Diebstahl auf der Straße

Hallo,

gibt es eine Versicherung gegen Diebstahl auf der Straße. Z. B. hört man so oft das alten Leuten die Tasche aus der Hand gerissen wurde. Wie genau nennt man die Versicherung? Fällt so was in die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Amelie

Guten Tag Amelie,
was Sie da beschreiben, ist ein Raub. Der liegt dann vor, wenn
Gewalt angewendet wird, um den Widerstand gegen die Wegnahme zu brechen.
Sowas ist in der Hausratversicherung über das Konstrukt der Außenversicherung mitversichert. Die Haftpflichtversicherung hat mit dieser Sache nichts zu tun.

Gruß
Günther

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Hallo Günter,

danke recht herzlich für deine Antwort.

Kannst du mir das mit dem Konstrukt der Außenversicherung erklären. Heißt das außerhalb der Wohnung. Ist das ein Zusatz zur Hausratsversicherung, der abgeschlossen werden muß. Muß man da erst verletzt worden sein. Oder muß da ein Kampf stattgefunden haben, damit die Versicherung für den Schaden zahlt?

In den neuen Bundesländern gibt es noch die alten Hausratsversicherung, die so Sonderregelungen enthalten, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl. Ist dort so eine Außenversicherung mit drin?

Vielen Dank für deine Aufklärung.

Gruß Amelie

Guten Tag Amelie,
die Außenversicherungsregelung ist grundsätzlich in der Hausratversicherung enthalten. Sie besagt - kurz zusammengefaßt - dass Versicherungsschutz eben auch außerhalb der versicherten Wohnung
in definiertem Umfang besteht. Kaum denkbar, dass ein Anbieter einer
modernen Police die Außenversicherung durch sein individuelles Bedingungswerk versagt. Weder ein Kampf noch eine Verletzung müssen vorliegen. Es genügt die Androhung von Gewalt oder eben die gewaltsame
Wegnahme gegen den Widerstand des Opfers (Wegreißen der Tasche).
Wie das mit alten DDR-Verträgen ist, die heute gegebenenfalls durch
Übernahme noch Bestand haben, weiß ich nicht. Im Zweifel ist dort das
Bedingungswerk entscheidend, das den alten Verträgen zugrundeliegt.
Gruß
Günther

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Hallo,

gibt es eine Versicherung gegen Diebstahl auf der Straße. Z.
B. hört man so oft das alten Leuten die Tasche aus der Hand
gerissen wurde. Wie genau nennt man die Versicherung? Fällt so
was in die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Amelie

Guten Tag Amelie,
was Sie da beschreiben, ist ein Raub.

Hallo Günther, so einfach kann man das nicht sehen. Entscheidend ist ob Schnelligkeit und das Überraschungsmoment die Gewalt als Tatmittel übersteigt. Wer durch List und Überraschung vermeiden will, daß es zum Widerstand seitens des Opfers kommt, begeht keinen Raub, sondern nur Diebstahl.

Handtaschenfall 1:
Die ängstliche Oma geht durch den Wald und hält ihre Handtasche fest. Ein böser Radfahrer kommt jedoch und entreißt ihr trotzdem die Tasche.

Handtaschenfall 2:
Diesmal ist Susi Sorglos dran. Sie geht durch den Wald, und läßt ihre Handtasche über ihrem Handgelenk baumeln. Der böse geschickte Radfahrer nutzt einen günstigen Moment aus und entreißt ihr die Tasche.

Einmal Raub, einmal Diebstahl

Wenn es zur einer Verurteilung kommt, ist klar was vorliegt, dumm nur, dass es oft nicht dazu kommt. Dann liegt es an der Fallschilderung oder Zeugen, die das beobachtet haben.

Schön Grüße, Bernhard.

Hallo,

gibt es eine Versicherung gegen Diebstahl auf der Straße. Z.
B. hört man so oft das alten Leuten die Tasche aus der Hand
gerissen wurde. Wie genau nennt man die Versicherung? Fällt so
was in die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Amelie

Guten Tag Amelie,

was Sie da beschreiben, ist ein Raub.

Hallo Günther, so einfach kann man das nicht sehen.
Entscheidend ist ob Schnelligkeit und das Überraschungsmoment
die Gewalt als Tatmittel übersteigt. Wer durch List und
Überraschung vermeiden will, daß es zum Widerstand seitens des
Opfers kommt, begeht keinen Raub, sondern nur Diebstahl.

Handtaschenfall 1:
Die ängstliche Oma geht durch den Wald und hält ihre
Handtasche fest. Ein böser Radfahrer kommt jedoch und entreißt
ihr trotzdem die Tasche.

Handtaschenfall 2:
Diesmal ist Susi Sorglos dran. Sie geht durch den Wald, und
läßt ihre Handtasche über ihrem Handgelenk baumeln. Der böse
geschickte Radfahrer nutzt einen günstigen Moment aus und
entreißt ihr die Tasche.

Einmal Raub, einmal Diebstahl

Wenn es zur einer Verurteilung kommt, ist klar was vorliegt,
dumm nur, dass es oft nicht dazu kommt. Dann liegt es an der
Fallschilderung oder Zeugen, die das beobachtet haben.

Schön Grüße, Bernhard.

Guten Tag Bernhard,
das ist ein interessantes Detail. Ich wusste nicht, dass dort so
differenziert wird. Indessen scheint mir das wenig praxistauglich
zu sein. Denn ich als Laie mag kaum einen Tatunterschied darin erkennen, ob eine Handtasche nun gehalten oder festgehalten wird. Wenn es denn ein Festhalten sein muss, halte ich das für unzumutbar und damit praxisfern. Wer läuft denn herum, indem er sich an seine Prütteln in der Öffentlichkeit festklammert, auf dass nur jeder Wegnahmeversuch damit enden muss, dass der Henkel reißt oder das Opfer meterweit durch die Gegend geschleift wird ?

Ich habe Zweifel daran, ob ein Richter in dieses Gewürge zuungunsten des Opfers einsteigt und ihm im einen Fall die Leistung wegen eines „Nur-Diebstahls“ versagt, im anderen Fall nicht. Entscheidend dürfte aus meiner Sicht sein, dass das Opfer in beiden Fällen die Tasche
nicht achtlos hat herumliegen lassen, sondern durch die Gewalt des
Täters um die Tasche gebracht wird.
Gruß
Günther

Hallo Günther

Mit dieser Ansicht bist Du nicht allein (siehe Urteil des Oberlandesgericht Köln Az: 9 U 26/05 vom 13.03.07). Die meinen auch, dass so eine Unterscheidung im Versicherungsrecht nicht gemacht werden kann.

Trotzdem tuns einige Versicherer. Hängt vielleicht auch vom Einzelfall ab, wenn man gar zu sorglos war.

Grüße, Bernhard