Hallo!
Ich habe mir im Urlaub in den USA Klamotten gekauft, die mir aus dem Kofferraum gestohlen wurden. In Deutschland habe ich eine Versicherung mit Vollkasko für den Mietwagen abgeschlossen. Jetzt habe ich gehört, daß die Versicherung dafür nicht aufkommt. (Habe mich dort noch nicht gemeldet) Das wäre evtl. eine Sache der Hausratversicherung? Dann auch nur, wenn der Wagen in einer verschlossenen Garage stand. Weiß jemand genau, in welchem Fall die Versicherung zahlt, oder was man für einen solchen Fall für eine Art Absicherung braucht? (Keine Klamotten im Auto liegen lassen…!
) Ich dachte, durch eine Vollkasko ist alles abgesichert!
Vielen Dank für Tips
Gruß Anita
Hallo,
die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden am Fahrzeug, mit kleinen Ausnahmen (z.B. ist ein Billigfotoapparat gegen Diebstahl bis DM 30,-- versichert).
Für den beschriebenen Fall bräuchtest Du eine Reisegepäckversicherung, die solche Fälle abdecken KANN , kann, weil es nicht unbedingt in der Standarddeckung dabei ist, sondern zusätzlich mitversichert werden muß.
Andreas
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HAllo,
es kann aber auch Teil der Hausratversicherung sein.
Es kommt auf die Bedingungen an. Hast du die VHB ´74 so müsste meines Wissens nach Diebstahl aus dem Auto bis 500 DM mitversichert sein… Jaja, alte Bedingungen sind nicht nur schlecht 
Hast du neuere, dann lautet der entsprechende Absatz, Einbruch ist :
das Aufbrechen eines Behältnisses in einem Gebäude.
Def. Gebäude: allseitig umschlossener Raum, der Menschen Schutz bieten kann. Es wäre also ein Parkdeck auch als Gebäude anzusehen. Oberste Etage, da möchte ich mich bedeckt halten… kann ich nicht sagen…
Und ein Auto stellt ein Behältnis im Sinne der Definition dar…
Hoffe etwas geholfen zu haben…
Bye Marco