Diebstahl Klassenarbeit

In einer 9. Klasse wird während der Abwesenheit der Lehrkraft die Lehrertasche geöffnet, Unterlagen entnommen und ein Foto (per Handy) von der in 4 Tagen zu schreibenen Klassenarbeit gemacht (Entwurf von einem Verlag, nicht selbst entworfen). Diese wird dann auf Computer übertragen und weitervermittelt. Es wird versucht, das Bild zu bearbeiten, das es „leider“ unleserlich ist.

Die Lehrkraft hat es bemerkt und unangekündigt eine andere Arbeit geschrieben.

Welche/s Vergehen haben die SchülerInnen begangen?
Diebstahl geistigen Eigentums? Verletzung der Privatssphäre?
Auf jeden Fall ist es wohl Täuschungsversuch, aber kann man den Schülern auch Diebstahl vorwerfen?

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Kein Doppelposting Unterricht und Erziehung
Hallo, Florian,
zwar geht es um den gleichen Fall, aber während hier auf die rechtliche Relevanz abgehoben wird, geht es in „U & E“ um die pädagogische Würdigung und den praktischen Ummgang mit dem Thema.

Gruß
Eckard

Ich kenne mich mit dem Urheberrecht leider nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass die Ablichtung eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Andere Delikte sehe ich nicht. Diebstahl liegt nicht vor (keine Absicht, sich die Sache zuzueignen), und das Delikt „Verletzung der Privatsphäre“ gibt es nicht.

Levay

Vielen Dank!!

Mmh, aber Täuschungsversuch liegt doch bestimmt vor, oder? Wenn Studenten an der Uni einem Professor den Klausurentwurf entnehmen, ablichten und zurück legen würde (ungefähr gleicher Tatbestand), um sich auf eine Klausur vorzubereiten, würde das doch bestimmt geahndet…?? Für Plagiate gibt es ja schon hohe Strafen über Ausschluss vom Studium bis hin zu hohen Geldstrafen. Und das ist dann auch Diebstahl geistigen Eigentums.

Mmh, aber Täuschungsversuch liegt doch bestimmt vor, oder?

Ja, aber es gibt keinen Straftatbestand namens „Täuschung“.

Wenn Studenten an der Uni einem Professor den Klausurentwurf
entnehmen, ablichten und zurück legen würde (ungefähr gleicher
Tatbestand), um sich auf eine Klausur vorzubereiten, würde das
doch bestimmt geahndet…??

Aber nicht strafrechtlich.

Levay

Super, vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!