Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn man im Urlaub, z.B. am Strand den Inhalt einer Tasche geklaut bekommt und der Inhalt von 2 Leuten ist ( 2 Handys ( davon 1 iPhone), 1 Ipod, 1 MP 3 Player, 2 Kameras und 2 Tshirts,kann das einer als Gefälligkeitsschaden (weil man „netterweise“ die Sachen in der eigenen Tasche getragen hat) melden?
Bzw was wäre mit der Hausratversicherung?