Hallo liebe Gemeinde,
folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:
Ein Pflegeheim besitzt mehrere, nicht durchgehend getrennte Stationen. Auf der Demenzstation sind sämtliche Türe offen, immer.
Eine weibliche Person wird zusammen mit einer weiteren weiblichen Person auf ein Zimmer der Demenzstation verlegt. Regelmäßig, auch nachts, kommen Männer einfach ins Zimmer.
Der weiblichen Person wurden sämtliche Habseligkeiten gestohlen, Kleidung, Waschutensilien, Schmuck. Im gegebenen Fall kommen ihr sogar andere „Insassen“ mit eindeutig ihr zuordbaren Besitztümern über den Flur gelaufen. Obwohl die weibliche Person das Pflegepersonal sowohl im generellen wie auch im konkreten Fall auf die Diebstähle aufmerksam gemacht hat, erfolgte absolut keine Reaktion.
Die Pflegekräfte im gegebenen Pflegeheim akzeptieren diesen „Gütertausch“ und auch, dass die weibliche Person keinerlei Besitztümer, abgesehen von den Kleidern, die sie am Leibe trägt, mehr hat. Es werden weder Hilfestellungen angeboten noch Sicherheitsvorkehrungen getroffen, es wird sich auch nicht bemüht, die entwendeten Gegenstände zurückzugeben, auch wenn bekannt ist, in wessen Zimmer sie gerade sind.
Was liegt hier vor?
Diebstahl ja, auch Unterlassene Hilfeleistung? Verleitung zum Diebstahl? (offene Zimmer), oder sogar Beihilfe?
Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich in diesem Beispielfall?
lg
Kate
Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich in diesem
Beispielfall?
Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
oder alles zurück klauen.
Andere Handlungsmöglichkeiten gibt es nicht.
Hallo,
Ein Pflegeheim besitzt mehrere, nicht durchgehend getrennte Stationen. Auf der Demenzstation sind sämtliche Türe offen, immer.
Eine weibliche Person wird zusammen mit einer weiteren weiblichen Person auf ein Zimmer der Demenzstation verlegt.
Regelmäßig, auch nachts, kommen Männer einfach ins Zimmer.
Der weiblichen Person wurden sämtliche Habseligkeiten gestohlen, Kleidung, Waschutensilien, Schmuck. Im gegebenen Fall kommen ihr sogar andere „Insassen“ mit eindeutig ihr zuordbaren Besitztümern über den Flur gelaufen. Obwohl die weibliche Person das Pflegepersonal sowohl im generellen wie auch im konkreten Fall auf die Diebstähle aufmerksam gemacht hat, erfolgte absolut keine Reaktion.
Die haben sicher andere Probleme.
Die Pflegekräfte im gegebenen Pflegeheim akzeptieren diesen „Gütertausch“ und auch, dass die weibliche Person keinerlei Besitztümer, abgesehen von den Kleidern, die sie am Leibe trägt, mehr hat. Es werden weder Hilfestellungen angeboten noch Sicherheitsvorkehrungen getroffen, es wird sich auch nicht bemüht, die entwendeten Gegenstände zurückzugeben, auch wenn bekannt ist, in wessen Zimmer sie gerade sind.
Was liegt hier vor?
Diebstahl ja,
Würden andere in Abhängigkeit des Gesundheits-/Gemütszustandes des „Diebes“ vielleicht anders definieren.
auch Unterlassene Hilfeleistung? Verleitung zum Diebstahl? (offene Zimmer), oder sogar Beihilfe.
Auch hier wird es auf die konkreten Umsatände ankommen. Möglicherweise gibt es Sicherheitsvorschriften, die einen Einschluss alles Bewohner verbieten.
Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich in diesem Beispielfall?
Bei der Heimleitung das Problem ansprechen, sich dort vielleicht auch die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten/Handlungsmöglichkeiten seitens des Heimes einfach mal erklären lassen.
Danach entscheiden, ob man den Angehörigen in diesem Heim lässt oder in ein anderes bringt, wo der Personalschlüssel eine engere Überwachung der einzelnen Bewohner und/oder den höheren Zeitaufwand für permanetens öffnen und schließen jeder Tür erlaubt oder ob man ihn zu Hause pflegen und vor solchen Widrigkeiten abschirmen will.
Das Anzeigen der Täter wird die Problematik nicht abstellen, wenn es sich um Demente und damit wahrscheinlich Schuldunfähige handelt. Außerdem würden die ja nach kurzer Zeit schon wieder vergessen haben, dass sie das nicht dürfen.
Grüße