Diebstahl aus Safe ersetzen werbungskosten

Hallo,
meinem Mann wurden 2010 1500 Euro aus dem Safe gestohlen (er ist Angestellter) 1000 Euro davon mussten wir aus eigener Tasche begleichen. Das habe ich dem Finanzamt als Werbungskosten aufs Auge drücken wollen, da ja beruflich bedingt.
Nun bekomme ich meinen Bescheid zurück und die erklären lapidar der Ausgleich des Diebstahles wären keine Werbungskosten.
Nun habe ich mich schon ewig durchs Netzt gesucht, aber irgendwie fehlen mir die richtigen Fachausdrücke, um hierzu was zu finden.
Mein Mann bekommt nur sein normales Gehalt, KEIN Manko oder Fehlgeld, die 1000 Euro wurden ihm von seinem Nettoeinkommen in mehreren Monaten abgezogen, im Dezember sogar so, dass er trotz Wiehnachtsgeld weniger in der Tasche hatte, als ohne Weihnachtsgeld.

Kann mir jemand sagen, ob das wirklich unser Privatvergnügen ist ? Gibt es hierzu schon Urteile auf die man verweisen könnte ?

Danke
Lisa