Diebstahl ?

wenn der Schatzmeister eines kleinen Sportvereines sich aus der Kasse bedient und dabei Tausende verschwinden, ist dies anzeigepflichtig von wem und wo?
Wenn er angezeigt wird, wird er sicher arbeitslos und wir sehen unser Geld nie wieder. Nützt uns seine schriftliche Rückzahlungsverpflichtung etwas ?

Für Tips vielen Dank
Hamiba

Vielleicht eher Unterschlagung?

wenn der Schatzmeister eines kleinen Sportvereines sich aus
der Kasse bedient und dabei Tausende verschwinden, ist dies
anzeigepflichtig von wem und wo?

Nein, das ist natürlich nicht „anzeigepflichtig“.

Wenn er angezeigt wird, wird er sicher arbeitslos und wir
sehen unser Geld nie wieder. Nützt uns seine schriftliche
Rückzahlungsverpflichtung etwas ?

Was ändert denn die Rückzahlungsverpflichtung an der möglichen Arbeitslosigkeit, in deren Folge Zahlungsunfähigkeit eintreten kann?

Levay

wenn der Schatzmeister eines kleinen Sportvereines sich aus
der Kasse bedient und dabei Tausende verschwinden, ist dies
anzeigepflichtig von wem und wo?

Wie schon geschrieben gibt es natürlich keine Pflicht einer Anzeige. Den Vereinsmitgliedern hingegen sollte das allerdings schon bekannt gemacht werden.

Wenn er angezeigt wird, wird er sicher arbeitslos und wir
sehen unser Geld nie wieder.

Warum wird jemand arbeitslos weil er wegen Unterschlagung angezeigt wird? Verstehe ich jetzt nicht.

Nützt uns seine schriftliche
Rückzahlungsverpflichtung etwas ?

Was nützt eine Verpflichtung wenn diese nicht erbracht werden kann? Zumal Du eine solche Verpflichtung ja nicht sofort vollstrecken lassen kannst wenn dir bekannt wird, dass derjenige das Geld hätte, es aber nicht rausrückt.

Du könntest aber über die Summe einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn beantragen mit dem Hinweis an ihn, dass in jedem Fall Anzeige erstattet wird wenn er gegen diesen Widerspruch einlegen würde. Daraufhin solltest Du dann vom Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Dann hättest Du einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Den kannst Du dann solange in die Schublade legen wie eine eventuelle Ratenzahlung eingehalten wird. Sollte dies unterbleiben oder Dir die Zahlung verweigert werden obwohl du davon Kenntnis hast das Geld vorhanden wäre, kannst Du sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.

Gruß, Edison

Hallo,

grundsätzlich kann jeder alles anzeigen. Wer also von einem Sachverhalt weiß, kann diesen auch direkt bei der Staatsanwaltschaft oder der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Ggf. sollte man prüfen, ob der Vereinsvorstand nicht verpflichtet ist anzuzeigen (Satzung?)
Für die ggf. notwendige Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher o.ä.) braucht man einen Vollstreckungstitel (z.B. zivilrechtliches Urteil, Vollstreckungsbescheid).

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