde er ohne Strafprozess aus der Sache herauskommen. Nur wenn dieser das nötige Geld nicht hat, dann hat er nun gleich zwei Probleme. Reden mit dem Geschädigten, Wiedergutmachung durch Ratenzahlungen oder andere Leistungen?

Im Sinne der Allgemeinheit ist das sicher nicht. 10.000€ Diebstahl sind keine Bagatelle, ich würde mich freuen, wenn jemand, der so etwas beginge, auch bestraft würde.