Hallo,
Mal angenommen Person X klaut 10€ aus der Kasse.
Blöder Zufall nur das Person X am nächsten Tag erfährt das 200€ in der Kasse fehlten.
Nur wegen den 200€ kommt der Arbeitgeber überhaupt auf Diebstahl und sieht sich die Kamera aufnahmen an.
Diese hat Person X jedoch wirklich nicht geklaut.
Beim auswerten der Kamera aufnahmen kann Person X auch nur der Diebstahl der 10€ nachgewiesen werden.
Diese Straftat gibt X auch zu und leistet bereitwillig Schadensersatz.
Wegen der Kassendifferenz möchte X auch aufkommen, bisher hat X Kassendifferenzen immer ausgeglichen. Also warum nicht bei dieser?! Geklaut oder nicht fühlt X sich verantwortlich für den Verlust.
Für X ist jetzt natürlich besonders wichtig das es bei Diebstahl geringfügigem Wertes bleibt. X ist in diesem Scenario 28 Jahre alt und hat eine vollkommen unbelastete Vergangenheit.
Die 200€ Kassendifferenz bleibt ungeklärt. Weswegen der Arbeitgeber Person X auch dafür Anzeigt.
-Wie würde man wohl die Glaubwürdigkeit von Person X einschätzen?
-Währe es wahrscheinlich das X auch für die 200€ belangt wird? Obwohl man es nicht beweisen kann?
-In dem Fall das X für beides Schuldig gesprochen wird, wie wird wohl das Strafmaß ausfallen?
PS: X zeigt viel Reue wegen dem Diebstahl der 10€ und leidet seitdem unter schweren Depressionen. Kann nicht schlafen, nicht essen, bekommt schwere Hautausschläge und schafft nicht einmal ein 10min Video zu schauen weil X immer wieder an seine Tat und die Folgen denken muss.
Vielen dank für die Einschätzung!