Diebstahl fällt erst Jahre später auf?

Hi…

Man stelle sich folgende Situation vor:

A und B gründen eine WG. Jeder bringt seine eigenen Möbel mit. Einige Jahre später wird die WG wieder aufgelöst. Dabei werden von A einige Gegenstände B überlassen („willst Du das [Möbelstück X] haben? Ich brauch es nicht mehr“). Oder zumindest behauptet B das, denn:

Wiederum (sagenwirmal 5) Jahre später zieht A ein zweites Mal um. Bei diesem Umzug bemerkt er, daß Möbelstück X abhanden gekommen ist. Er erinnert sich noch, daß es in der WG vorhanden war, jedoch nicht an die von B behauptete Überlassung und zeigt deswegen B an, er habe es beim Auszug ohne A’s Einwilligung mitgenommen, also gestohlen.

Weder A noch B haben Zeugen für Ihre Sicht der Dinge.

Meine Frage: Kann A glaubhaft behaupten, daß ihm das Fehlen von X erst nach Jahren auffiel, oder wird ihn der Richter eher auslachen? Gibt es evtl. eine gesetzliche Frist, die A verpasst hat?

genumi

Hallo,

Meine Frage: Kann A glaubhaft behaupten, daß ihm das Fehlen
von X erst nach Jahren auffiel, oder wird ihn der Richter eher
auslachen? Gibt es evtl. eine gesetzliche Frist, die A
verpasst hat?

Strafprozessordnung (http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html)

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Zivilprozessordnung (http://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html)

Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

Die Frage lässt sich also nicht beantworten.

Gruß

S.J.