Folgende Situation:
Ich habe wegen eines Umzuges ein Parkverbot vor der Wohnung stellen lassen. Der Vermieter der Schilder stellt diese und holt sie auch wieder ab, weshalb sie nach telefonischer Absprache auf der Straße stehen bleiben. Ich habe die Schilder für 2 Tage (SA, SO) beantragt und erst 5 Tage später hat der Vermieter versucht diese zu holen (FR). Nur wurden diese zwischenzeitlich gestohlen (ich dachte er hätte die Schilder einfach geholt, da er sagte, dass er das Anfang der Woche machen wollte) und der Vermieter fordert von mir Ersatz und verweist auf seine AGBs.
Diese AGBs hat er mir aber nie zugestellt, sondern nur auf seiner Webseite und gaaaanz tief unterhalb des Abbinders seiner E-Mails als PDF verlinkt. Ich wurde auf die AGBs nie hingewiesen und es wurde nie gesagt, dass ich mit Auftragserteilung die AGBs akzeptiere. Das steht nur IN den AGBs selbst.
- Ich bin der Meinung, dass der Vermieter keinen Anspruch gegen mich, sondern gegen den Dieb hat.
- Die AGBs hätten mir in Textform (nicht als PDF - wer sagt, dass ich das öffnen kann) zugestellt werden müssen oder zumindest hätte vor Auftragserteilung ein Hinweis erfolgen müssen
- Durch die Lieferung und Abholung durch den Vermieter, konnte ich die Schilder auch nicht sichern. Er sagte selbst, ich sollte die Schilder stehen lassen, da sonst zusätzliche Kosten entstünden, wenn sie die Schilder nicht holen könnten und ich die Schilder von der Straße wegnehme.
- Schreibt der Vermieter, dass die Miete auf unbestimmte Zeit geschlossen ist und mit Abholung erst endet. Das finde ich nicht zulässig. Wenn er sich entscheidet, die erst in 8 Wochen zu holen, muss ich sie Tag und Nacht bewachen, da ich Sie ja auch nicht befestigen darf oder anderweitig wegstellen darf, da ich nicht weiß, wann er sie holt?
Wie seht ihr den Fall?
VG