Diebstahl Kosten-Erstattung Autoeinbruch

Man hat heute am hellichten Tag die Auto-Scheibe eingeschlagen und meine Handtasche mit diversen Sachen/Wertgegenständen geklaut. Zahlt meine KFZ-Versicherung neben der Reparatur des Wagens auch die entwendeten Gegenstände vollständig (Wiederbeschaffungspreis) oder nur zum Zeitwert?
Kann ich auch sonstige Kosten (Aufwandspauschale für Fax/Telefon/Porto,Fahrten zu Polizei, Werkstatt, Ämtern) geltend machen?
Und was ist mit den noch anstehenden Folgekosten für
Haustür-/Wohnungs-/Büro-Schlüsselanlage, Ausweise (Perso., KFZ-& Führerschein), EC-Karten (Gebühren Sperrung+Neuantrag), Pass-Fotos - kann man die auch der Versicherung in Rechnung stellen?
Danke für die Infos!

Moin!

Man hat heute am hellichten Tag die Auto-Scheibe eingeschlagen
und meine Handtasche mit diversen Sachen/Wertgegenständen
geklaut.

Dumm gelaufen.

Zahlt meine KFZ-Versicherung neben der Reparatur des
Wagens auch die entwendeten Gegenstände vollständig
(Wiederbeschaffungspreis) oder nur zum Zeitwert?

Weder das eine, noch das andere. So leid es mir für Dich tut, aber die Versicherung zahlt nur die Reparatur des Fahrzeugs und eventuell die Teile, die zum Fahrzeug gehörten und geklaut wurden (beispielsweise Autoradio).
Darüber hinaus im Fahrzeug befindliche Dinge, wie Handtaschen, Handys oder was auch immer werden nicht erstattet, weder zum Wiederbeschaffungs- noch zum Zeitwert.
Den genauen Deckungsumfang von Teil- und Vollkaskoversicherungen kannst Du übrigen hier FAQ:644 nachlesen.

Kann ich auch sonstige Kosten (Aufwandspauschale für
Fax/Telefon/Porto,Fahrten zu Polizei, Werkstatt, Ämtern)
geltend machen?

Nein, nichts dergleichen wird bezahlt. Eine Ausnahme wäre lediglich, wenn Dein Auto für die Reparatur in eine Werkstatt transportiert werden müßte. Die entsprechenden Kosten würden bei Notwendigkeit übernommen werden. Kann Dein Auto noch selbst fahren, dann gibt es da auch nix.

Und was ist mit den noch anstehenden Folgekosten für
Haustür-/Wohnungs-/Büro-Schlüsselanlage, Ausweise (Perso.,
KFZ-& Führerschein), EC-Karten (Gebühren Sperrung+Neuantrag),
Pass-Fotos - kann man die auch der Versicherung in Rechnung
stellen?

Nein, all diese Kosten sind über die Kraftfahrtversicherung nicht gedeckt.

Du hättest in Bezug auf die geklauten Dinge und eventuell Ersatz für die anderen Kosten nur dann eine (minimale) Chance auf Schadenersatz, wenn Du über eine Hausratversicherung verfügst, in der das Kfz-ED-Risiko mit eingeschlossen ist. Aber erstens sind diese Verträge wohl eher nicht die Regel und zweitens wäre selbst diese Chance nur minimal.
Warum minimal? Ganz einfach, die Versicherung würde Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung läßt man seine persönlichen Dokumente, Schlüssel etc. nicht im Auto, schon gar nicht offen sichtbar.
Und schon gleich gar überhaupt nicht läßt man seine Kfz-Papiere im Auto, das ist nicht nur grob fahrlässig, das ist schon sträflicher Leichtsinn, der quasi einer Einladung gleichgestellt wird.

Danke für die Infos!

Gern geschehen, auch wenn ich denke, das Dir das eher nicht gefallen wird. Aber leider kann ich nix anderes dazu sagen.

