Moin!
Man hat heute am hellichten Tag die Auto-Scheibe eingeschlagen
und meine Handtasche mit diversen Sachen/Wertgegenständen
geklaut.
Dumm gelaufen.
Zahlt meine KFZ-Versicherung neben der Reparatur des
Wagens auch die entwendeten Gegenstände vollständig
(Wiederbeschaffungspreis) oder nur zum Zeitwert?
Weder das eine, noch das andere. So leid es mir für Dich tut, aber die Versicherung zahlt nur die Reparatur des Fahrzeugs und eventuell die Teile, die zum Fahrzeug gehörten und geklaut wurden (beispielsweise Autoradio).
Darüber hinaus im Fahrzeug befindliche Dinge, wie Handtaschen, Handys oder was auch immer werden nicht erstattet, weder zum Wiederbeschaffungs- noch zum Zeitwert.
Den genauen Deckungsumfang von Teil- und Vollkaskoversicherungen kannst Du übrigen hier FAQ:644 nachlesen.
Kann ich auch sonstige Kosten (Aufwandspauschale für
Fax/Telefon/Porto,Fahrten zu Polizei, Werkstatt, Ämtern)
geltend machen?
Nein, nichts dergleichen wird bezahlt. Eine Ausnahme wäre lediglich, wenn Dein Auto für die Reparatur in eine Werkstatt transportiert werden müßte. Die entsprechenden Kosten würden bei Notwendigkeit übernommen werden. Kann Dein Auto noch selbst fahren, dann gibt es da auch nix.
Und was ist mit den noch anstehenden Folgekosten für
Haustür-/Wohnungs-/Büro-Schlüsselanlage, Ausweise (Perso.,
KFZ-& Führerschein), EC-Karten (Gebühren Sperrung+Neuantrag),
Pass-Fotos - kann man die auch der Versicherung in Rechnung
stellen?
Nein, all diese Kosten sind über die Kraftfahrtversicherung nicht gedeckt.
Du hättest in Bezug auf die geklauten Dinge und eventuell Ersatz für die anderen Kosten nur dann eine (minimale) Chance auf Schadenersatz, wenn Du über eine Hausratversicherung verfügst, in der das Kfz-ED-Risiko mit eingeschlossen ist. Aber erstens sind diese Verträge wohl eher nicht die Regel und zweitens wäre selbst diese Chance nur minimal.
Warum minimal? Ganz einfach, die Versicherung würde Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung läßt man seine persönlichen Dokumente, Schlüssel etc. nicht im Auto, schon gar nicht offen sichtbar.
Und schon gleich gar überhaupt nicht läßt man seine Kfz-Papiere im Auto, das ist nicht nur grob fahrlässig, das ist schon sträflicher Leichtsinn, der quasi einer Einladung gleichgestellt wird.
Danke für die Infos!
Gern geschehen, auch wenn ich denke, das Dir das eher nicht gefallen wird. Aber leider kann ich nix anderes dazu sagen.
Gruß vom
Dicken MD.