Hallo Freunde!
Folgendes:
Der DVD-Player wurde kaputt gekauft, macht nix: Wir schicken Ihn ein!
Er kam kaputt zurück, macht nix: wir schicken Ihn nochmal ein!
Er kam kaputt zurück (nein, nein die Schallplatte hat keinen Sprung!), macht nix: Wir schicken Ihn ein!
Der Player kommt nicht zurück, macht nix? Macht doch was!
-und da beginnt der spannende Teil der „Geschichte“!
Ein anruf bei der Herstellerfirma ergab, dass das Teil laut Liferant ausgeliefer wurde, aber von einem Mitbewohner im Haus angenommen wurde, man hat am Telefon einen Namen vorgelesen (Lieferquittung), den es dort wirklich gibt (gleich zweimal)!
Ja prima, der Nachbar hat Ihn! Macht nix: Wir fragen Ihn (nee nicht einschicken
) Aber beide Namensträger wollen nix vom Liferservice erhalten haben, man solls kaum glauben! Was machen wir da? Nun dass wäre jetzt die Frage die aus der Vorgeschichte resultiert!
Polizei + Anzeige?
Anwalt + Anzeige?
Aber wen anzeigen? Den Nachbarn (kopie der Lieferquittung kommt per Post heute oder morgen an)? Den Lieferservice? Den Hersteller?
Eigentlich ist ja der Hersteller der Ansprechpartner und der kann sich ja am Lieferservice schadlos halten, oder sehe ich das falsch?
Was ratet Ihr konkret, was zu tun ist?
Liebe Grüße
Florian
Hallo Florian,
Ein anruf bei der Herstellerfirma ergab, dass das Teil laut
Liferant ausgeliefer wurde, aber von einem Mitbewohner im Haus
angenommen wurde, man hat am Telefon einen Namen vorgelesen
(Lieferquittung), den es dort wirklich gibt (gleich zweimal)!
Ja prima, der Nachbar hat Ihn! Macht nix: Wir fragen Ihn (nee
nicht einschicken
) Aber beide Namensträger wollen nix vom
Liferservice erhalten haben, man solls kaum glauben! Was
machen wir da? Nun dass wäre jetzt die Frage die aus der
Vorgeschichte resultiert!
Polizei + Anzeige?
Anwalt + Anzeige?
Aber wen anzeigen? Den Nachbarn (kopie der Lieferquittung
kommt per Post heute oder morgen an)? Den Lieferservice? Den
Hersteller?
Eigentlich ist ja der Hersteller der Ansprechpartner und der
kann sich ja am Lieferservice schadlos halten, oder sehe ich
das falsch?
Was ratet Ihr konkret, was zu tun ist?
Schreibe dem Hersteller, daß Du die Lieferung nicht erhalten hast und ihm nun eine Frist zur Lieferung bis zum … setzt und andernfalls die Sache Deinem Anwalt übergibst. Ich würde auch noch erwähnen, daß Du Dich ja schon geraume Zeit in Geduld geübt hast, indem Du die immer wieder defekten Geräte eingeschickt hast.
Der Hersteller wird Dir dann eine Kopie des quittierten Lieferscheins schicken.
Hier gibt es nun 2 Möglichkeiten:
a) Die Unterschrift ist echt. Dann würde ich dem entsprechenden Zeitgenossen das mal unter die Nase halten. Gibt er Dir den DVD nicht, würde ich das wiederum dem Hersteller mitteilen, der dann dafür zu sorgen hat, daß Du endlich Dein Gerät bekommst. Gegebenfalls muß der anwaltlich gegen Deinen Nachbarn vorgehen.
b) Die Unterschrift ist gefälscht. Auch das mußt Du dem Hersteller mitteilen, der dann seine Ansprüche gegenüber dem Lieferservice geltend macht.
In jedem Fall ist der HErsteller dafür zuständig, daß Dich die Ware erreicht, und er muß auch nachweisen, daß er die Ware zugestellt hat.
Viel Erfolg!
Schöne Grüße
Sabine
Liebe Grüße
Florian
kaufvertrag/ LIeferfirma
hi,
da haben wir schon mal was ähnliches besprochen http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..,
also rechtlich, so wie ich dass sehe:
- du hast kaufvertrag mit Hersteller (?- oder wem auch immer)
- Lieferschulden sind holschulden- du bist normaleerweise vom gestz her verpflichtet zu holen, es sei den du hast etwas anderes vereinbart, meist frei haus - dann kümmert sich der hersteller um die anlieferung und versicherung etc.
- egal wer welche bring- holschuld hat er benutzt meist eine externen lieferanten (z.b. post), die ist dann dafür verantwortlich das die ware von a nach b kommt, also auch bei dir ankommt
- checke deinen vertrag ab, wer welche schuld hat, dann kannst du dich entwder an den Hersteller halten (z.b. bei frei haus), oder du musst direkt beim lieferanten reklamieren (!!! unverzüglich - innerhalb von 10 tagen ab bekanntwerden des mangels)
- du bekommst nun endlich mal einen neuen/ anderen dvd player und musst nicht ständig kaputte schallplatten hören
- dein nachbar und/ oder der auslieferer (also der der das packet tatsächlich ausliefert) wird dann für den ganzen schaden aufkommen müssen und( oder angezeigt oder was weis ich
uwe
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Hallo Florian,
wenn überhaupt, dann wäre es Unterschlagung. Oder hat der Nachbar das Paket aus dem Lieferwagen geklaut?
Die Paketdienste verfügen über einen Nachweis mit Unterschrift, Namen und Datum, wann das Paket zugestellt wurde. Bestreitet nun Dein Nachbar, das Paket angenommen zu haben, hast Du den Nachweis mit Unterschrift (bekommst Du auch übers Internet). Im Zweifel wird der Fahrer des Paketdienstes auch den Empfänger identifizieren. Falls der Nachbar tasächlich das Paket angenommen hat, wirds verdammt eng für ihn. Aber prinzipiell ist der Versender haftbar. Der hat das Paket an den Zusteller weitergegeben und wird seine Ansprüche an ihn geltend machen, da der Zusteller das Paket ohne Deine Verfügung an jemand anders ausgehändigt hat. Damit reissen sich die Paketdienste immer wieder rein.
Gruss Sebastian