Gruß vom

Dicken MD.

Juhu Dicker,

die ganzen Dinge und Kosten bekommt man im Rahmen einer normalen Hausratversicherung unter Umständen auch ersetzt.
Dazu ist es wichtig, wo das Auto stand.

Daher: Wo befand sich das Auto zum Zeitpunkt des Einbruchs?

Gruß
Marco

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Geht jetzt die Verbesserei schon wieder los *gg*?

Moin, Marco!

die ganzen Dinge und Kosten bekommt man im Rahmen einer
normalen Hausratversicherung unter Umständen auch ersetzt.
Dazu ist es wichtig, wo das Auto stand.

Daher: Wo befand sich das Auto zum Zeitpunkt des Einbruchs?

Ich weiß es ja, ich weiß es ja… Asche auf mein greises Haupt *g*

Ich hab´s nur (mal wieder) vergessen, hier auch hinzupinseln. Ich bitte um Vergebung *g*

Gruß vom

Dicken MD.
*derfindetdasdasheutenichtseinTagist*

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Hi Dicker,

Ich weiß es ja, ich weiß es ja… Asche auf mein greises Haupt
*g*

Ach… in deinem Alter ist es verständlich, dass man da schonmal was vergisst *ggg* War daher nur eine Ergänzung.

Ich hab´s nur (mal wieder) vergessen, hier auch hinzupinseln.
Ich bitte um Vergebung *g*

Gerne doch. Wann wäre es denn locker über die Hausrat versichert? :smile:

Gruß
Marco

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Hallo,
tja deine Antwort ist wirklich ziemlich frustrierend.
Aber nochmal zur Sachlage: Mein Auto stand ganze 5 Minuten an einer Straßenkreuzung direkt vor einer Kindertagesstätte (habe meine Tochter nur hinein begleitet und ihre Jacke ausgezogen, deswegen auch nur superkurz dort geparkt und meine Tasche im Auto gelassen).
Die Kreuzung selbst ist zwar eine Seitenstraßenkreuzung, aber zum Schadenszeitpunkt (8.45-8.50 Uhr)durchaus sehr belebt, da sich hier neben dem besagten Kindergarten auch noch ein Gymnasium befindet.
Habe ich doch noch eine kleine Chance, dass meine Hausrat-Versicherung haftet oder nach welchen Kriterien wird dort gewertet?

Gruß
Monika

Hallo Ximenia,

sorry, aber unter diesen Umständen gibt es tatsächlich nur etwas, wenn du innerhalb deiner Hausratversicherung eine Zusatzklausel für Dinge in abgeschlossenen PKW´s liegen hast.

Gruß
MArco

Moin, Marco!

Ich weiß es ja, ich weiß es ja… Asche auf mein greises Haupt
*g*

Ach… in deinem Alter ist es verständlich, dass man da
schonmal was vergisst *ggg*

Mein Reden :smile:

War daher nur eine Ergänzung.

Schon klar, wie immer *g*

Ich hab´s nur (mal wieder) vergessen, hier auch hinzupinseln.
Ich bitte um Vergebung *g*

Gerne doch. Wann wäre es denn locker über die Hausrat
versichert? :smile:

Also ein Test, Ja?

Na gut. Über die Hausrat wäre es abgedeckt, wenn sich das aufgebrochene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat in einem Gebäude befunden hätte. Dann gäbe es eine Deckung im Rahmen der Außenversicherung.

Und? Hab ich bestanden *g* ?

Gruß vom

Dicken MD.

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Hallo Dicker,

bestanden. Nur zur Erklärung für die anderen: Ein Fahrzeug in einem Gebäude stellt ein Behältnis dar. Da es verschlossen ist und aufgebrochen wird, verwirklicht sich hier der versicherte Tatbestand: Aufbruch eines Behältnisses in einem Gebäude.

Gruß
Marco

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