Diebstahl = außergewöhnliche Belastungen?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage, und zwar: Was zählt eigentlich unter „außergewöhnliche Belastungen“? Ich weiß, dass man darunter alle Krankheitskosten rechnet (Praxisgebühr, Brille, Zahnfüllung, etc.) Aber was zählt sonst noch dazu?

Wie sieht es mit einem Diebstahl aus, der von der Hausratversicherung nicht übernommen wird?

Ich denke hier beispielsweise an den Diebstahl von Gegenständen aus einem Koffer, den man als Fluggepäck aufgegeben hatte, oder an den Diebstahl von Wäsche von der Leine. Ach ja, die Wäsche trocknet man natürlich außerhalb der Wohnung, also nicht in einem abgeschlossenen Raum, oder wie die Hausratversicherung so etwas immer nennt.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

um mal das Beispiel Wäschediebstahl aufzugreifen, überprüfe mal, ob das in Deiner Hausratversicherung nicht doch eingeschlossne ist.
Es gibt furchaus Tarife, bei denen Gartenmöbel, Wäschestücke auf Balkon/Garten/Terrasse eingeschlossen sind.
Im Zweifelsfall einfach den Schaden melden, mehr als ablehnen kann der Versicherer nicht :smile:

Grüße
Uwe