Diebstahl

Liebe/-r Experte/-in,
Ich mache mir Sorgen um meinen Bruder.

Er wurde in Dezember 2004 von Media Markt beschuldigt Waren im Preis von 7,99 € zu entwenden.
Dies gab er aber nicht zu. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg bekam er in Januar 2004 eine Mitteillung:

„In dem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist von der weiteren Strafverfolgung abgesehen worden.

Mit einer weiteren Einstellung in dieser Form können Sie jedoch nicht mehr rechnen, wenn Sie in Zukunft erneut
strafrechtlich auffallen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Anklage rechnen“

Im August 2009 hat mein Bruder im Bauhaus eine Ware im Wert von 15 € geklaut.
Dies hat er sofort zugegeben und die Ware nachträglich bezahlt. Die Bauhausleitung wird aber gegen ihn eine Anzeige erstatten.
Meine Frage:

  1. Mit welchen Konsequenzen muss mein 61 jähriger Bruder rechnen .
  2. Wird dabei die „Geschichte“ im Media Markt im Jahr Dezember 2004 irgendwie berücksichtigt

Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Fragenus

Lieber Fragenus,

ich bin (leider? nein, zum Glück) kein Anwalt - daher kann ich nur aus dem Bauch antworten.

Ich verstehe es aber so, dass der MediaMarkt bei einem weiteren Diebstahl (bei MediaMarkt!) Anzeige erstatten will. Von dem weiteren Diebstahl bei Bauhaus bekommen die ja nichts mit!
Aber wie es scheint ist Baushaus nicht so liberal - und hat Anzeige erstattet.
Da aus 2004 keine Anzeige vorliegt, dürfte die Staatsanwaltschaft den Vorfall als Erst-Tat werten und ggf. die Verfolgung gegen ein Bussgeld einstellen.

Ihr Bruder solte das jetzt als letzte Mahnung verstehen - beim nächsten Vorfall hat er dann „eine Akte“ und wird sicher härter bestraft.

Gruss, 3fler

Konnte dir meine Antwort weiterhelfen ?
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

dürfte verjährt sein…im aktuellen Fall wird es wohl ein hausverbot gebenstrafrechtlich wird im allgemeinen wegen geringfügigkeit eingestellt