Immobilie wird beschlagnahmt für Zwangsversteigerung
Verkehrswertgutachten wird erstellt
Gläubiger lässt Zwangsverwaltung aus Kostengründen aufheben
zwischen Gutachtentermin und Zwangsversteigerung wird das Objekt mehrfach geplündert, d.h. es werden von unbekannter Seite wesentliche Bestandteile des Objektes wie Heizanlage, Heizkörper, Türen, Sanitärobjekte, komplette Elektrik etc. aus dem Objekt entfernt.
Der Schuldner bringt dieses mehrfach zur Anzeige, so dass sowohl der Vollstreckungsbetreiber (Gläubiger) als auch das Gericht Kenntnis von der Verschlechterung des Objektes erlangt haben müssten.
der Ersteher hat im termin hiervon keinerlei Erkenntnis und ersteigert das Objekt weit unter Verkehrswert, aber im Glauben der Vollständigkeit der im Gutachten angegebenen Bestandteile der Immobilie.
Bei der Erstbesichtigung stellt er das Fehlen der im Gutachten, auf dessen Grundlage versteigert wurde, angegebenen Bestandteile im Objekt fest.
Wer haftet ?
- Gutachter (der ja von der anschließenden Plünderung nichts wissen konnte)?
- Vollstreckungsbetreiber (Gläubiger), der die Möglichkeit zur Plünderung dadurch ermöglichte, indem er die Zwangsverwaltung einstellen ließ und damit das ZV-Objekt der Plünderung preisgab ?
- Vollstreckungsbehörde ?
Das ist das Risiko einer ZV.
vnA
dies wohl kaum; stell Dir mal vor, das Objekt ist völlig ausgebrannt/entkernt, also eine Ruine, und im Gutachten ist es wunderschön mit enstpr. Marktwert beschrieben. Der ersteher kauft und erhält Schrott und nicht das Objekt wier beschrieben im Gutachten - dieses ist nämlich (Vertrags)Bestandteil der Auktion, sonst hätte es ja kaum Sinn ein Gutachten zu erstellen.
Das siehst du falsch. Wenn das Objekt in der Nacht vor der Versteigerung untergeht, erhält der Ersteigerer eine Ruine. Punkt. Das Gutachten bei einer ZV ist nicht Vertragsbestandteil, da es keinen Vertrag, sondern einen Zuschlag gibt.
vnA
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Das Versteiigerungsgericht weist auch noch einmal explizit vor Beginn der Versteigerung daraufhin das weder Haftung für das Gutachten, Grundstücksgrößenangaben noch derzeitige Beschaffenheit übernommen wird.
Der Schuldner ist im übrigen auch nicht verpflichtet einen Gutachter ins Haus zu lassen. Eine Zwangsversteigerung unterliegt immer einem gewissen Risiko. Die Interessenten rechnen immer mit einem Schnäppchen - was jedoch nicht selten nach hinten losgeht.
ml.
Eigentlich hatte ich gehofft, kompetente ANtworten zu erhalten und nicht Allgemeinplätze.
Man sollte sich den Ablauf durchlesen, bevor man behauptet, es gäbe immer ein Risiko.
Der Gutachter war ja im Objekt und hat es entsprechend (wertsteigernd mit den gestohlenen Dingen) beschrieben.
Das Objekt wurde vom Gläubiger auch aktiv vermarktet mittels Immo-Anzeigen.
Der Gläubiger wusste von den zwischenzeitlichen Einbrüchen, die auf die Aufhebung der Zwangsverwaltung und damit quasi-Aufgabe des Objektes zurückzuführen sind.
Ferner war ein Gläubigervertreter im ZV-Termin anwesend und unterließ es, Hinweise auf den zwischenzeitlich veränderten Zustand des Objektes zu machen.
Dies hat ja mit normalem Risiko einer ZV gar nichts zu tun, denn dem Ersteher wurden wesentliche Informationen vorenthalten.
So etwas könnte man auch als arglistige Täuschung ansehen…
Was wäre denn, wenn das Objekt komplett abgebrannt wäre, dann ersteigert man Luft ???
…trotz Kenntnis des Gläubigers und Verantwortung für den Untergang des Objektes ???
Vertragsbestandteil wird das Gutachten zwar nicht, aber es ist wesentlicher Bestandteil der Auktionsbeschreibung und damit für die Willensbildung des Esrtehers ein entsprechendes Gebot abzugeben.
Dass dir die Antwort nicht gefällt, ist nachvollziehbar.
Wenn du dich damit nicht zufriedengeben willst, musst du klagen.
Für mich läuft das unter: Schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Aber lass dich nicht aufhalten: Klage ruhig.
Ja, wenn das Objekt abgebrannt ist und keine Brandversicherung bestand, ersteigert man Luft, oder noch schlimmer: Einen Haufen Sondermüll der entsorgt werden muss.
vnA