Ein Arbeitnehmer hat seinen ersten Arbeitstag. Er wird vom Abteilungsleiter in Empfang genommen und ihm wird ein Platz gezeigt, wo er seine Tasche abstellen soll. Nach Feierabend bemerkt der Arbeitnehmer, dass aus seiner Tasche seine Geldbörse mit allen Papieren gestohlen wurde. Daraufhin lehnt der Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung ab.
Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen ,Probetag" zu bezahlen und inwieweit muss der Arbeitgeber sich dem Diebstahl annehmen?
War es ein Probetag oder der erste Tag der Probezeit eines regulären Arbeitsverhältnisses?
Probetag => kommt darauf an, was für Regeln für den Probetag vereinbart wurden, entgeltlich, unentgeltlich, bei Übernahme zu bezahlen, Praktikum, …
Erster Tag => kommt darauf an, mit welcher Frist wer das Arbeitsverhältnis beenden darf nach den Regeln des Arbeitsvertrags. Wenn der Arbeitnehmer nur mit einer Frist von z.B. 14 Tagen beenden dürfte, könnte der Arbeitgeber ihn sogar noch in Regreß nehmen für Einarbeitungsaufwand. Es sei denn, die Fortsetzung war tatsächlich unzumutbar. Da kommt es sehr auf die Einzelheiten und Details an und wer wann was wem sagte und wer das was beweisen kann. Hat der Arbeitgeber gesagt „Ihre Tasche können Sie hierhin stellen“ oder hat er gesagt „Stellen Sie Ihre Tasche den Tag über hier hin, ich verwahre sie für Sie für die Dauer des Aufenthalts bei uns“?
Wahrscheinlich weder / noch ==> was hat er gesagt, und was ist beweisbar?