Diebstahl am Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer hat ein anderen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bestohlen (Mp3 Player). Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine genau Kontrolle aller Arbeitnehmer durchzuführen?.

Gruß,

Daniel

Hi Daniel,

Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine genau Kontrolle
aller Arbeitnehmer durchzuführen?.

Nein, weder genau noch überhaupt. Sonst hieße der Arbeitgeber nicht Arbeitgeber, sondern Polizei.

Gruß Ralf

Hallo!

Ein Arbeitnehmer hat ein anderen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
bestohlen (Mp3 Player). Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen
wehren?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine genau Kontrolle
aller Arbeitnehmer durchzuführen?.

Der Arbeitgeber ist natürlich genau wie andere Arbeitnehmer nicht dazu befugt, irgendwelche Taschenkontrollen oder ähnlihces durchzuführen. Hat man den Diebstahl beobachtet, macht es Sinn, sich den MP3-Player einfach mit Gewalt zurückzuholen, allerdings nicht am nächsten Tag und auch nicht Studen später, sondern sofort dann, wenn man den Diebstahl beobachtet.
Hat man nur einen begründeten Verdacht, sollte man sofort die Polizei hinzuziehen, die werden bei Bedarf dann nachsehen, ob der Kollege den Player am Mann hat.
Da das aber nun wohl alles schon passiert und zu spät ist, empfiehlt sich nur noch, Strafanzeige zu erstatten und zu sehen, was dann passiert.

Gruß,

Florian.