A lagert bei B kostenfrei einen Oldtimer. Nach vier Wochen stellt A fest, dass das Fz. gestohlen wurde.
A weiss dass C das Fahrzeug gestohlen hat, dies kann trotz Anzeige nicht bewiesen werden. Verfahren eingestellt. 3 Monate später erhält A einen anonymen Hinweis wo das Fz. aufbewahrt wird. Polizei wird wiederum nicht aktiv, obwohl der Lagerort und der Täter bekannt sind, allerdings noch immer nicht beweisbar.
Wiederum 3 Monate später wird A erneut mit anonymer Mail darüber informiert dass das Fz. nun auf irgendweine Weise legalisiert werden soll. Was kann ich tun ?
Es kann doch nicht sein dass der Täter so davon kommt…
Hallo!
A lagert bei B kostenfrei einen Oldtimer. Nach vier Wochen
stellt A fest, dass das Fz. gestohlen wurde.
A weiss dass C das Fahrzeug gestohlen hat, dies kann trotz
Anzeige nicht bewiesen werden. Verfahren eingestellt.
Naja weiß es A wirklich? Hat es jemand gesagt? Aber sicher, sowas kommt schon mal vor.
3 Monate
später erhält A einen anonymen Hinweis wo das Fz. aufbewahrt
wird. Polizei wird wiederum nicht aktiv, obwohl der Lagerort
und der Täter bekannt sind, allerdings noch immer nicht
beweisbar.
Wie denn das? Wenn der Ort bekannt ist, wo sich das Fahrzeug befindet, kann das doch nicht sein, dass das nicht beweisbar ist, wo es ist? Da braucht man doch nur hinschauen.
Wiederum 3 Monate später wird A erneut mit anonymer Mail
darüber informiert dass das Fz. nun auf irgendweine Weise
legalisiert werden soll.
Ist es leicht ein ausländisches Fahrzeug mit illegalem Aufenthalt? Also ich versteh gar nichts.
Gruß
Tom
Moin!
Beauftrage einen privatdetektiv und einen Repo-Man, wenn die deutschen Cops nicht in die Puschen kommen…
Im Ernst: wenn die Polizei einem solchen Hinweis nicht nachgehen möchte, wende Dich an den Dienststellenleiter.
Da mal vorbei zu fahren kann ja nicht der riesen Act sein.
Gruß,
M.
Hallo,
wenn der Standort des entwendeten Kfz bekannt ist und die Polizei dennoch nichts macht, so könnte man die Polizei für den Schaden haftbar machen. Die Polizei hat eine sog. „Rückgewinnungshilfe“ zu leisten (§ 73 StGB). Macht sie das schuldhaft nicht, so muss sie für das Versäumnis haften.
Mit solchen rechtmäßígen (!) Forderungen macht man einer Behörde „Beine“.
Ich frage mich jedoch, wo das „nicht beweisbar“ steckt. Entweder man weiss wo das Fahrzeug ist oder nicht. Selbst anonyme Hinweise reichen aus, um polizeilich tätig zu werden.
Gruss
Iru
Aussage laut Polizei: Wir können anonymen Hinweisen nicht nachgehen.
Nur wenn zweifelsfrei feststeht dass das Fz. dort gelagert ist. Dies würde für mich bedeuteten einen Hausfriedensbruch zu begehen.
Das Fz. steht in einer Halle auf einem eigezäunten Grundstück.
Ein Zutritt meinerseits wäre ein Hausfriedensbruch.
Hallo!
Warum nicht mal an einen Anwalt wenden, der sich die Sache ansieht?
Gruß
Tom
Hallo,
Aussage laut Polizei: Wir können anonymen Hinweisen nicht
nachgehen.
Quatsch. Wenn jemand ermordet wurde und man nur aufgrund eines anonymen Hinweises den Täter finden könnte…würde man das etwa nicht machen? Der Kollege hat vermutlich keine Lust.
Nur wenn zweifelsfrei feststeht dass das Fz. dort gelagert
ist.
Zweifelsfrei ist zu weit gegriffen, es muss ein Verdacht bestehen, mehr nicht.
Dies würde für mich bedeuteten einen Hausfriedensbruch zu begehen.
Sicher, wenn ein Privatmann das Recht in seine Hände nähme, dann beginge er in dem Fall des Betretens einen Hausfriedensbruch.
Der Betroffene sollte sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Gruss
Iru
Das Fz. steht in einer Halle auf einem eigezäunten Grundstück.
Ein Zutritt meinerseits wäre ein Hausfriedensbruch.
…nicht für die Cops.
M.
Hallo!
Der Betroffene sollte sich durch einen Anwalt vertreten
lassen.
Ich stell mir grad vor wie der Anwalt über den Zaun klettert und in eine Scheune einbricht )
Gruß
Tom
Hi Tom,
upps… so im Nachhinein sehe ich auch, dass meine Formulierung den Rechtsanwalt zur Straftat verführt.
Ich sehe das Problem darin, dass der Polizeibeamte offenbar den Vorgang ohne viel Arbeit vom Tisch kriegen will und deshalb die Grenze für sein Einschreiten zu hoch ansetzt. Gut wäre, wenn sich der Betroffene anwaltlich vertreten lässt; die Polizei schlägt in der Regel andere Töne an, wenn sich ein RA einschaltet. Natürlich gäbe es noch andere Möglichkeiten, wie z.B. die Polizei haftbar zu machen oder eine Strafanzeige gegen den Beamten wegen Strafvereitelung erstatten. Geht alles.
Gruss
Iru
Ich stell mir grad vor wie der Anwalt über den Zaun :klettert und in eine Scheune einbricht
)
Falsche Vorstellung. Sowas erledige ich, freitagabends, 20:15.