Hallo allerseits,
Frau X würde in einem allseits bekannten Discounter einkaufen, sagen wir es wäre Wasserpacks. Davon stünde einer auf dem Band, die anderen im Wagen. Neben dem Wasserpack auf dem Band lägen die Flaschenbons und ein ausreichend grosser Geldschein [über die Handlungsweise der X soll hier nicht diskutiert werden].
Die Kassiererin würde Bons und Geldschein nehmen, den Geldschein einklemmen und die Bons und die Ware einbuchen. X hätte darauf keinen Einfluss. Nachdem sie den letzten Wasserpack in den Wagen gestellt haette, würde die Kassiererin Geld verlangen, da ja der Geldschein nicht mehr da wäre.
X hätte den Schein natürlich nicht weggenommen.
Wie wäre die Rechtslage?
Gruss
S.
Hallo,
wenn die Kassiererin den Schein bei der Verrichtung all der Dinge, die beim Einscannen und sonstigen Hantieren während des Kassiervorgangs so anfallen einsteckt und sich hinterher nicht dran erinnert (was bei Stress z.B. bei hohem Kundenaufkommen tatsächlich mal passieren kann), dann muss halt ein Kassensturz gemacht werden.
Wenn dabei kein Plus in der Kasse herauskommt, kann man sich immer noch rechtliche Schritte überlegen. Aber zuerst muss die Kasse gezählt werden, damit man eine Grundlage für das weitere Vorgehen hat.
Wurde dies gemacht?
Barbara
Hi Barbara,
tatsächlich mal passieren kann), dann muss halt ein
Kassensturz gemacht werden.
nein Frau X hätte das in diesem Fall nicht machen lassen, aber Herr S hätte schon mal einen ähnlichen Fall in London in einem Szenepub erlebt. Dort war das Geld dann auch nicht mehr in der Kasse sondern wurde zwischenzeitlich weitergereicht …
Unklar ist auch, ob ein Schein der passigen Grösse, der bei der Kassiererin gefunden worden wäre, tatsächlich als ein Beweis ihrer Schuld angesehen werden dürfte …
Gruss
S.