Diebstahl: 1 Tasche, Dinge von 2 Leuten

Hallo,

ich habe eine Frage:

Wenn man im Urlaub, z.B. am Strand den Inhalt einer Tasche geklaut bekommt und der Inhalt von 2 Leuten ist ( 2 Handys ( davon 1 iPhone), 1 Ipod, 1 MP 3 Player, 2 Kameras und 2 Tshirts,kann das einer als Gefälligkeitsschaden (weil man „netterweise“ die Sachen in der eigenen Tasche getragen hat) melden?

Bzw was wäre mit der Hausratversicherung?

Tshirts,kann das einer als Gefälligkeitsschaden (weil man
„netterweise“ die Sachen in der eigenen Tasche getragen hat) melden?

Nee, weil es ein Diebstahl ist und kein Gefälligkietsschaden. Wieso sollte eigentlich der Eigentümer der Tasche für den Schaden haften ?

Bzw was wäre mit der Hausratversicherung?

Nichts, es sei denn, einfacher Diebstahl wäre eingeschlossen.

… weil man, in dem Moment, wo man die Sachen in der Tasche verwahrt, doch auch die Verantwortung dafür trägt?! Wenn man die Tasche unbeaufsichtigt lässt, ist man doch auch schuld daran, oder?

… weil man, in dem Moment, wo man die Sachen in der Tasche
verwahrt, doch auch die Verantwortung dafür trägt?! Wenn man
die Tasche unbeaufsichtigt lässt, ist man doch auch schuld daran, oder?

Die Eigentümer der gestohlenen Gegenstände hätten doch selber auf ihr Eigentum aufpassen können.