Diebstahl am Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer hat seinen ersten Arbeitstag. Er wird vom Abteilungsleiter in Empfang genommen und ihm wird ein Platz gezeigt, wo er seine Tasche abstellen soll. Nach Feierabend bemerkt der Arbeitnehmer, dass aus seiner Tasche seine Geldbörse mit allen Papieren gestohlen wurde. Daraufhin lehnt der Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung ab.
Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen ,Probetag" zu bezahlen und inwieweit muss der Arbeitgeber sich dem Diebstahl annehmen?

Hallo

Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen ,Probetag" zu
bezahlen

Da hier von einem Arbeitstag gesprochen wird und nichts über eine Probearbeit o.ä. geschrieben ist: Ja. Der Arbeitstag ist zu vergüten. Allerdings kann der AN auch nicht einfach „ablehnen“. Er muß das AV fristgerecht kündigen.

und inwieweit muss der Arbeitgeber sich dem Diebstahl
annehmen?

Warum hat der AN nicht die Polizei gerufen, bzw eine Anzeige aufgegeben?

Lies mal den ersten Teil der Antwort hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Gruß,
LeoLo

Warum hat der AN nicht die Polizei gerufen, bzw eine Anzeige :aufgegeben?

Hallo,

entschuldige bitte meine Korinthenkackerei; da ich das nun schon häufiger gelesen habe, muß ich mich diesebzüglich doch einmal zu Wort melden.

Eine Strafanzeige ERSTATTET man. Eine Kontaktanzeige GIBT man AUF.

Sorry, aber das mußte mal gesagt sein.

MFG Cleaner

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Nachfrage
Würde es nicht sogar eher „Strafantrag stellen“ heißen?

Hallo,

Würde es nicht sogar eher „Strafantrag stellen“ heißen?

Strafantrag ist nicht das gleiche wie Strafanzeige:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige (die ersten zwei Sätze)
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo, Gesetzlich ist es in Deutschland so, dass es keine Arbeit ohne Lohn gibt. Also ist schon die erste Minute erbrachter Arbeitsleistung zu bezahlen.
Zweitens, in der Probezeit, kann innerhalb des ersten Monates, sofort und ohne Grund, von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Gilt für beide Seiten.
Drittens, der Diebstahl ist nicht Angelegenheit des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitnehmer Schadenersatz haben möchte, dann muß er sich auch selbst kümmern.

So ist nun mal die Realität in Deutschland.

Aha
Hi!

Gesetzlich ist es in Deutschland so, dass es keine
Arbeit ohne Lohn gibt. Also ist schon die erste Minute
erbrachter Arbeitsleistung zu bezahlen.

Google mal nach „Trainingsmaßnahme“

Zweitens, in der Probezeit, kann innerhalb des ersten Monates,
sofort und ohne Grund, von einem Tag auf den anderen gekündigt
werden.

Kannst Du uns bitte die rechtliche Basis dafür nennen, vor allem für „von einem Tag auf den anderen“?

Drittens, der Diebstahl ist nicht Angelegenheit des
Arbeitgebers.

Du bist doch angeblich selbständig mit Geschäftsführererfahrung…

So ist nun mal die Realität in Deutschland.

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Gruß
Guido

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