Diebstahl bei Bewährung

Habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Es geht um folgendes: Jemand hat bis 2012 eine Bewährungsstrafe wegen falscher Verdächtigung und Körperverletzung.

Nun hat er in dieser Zeit Diebstähle begangen ( Fahrräder und einen Grill).
Dies wurde zur Anzeige gebracht.

Wenn bewiesen wird das er die taten begangen hat muß er dann ins Gefängnis?

Er saß vor einem Jahr erst für vier Jahre wegen Zuhälterei im Gefängnis.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Hallo,

Es geht um folgendes: Jemand hat bis 2012 eine
Bewährungsstrafe wegen falscher Verdächtigung und
Körperverletzung.

Nun hat er in dieser Zeit Diebstähle begangen ( Fahrräder und
einen Grill).
Dies wurde zur Anzeige gebracht.

Wenn bewiesen wird das er die taten begangen hat muß er dann
ins Gefängnis?

Er saß vor einem Jahr erst für vier Jahre wegen Zuhälterei im
Gefängnis.

ohne nähere Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen:

Klassischer Bewährungsversager. Das war´s.

Gruß

S.J.

Hallo

Es geht um folgendes: Jemand hat bis 2012 eine
Bewährungsstrafe wegen falscher Verdächtigung und
Körperverletzung.
Wenn bewiesen wird das er die taten begangen hat muß er dann
ins Gefängnis?

kommt auf den Richter an.

Er saß vor einem Jahr erst für vier Jahre wegen Zuhälterei im
Gefängnis.

du willst vermutlich sagen, dass er vor einem Jahr nach einer vierjährigen Freiheitsstrage rausgekommen ist, dann wegen KV und Beleidigung zu einer erneuten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde und jetzt schon wieder straffällig wurde. Wenn es so ist, sehe ich schwarz für die Bewährung. Vielleicht sollte sich derjenige mal einer Therapie unterziehen, denn so ein Verhalten ist schon ziemlich daneben, ein Lerneffekt scheint sich ja trotz der Strafen nicht einzustellen.
Wenn er so weitermacht, wird er sicher einen großen Teil seines Lebens in staatlicher Vollpension verbringen.

Gruss

Iru

Hallo,
die Bewährung dient dazu um zu beweisen das man keine Straftatan mehr begeht wenn doch kann diese aufgehoben werden. In diesem Fall würde ich es sogar gut finden denn die Person hat bewiesen das es nicht lernfähig ist und es eben nicht mit dem Recht und Gesetz so ernst nimmt wie jeder andere der eben keine Bewährung bekommen hat.
Gruß Sunny

Auswanderung
Ich persönlich würde in einem solchen Fall über Auswanderung nachdenken.
Denn nach mehr als einem Tag in so nen geschlossenen Raum würde ich druchdrehen.

Obwohl… die deutschen Autobahnen nie wieder zu sehen… wahrscheinlich würde ich im generellen Tempolimit anderer Länder wohl genauso verrückt werden…

Gruß
Paul

kleine Erweiterung

falsche Verdächtigung
Körperverletzung.
Diebstähle (Mehrzahl!)
Zuhälterei

ohne nähere Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen:

Klassischer Bewährungsversager. Das war´s.

Kleine Erweiterung:
Das war’s HOFFENTLICH!

Grüße,
Tinchen