Guten Tag,
was ist wenn ein Mantel aus einer Hotelbar, eines vier Sterne Hotels, geklaut wird? Und kein Schild über die Haftung vorhanden ist? Wer übernimmt dann die Haftung?
Der Dieb.
Levay
Hallo,
was ist wenn ein Mantel aus einer Hotelbar
Wo denn genau dort? Zwischen den Flaschen? Neben dem Barkeeper? Auf dem Nachbarhocker? Oder in der Garderobe?
, eines vier Sterne Hotels, geklaut wird?
Die Sternezahl tut nichts zur Sache.
Und kein Schild über die Haftung
vorhanden ist? Wer übernimmt dann die Haftung?
Diese albernen Schilder sind völlig unerheblich. In gastronomischen Betrieben ebenso wie auf Baustellen und sonstwo. Wenn ich hafte, hafte ich. Ich kann nicht eine gesetzliche Rechtsverpflichtung gegenüber einem Dritten durch eine einseitige (Un-)Willenserklärung abbedingen. Die Frage ist also, ob ich gesetzlich hafte.
Entscheidend ist beim Beispiel der Hotelbar, ob der Mantel a) in der dafür vorgesehenen Garderobe hing und b) diese für den Gast von der Bar aus einsehbar war oder nicht.
Das ist jedenfalls die Rechtslage in DE. (Ich weiß ja nicht, wo das Hotel steht.)
Gruß
smalbop
Hallo,
Die Frage ist also, ob ich gesetzlich hafte.
Nö. Man könnte ja auch eine vertragliche Pflicht haben.
Entscheidend ist beim Beispiel der Hotelbar, ob der Mantel a)
in der dafür vorgesehenen Garderobe hing und b) diese für den
Gast von der Bar aus einsehbar war oder nicht.
Ach? In welchem Gesetz finde ich diese Bedingungen?
Das ist jedenfalls die Rechtslage in DE.
Wäre mir neu. Wo hast Du das her?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Die Frage ist also, ob ich gesetzlich hafte.
Nö. Man könnte ja auch eine vertragliche Pflicht haben.
Klar, wenn ein Mantelaufbewahrungsvertrag geschlossen wurde. Aber auch die Haftung wird sich nach den gesetzlichen Normen richten, da jedenfalls ich einen rechtsgültigen schriftlichen Vertrag abweichenden Inhalts an der Garderobe noch nie geschlossen habe.
Entscheidend ist beim Beispiel der Hotelbar, ob der Mantel a)
in der dafür vorgesehenen Garderobe hing und b) diese für den
Gast von der Bar aus einsehbar war oder nicht.Ach? In welchem Gesetz finde ich diese Bedingungen?
Der Glaube, alles in diesem Land wäre explizit gesetzlich geregelt, rührt mich, aber dann bräuchten wir eigentlich keine Richter mehr. Es gibt für die Detailauslegung auch ein Richterrecht.
Das ist jedenfalls die Rechtslage in DE.
Wäre mir neu.
Soll vorkommen.
Wo hast Du das her?
Hm…aus dem Lexikon der populären Rechtsirrtümer?
Gruß
smalbop
Hallo,
b) diese für den
Gast von der Bar aus einsehbar war oder nicht.Ach? In welchem Gesetz finde ich diese Bedingungen?
Dies wird jungen „Hotelleitern“ zumindest von Juristen eingeredet, also scheint da etwas dran zu sein … Genau diesen Pkt. teilte mir zumindest meine bessere Hälfte vor einem halben Jahr mal mit und Ihre Lehrerin war Volljuristin, also kein Hörensagen in 5. Ebene Quatsch.
Grüße
Die Frage ist also, ob ich gesetzlich hafte.
Nö. Man könnte ja auch eine vertragliche Pflicht haben.
Klar, wenn ein Mantelaufbewahrungsvertrag geschlossen wurde.
Aber auch die Haftung wird sich nach den gesetzlichen Normen
richten, da jedenfalls ich einen rechtsgültigen schriftlichen
Vertrag abweichenden Inhalts an der Garderobe noch nie
geschlossen habe.
das braucht es nicht. es würde auch der bewirtungsvertrag reichen und es müsste noch nicht einmal ein vertrag zustande kommen (c.i.c.). sogar dann kann man u.U. von einer vertraglichen nebenpflicht ausgehen, auf die rechtsgüter des gastes mit einer gewissen sorgfalt aufzupassen.
sie bleibt aber grds. die ausnahme.
die rechtsprechung macht bsplw. eine ausnahme, wenn ein mitarbeiter sich anbietet, den mantel abzunehmen und aufhängt. oder wenn der mantel an einen für den gast uneinsichtigen platz gebracht wird. dann soll eine solche nebenpflicht entstehen.
aber ansonsten ist die frage, wie sich der sachverhalt genau darstellt, berechtigt und wichtig für die haftung.
warum man hier also zuerst auf die gesetzliche (deliktische) haftung eingeht, ist mir schleierhaft…
Der Glaube, alles in diesem Land wäre explizit gesetzlich
geregelt, rührt mich, aber dann bräuchten wir eigentlich keine
Richter mehr. Es gibt für die Detailauslegung auch ein
Richterrecht.
das ist widersprüchlich. das bgb und auch die sonstigen gesetze wollen durch abstrakt-generelle vorschriften alle eventualitäten regeln.
(natürlich können sie es dennoch nicht.)
aber genau dann, wenn das gesetz generell-abstrakt ist und alles regeln will, braucht man richter.
selbst im umgekehrten fall (zur zeit justinians) bedurfte es richter, also brauchen „wir“ sie immer…
gruß
, eines vier Sterne Hotels, geklaut wird?
Die Sternezahl tut nichts zur Sache.
oh doch, für die ausgestaltung (umfang/maß) der sorgfaltspflicht ist sie von bedeutung bzw. kann es sein.
Und kein Schild über die Haftung
vorhanden ist? Wer übernimmt dann die Haftung?Diese albernen Schilder sind völlig unerheblich. In
gastronomischen Betrieben ebenso wie auf Baustellen und
sonstwo. Wenn ich hafte, hafte ich. Ich kann nicht eine
gesetzliche Rechtsverpflichtung gegenüber einem Dritten durch
eine einseitige (Un-)Willenserklärung abbedingen. Die Frage
ist also, ob ich gesetzlich hafte.
das ist nicht ganz richtig. natürlich kann „einseitig“ (d.h. von einer vertragspartei) die erklärung eingebracht werden, für bestimmte schäden/handlungen nicht zu haften (das ist übrigens ein ganz normaler haftungsausschluss /-beschränkung, den die privatautonomie natürlich ermöglicht)
die „schilder“ sind agb. und natürlich können sie inhalt des vertrages werden.
das häufigste problem ist der generelle haftungsausschluss, der gegen § 309 Nr.7 bgb verstößt.
daneben kommt ein verstoß gegen die inhaltskontrolle isd § 307 bgb in betracht. (natürlich gibt es noch andere fehler wie z.b. einbringen „bei vertragsschluss“, was eher die ausnahme ist)
aber die behauptung „völlig unerheblich“ ist „völlig falsch“.
Entscheidend ist beim Beispiel der Hotelbar, ob der Mantel a)
in der dafür vorgesehenen Garderobe hing und b) diese für den
Gast von der Bar aus einsehbar war oder nicht.Das ist jedenfalls die Rechtslage in DE. (Ich weiß ja nicht,
wo das Hotel steht.)
völlig richtig, es kommt - wie sonst auch - auf die umstände des einzelfalls an. im konkreten fall wurde es mehrfach durch die rechtsprechung bestätigt.
gruß