Diebstahl am Arbeitsplatz

Hallo Leute, ich arbeite in einer Jugendherberge als jahrespraktikant. Es gibt eine Vorschrift, dass keine persönlichen Dinge in der Rezeption sein dürfen. Diese Vorschrift ist jetzt noch verstärkt worden, wegen diversen ungelösten Diebstählen. Das kann ich auch gut verstehen, deshalb lasse ich meinen Rucksack auch immer im personalraum. Da ich Raucher bin habe ich das letzte mal eine Dose Tabak und drehpapiere mit in die Rezeption genommen. Dummerweise hab ich diese nach Dienstschluss dort vergessen. Nun ist sie weg. Ich vermute unsere rezeptionsleitung hat sie weggeschmissen, da sie vor einigen Monaten auch Zigaretten von unserem Zivi weggeworfen hat. meine Frage ist: waere sie dazu berechtigt meinen Tabak ohne meine auftaucht und Zustimmung zu entsorgen?

Hallo,
ich kann dazu nur sagen, das es sich hierbei um ein eigenes Verschulden handelt. Da die Vorschrift bekannt war, kann sicherlich auch ein Schadenersatzanspruch kein Erfolg haben.
Es wäre in diesem Fall, doch richtiger gewesen die Geschäftsleitung um eine Erlaubnis zu bitten. Dabei ist mir aber nicht ganz klar, ob dass eigene Zigaretten herstellen, während der Dienstzeit überhaupt gestattet ist.
Leider kann ich keine andere Auskunft geben.
Mit freundlichen Gruß
E.Mögelin

Hallo Herr mögelin vielen dank für ihre Antwort. Zum Zigaretten drehen: das ist nur für die jeweilige pause, d.h. Ich drehe nicht für später vor und unser Chef dreht selbst auch. Aber danke für ihre aufgewendete Zeit.
Mit besten Gruß Jan

Sorry, aber habt ihr keine anderen sorgen?
Bitte nicht antwortrn

Hallo,
zunächsteinmal solltets du raus bekommen wer es geswesensein könnte ???
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo,
zunächsteinmal solltest du raus bekommen wer es gewesensein könnte ??? wer hatte Dienst ? Gibt es eine Reinigungsfirma usw.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Ganz knapp geantwortet: ja
Aber: Mit Vermutung wer was weg geworfen hat ist sowieso kein Nachweis, ob Diebstahl oder Aufräumwut eines anderen.

Außerdem ist die Arbeitsanweisung (Vorschrift) einzuhalten, sonst gibt es eine Abmahnung.
Gruß

Naja es ist weniger eine Vorschrift als ein Unterpunkt in unserem Qualitätshandbuch. Und mittlerweile ist es keine Vermutung mehr sondern Tatsache wie es sich herausgestellt hat. Vielen dank für alle Kommentare übrigens :smile:

Hallo,

ich denke schon. Aber sieh doch unter „www.arbeitsrecht.de“ mal rein, ob das rechtens ist.

vg

Leider kann ich nicht weiterhelfen - sorry!!!

Hi,

Wenn Sie genau wusste das es dir gehört, also Name drauf, dann nein! Sie hätte es dir zuruck geben müssen und dann dich melden für einer abmahnung wegen einer verstoß gegen dem dienstanweisungen.

Wenn Sie es nicht wüsste wem es gehört, und das zeug hat keine Berechtigung da zu sein, dann hätte Sie durchaus es ins müll schmeisen.

Mfg

Woody