Diebstahl

Liebe/-r Experte/-in,

im Jahre 1997 oder 1998 ich weis es nicht mehr genau, habe ich zum Nachbargrundstück einen 16 Jahre alten maroden 100 cm hohen Maschendrahtzaun entfernt, weil meine Enkelkinder und auch mein Hund sich an die überstehenden Drähte verletzt hatten.Eigentümer von diesem Maschendrahtzaun war der Nachbar.
Ob ich mich seinerzeit 1994 finanziell an die Kosten mit dem vorherigen Besitzer beteiligt habe, kann ich nicht mehr sagen!
Sie müssen wissen, der Maschendrahtzaub wurde 1994, also vor 16 Jahren aufgestellt.

1997 hat der Nachbar einen 180 cm hohen Palisadenzaun mit ca. 10 cm Abstand davor gestellt.
Unkraut und Unrat hat sich über Jahre zwischen diesen Zäunen,die nur ca. 10 cm auseinanderliegen,gesammelt, die der Nachbar einfach über Jahre wuchern ließ und ich die Zwischenräume sauber( er konnte ja, ohne mein Grundstück zu betreten, nicht für die Sauberhaltung sorgen!) gehalten habe.
Nach jetzt mehr als 2 Jahren hat er festgestellt, dass dieser marode Zaun von mir entfernt wurde und weil dieser Nachbar mit meiner Tochter im Clinch liegt (keiner weiß warum)hat er gegen meine Tochter eine Diebstahlsanzeige weil sie den Zaun geklaut hat,erstattet.
Aber ich bin Eigentümer dieser Immobilie und jetzt läuft die Anzeige gegen mich.
Ich musste diesen maroden Maschendrahtzaun entfernen,weil, wie oben schon erwähnt, eine Verletzungsgefahr bestand. (Vorsorgepflicht)
Wird ein Diebstahl, der 1997-1998 erfolgte und vom Nachbarn erst 2010 erkannt wurde überhaubt noch verfolgt?
Ich habe mich ja nicht bereichert, sondern es sind mir für die Ensorgung beim Werkstoffhof noch Kosten entstanden
Ist diese Angelegenheit nicht längst verjährt?
Welchen § greift hier auf dem ich mich berufen kann?

Der Nachbar muss wohl ein chronischer Nörgler sein! Im Jahre 2004 hat er mich schon einmal versucht zu verklagen, weil er sein Dach von seinem Carport um 61 cm auf mein Grundstück überbaut hatte hat er mich verklagt, weil ich diesen Abstand tollerieren sollte, dass hat keiner so richtig Verstanden und er hat auch alle Kosten vom Gericht auferlegt bekommen und er musste für den Abriss sorgen!
Die Abrisskosten beliefen sich auf ca. 2.500,00€
ich nehme an, dass er diesen Fall bis dato. nicht vergessen kann und sich revanchieren will.

Das ist verjährt

im Jahre 2007 oder 2008 ich weis es nicht mehr genau, habe ich zum Nachbargrundstück einen 16 Jahre alten maroden 100 cm hohen Maschendrahtzaun entfernt, weil meine Enkelkinder und auch mein Hund sich an die überstehenden Drähte verletzt hatten.Eigentümer von diesem Maschendrahtzaun war der Nachbar.
Ob ich mich seinerzeit 1994 finanziell an die Kosten mit dem vorherigen Besitzer beteiligt habe, kann ich nicht mehr sagen!
Sie müssen wissen, der Maschendrahtzaub wurde 1994, also vor 16 Jahren aufgestellt.

2007 hat der Nachbar einen 180 cm hohen Palisadenzaun mit ca. 10 cm Abstand davor gestellt.
Unkraut und Unrat hat sich über Jahre zwischen diesen Zäunen,die nur ca. 10 cm auseinanderliegen,gesammelt, die der Nachbar einfach über Jahre wuchern ließ und ich die Zwischenräume sauber( er konnte ja, ohne mein Grundstück zu betreten, nicht für die Sauberhaltung sorgen!) gehalten habe.
Nach jetzt mehr als 2 Jahren hat er festgestellt, dass dieser marode Zaun von mir entfernt wurde und weil dieser Nachbar mit meiner Tochter im Clinch liegt (keiner weiß warum)hat er gegen meine Tochter eine Diebstahlsanzeige weil sie den Zaun geklaut hat,erstattet.
Aber ich bin Eigentümer dieser Immobilie und jetzt läuft die Anzeige gegen mich.
Ich musste diesen maroden Maschendrahtzaun entfernen,weil, wie oben schon erwähnt, eine Verletzungsgefahr bestand. (Vorsorgepflicht)
Wird ein Diebstahl, der 2007-2008 erfolgte und vom Nachbarn erst 2010 erkannt wurde überhaubt noch verfolgt?
Ich habe mich ja nicht bereichert, sondern es sind mir für die Ensorgung beim Werkstoffhof noch Kosten entstanden
Ist diese Angelegenheit nicht längst verjährt?
Welchen § greift hier auf dem ich mich berufen kann?

Der Nachbar muss wohl ein chronischer Nörgler sein! Im Jahre 2004 hat er mich schon einmal versucht zu verklagen, weil er sein Dach von seinem Carport um 61 cm auf mein Grundstück überbaut hatte hat er mich verklagt, weil ich diesen Abstand tollerieren sollte, dass hat keiner so richtig Verstanden und er hat auch alle Kosten vom Gericht auferlegt bekommen und er musste für den Abriss sorgen!
Die Abrisskosten beliefen sich auf ca. 2.500,00€
ich nehme an, dass er diesen Fall bis dato. nicht vergessen kann und sich revanchieren will.

meppen65

Das ist verjährt

Sorry, der Zaun wurde nicht 1997-1998, sonder 2007-2008 entfernt!!

Das ist verjährt

Sorry, der Zaun wurde nicht 1997-1998, sonder 2007-2008
entfernt!!

Verjährung 3 jahre zum Jahresende

Immer locker bleiben selbst wenn der klagen sollte muss der erst mal einen Richter finden der dich verdonnert.

Und zu was ? maximal zum Schadenersatz und das auch nur zum Zeitwert also nix

Hallo ,
das ist wohl eher etwas für ein Zivilgericht es sei den eine Detektei soll mal ein wenig schmutz im Leben Ihres Nachbarn ans Licht bringen um so eine mögliche außergerichtliche Einigung zu erwirken.
Ansonsten würde ich vorab einen Kostenlosen Schiedsmann ins Spiel bringen.

Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com