Diebstahl mit Fingerabdrücken

Hallo, 
habe am Wochenende eine kleine Feier gehabt mit Freunden.
Wir haben meinen Geburtstag gefeiert in einer kleinen Bar.
 Ich bekam ein paar Geschenke und ein paar UmSchläge mit Geld, die ich mit paar anderen Geschenken auf den Nebentisch stellte.  
Als ich dann heute die Geschenke auspacken wollte merkte ich das ein paar Umschläge bereits geöffnet wurden und Geld entwendet wurde. Wahrscheinlich passierte dies als wir vor der Tür geraucht haben. Da ich öfters in der Bar bin und den Mitarbeiter vertaue habe ich mir nichts dabei gedacht es stehn zu lassen.
Die Frage ist jetzt, ob ich zur Polizei soll und nach Fingerabdrücken suchen lassen kann. Da die Umschläge ja noch da sind? Und falls welche gefunden würden ob man dann einfach so jemand den ich verdächtige damit konfrontieren kann Bzw die Polizei das kann, wobei ich keine beweise habe außer die Umschläge?! Handelt sich um etwa 250€.

Danke im Vorraus

Hallo,

hier liegt eine Straftat vor, Diebstahl gem. § 242 StGB. Die geöffneten Briefumschläge sind gleichzeitig Beweismittel und Spurenträger.
Sie müssen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dabei die Briefumschläge mit vorlegen.
vermutlich benötigt die Polizei auch Ihre Fingerabdrücke, um sie von den anderen zu unterscheiden.
Die Polizei kann von Verdächtigen Vergleichsfingerabdrücke nehmen.
Ich weise jedoch darauf hin, dass fremde Fingerabdrücke nicht automatisch der Beweis sind, dass der, der den Brief angefasst hat, diesen auch geöffnet und das Geld heraus genommen haben muss.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

ich kann mich nur anschließen. Selbst wenn dort Fingerabdrücke zugeordnet werden, könnte der vermeintliche Täter behaupten, dass er den Umschlag nur angesehen hat (bspw.) einen Versuch ist das trotzdem wert.

Beste Grüße

Hallo,

der Beweiswert der FA dürfte recht gering sein. Wie hoch ist denn der Schaden? Der Aufwand, auf Papier FA zu sichern ist i.d.R. wesentlich höher als von glatten Flächen (Stichwort: Kosten/Nutzen). Abgesehen davon nützen FA nur, wenn man Vergleichsabdrücke hat.

Gruss

P.

Hi,

wenn bei jeder Anzeige einer Straftat eine Kosten/Nutzen.Rechnung gemöcht würde hätte es z.B. den Prozess gegen Christian Wulff, in dem es letzendlich um 700 EUR ging, nie geben dürfen. Auch bei einem geklauten Gartenzwerg muss ermittelt werden wenn dieser zur Anzeige gebracht wird. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft nach 153 StPO das Recht das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Gruss
K

Hallo,

briefumschläge sind sehr gut für fingerabdrücke.
Wenn sie danach nicht noch zigmal durch andere hände gegangen sind. Perfekterweise tust du die spurenträger in einen weiteren papierumschlag und reichst sie zur spurensuche bei der polizei zusammen mit der strafanzeige ein.
Allerdings müßten die fingerabdrücke von jedem, der den umschlag legal in der hand hatte, dabei sein. Das ist schon aufwendig.

Sind dann abdrücke auf dem umschlag, die nicht zu einer legalen berührerperson gehören, könnten sie von täter sein.

Vorschlag:
Versuch es zuerst mit dem „kleinen“ dienstweg:
Geh nocheinmal in den laden und verlange eine liste der angestellten, die an dem tag da waren.
Erkläre denen den sachverhalt und daß du die fingerabdrücke sicher auf dem umschlag hast - es also rauskommen wird, wer es war.

Der chef soll mit all diesen angestellten sprechen und ihnen sagen, daß eine strafanzeige eingeleitet werden wird, wenn das geld nicht wieder zurückgegeben wird.
Der täter, der unerkannt bleiben darf, kann das geld in einem umschlag innerhalb von 3 tagen in deinen briefkasten (der kasten muß von der straße aus erreichbar sein - sonst nimm den von vater mutter oder sonstwem) stecken und die sache ist erledigt.

Erreicht dich in dieser frist kein geld, stelle die anzeige, leg die spurenträger bei und sorge dafür, daß die legalen berührer damit einverstanden sind, ihre fingerabdrücke zur verfügung zu stellen.

Das sollte so klappen. Jetzt kommt es nur noch darauf an, daß die polizei „zeit und lust“ hat, so viel aufwand wegen 250 eur zu betreiben.
Möglich ist es jedenfalls.

o)

LG und viel glück

Karsti

(Klugschissmodus an:

  • man läßt bargeld nicht unbeaufsichtigt herumliegen.
    Klugschissmodus wieder aus.)

Hallo,

es gibt eben solche und solche Verfahren. Hätte es das Verfahren gegen Wulff nicht gegeben, wäre ein Aufschrei durch die Nation gegangen. Insofern stimmt auch da Kosten/Nutzen.
Bei solchen Massendelikten (wie es einfacher Diebstahl nun einmal ist), wird die Polizei sicher ermitteln, jedoch auch abschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Und bei der Sicherung von FA wird der mögliche Nutzen im Hinblick auf den betriebenen Aufwand auch abgewogen.
Eins werden sie aber sicher nicht machen: sämtliche Resourcen und Möglichkeiten auffahren, um so ein Bagatelldelikt zu lösen und dafür andere, schwere Straftaten vernachlässigen.

Gruss

P.

Ich kann mich eigentlich voll und ganz „Karsti“ anschließen, genauso würde ich es auch machen und den Täter mit der Ankündigung einer Anzeige und der Abgabe der Finderabdrücke sämtlicher Mitarbeiter (und der anderen Gäste) unter Druck setzen. Die Chancen stehen dann ganz gut. Tatsächlich ist der Aufwand allerdings sehr hoch, sollte die Anzeige dann erstattet werden.

Viel Glück

H.H.