Hi…
Man stelle sich folgende Situation vor:
A und B gründen eine WG. Jeder bringt seine eigenen Möbel mit. Einige Jahre später wird die WG wieder aufgelöst. Dabei werden von A einige Gegenstände B überlassen („willst Du das [Möbelstück X] haben? Ich brauch es nicht mehr“). Oder zumindest behauptet B das, denn:
Wiederum (sagenwirmal 5) Jahre später zieht A ein zweites Mal um. Bei diesem Umzug bemerkt er, daß Möbelstück X abhanden gekommen ist. Er erinnert sich noch, daß es in der WG vorhanden war, jedoch nicht an die von B behauptete Überlassung und zeigt deswegen B an, er habe es beim Auszug ohne A’s Einwilligung mitgenommen, also gestohlen.
Weder A noch B haben Zeugen für Ihre Sicht der Dinge.
Meine Frage: Kann A glaubhaft behaupten, daß ihm das Fehlen von X erst nach Jahren auffiel, oder wird ihn der Richter eher auslachen? Gibt es evtl. eine gesetzliche Frist, die A verpasst hat?
genumi