Hallo,
dem fiktiven Karl wurden 2010 1500 Euro aus dem Safe gestohlen (er sei Angestellter) 1000 Euro davon musste er eigener Tasche begleichen. Das wollte er dem Finanzamt als Werbungskosten aufs Auge drücken wollen, da ja beruflich bedingt.
Nun bekäme er auf seine Steuererklärung einen Bescheid zurück und das finanzamt erkläre lapidar „der Ausgleich des Diebstahles wären keine Werbungskosten“.
Um diesen fiktiven Fall zu lösen habt sich schon jemand ewig durchs Netzt gesucht, aber irgendwie fehlen dieser Person die richtigen Fachausdrücke, um hierzu was zu finden.
Karl bekäme nur sein normales Gehalt, KEIN Manko oder Fehlgeld, die 1000 Euro wurden ihm von seinem Nettoeinkommen in mehreren Monaten abgezogen.
Ist so etwas wirklich Privatvergnügen ? Gibt es hierzu schon Urteile auf die man verweisen könnte ?
Danke
Lisa