Diebstahl oder demokratisches Recht?

Mehrere Nachbarn streiten sich über die Nutzung der Terasse (3. Etage). In den Mietverträgen ist nichts angegeben.
Einige beschliessen, das Gartenmöbel einer einzelnen Person wegzuschaffen und informiert die Person schriftlich darüber.
Diese wiederum teilt mit, das Möbel stehen bleiben soll und dass die Sitzfläche des Gartenmöbels in Reparatur ist (die im übrigen durchgebrochen ist, seitdem die Gegenpartei Ansprüche stellt).
Nun sollte heute das reparierte Teil einsetzten werden, doch das Möbelstück ist spurlos verschwunden.
Ist hier eine Diebstahlanzeige der richtige Weg?
Es stehen sechs Personen gegen eine.

danke für Unterstüzung
biggs
P.S.: muss das Gelände abgesucht werden, falls das Möbel irgendwo abgestellt wurde?

Servus,

das Möbelstück ist Eigentum der einzelnen Person, richtig?

Dann ist das Entfernen des Möbelstücks gegen den Willen des Eigentümers Diebstahl.

Allerdings war von einem Schriftstück die Rede (warum man sich hier nur schriftlich austauscht würde ich ohnehin gerne wissen). Was stand denn da drin? Hat man sich vielleicht auf irgendwelche Hausordnungen etc. berufen?

Grundsätzlich kann jedenfalls auch die Mehrheit nicht einfach die Entfernung des Eigentums (= eine Art private Enteignung) eines anderen beschließen. Vor allem nicht so, dass der Eigentümer nicht mehr an sein Eigentum gelangt (man hätte ja das störende Möbel auch in den Hausflur stellen können).

Aus rechtlicher Sicht könnte man also wahrscheinlich einen Diebstahl anzeigen.

Aus Sicht eines Mieters, der dort noch wohnen bleiben will, könnte man allerdings nochmals das Gespräch mit den Mitmietern suchen, bzw. diesen die Chance einräumen das Möbelstück ohne Gesichtsverlust zurückzubringen (z.B. könnte man einen Zettel gut sichtbar aufhängen: Inhalt: „Möbelstück gesucht, bitte zurückbringen“, da man sich ansonsten gezwungen sähe einen Diebstahl anzuzeigen).

Aus Sicht eines erwachsenen Menschen, der diesen Kindergarten nicht mitmacht, würde ich außerdem den Vermieter/Hausverwaltung bitten eine Regelung für die Terrasse einzuführen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

P.S.: muss das Gelände abgesucht werden, falls das Möbel
irgendwo abgestellt wurde?

Kommt darauf an wie groß das Gelände ist, von dem wir hier reden. Wenn das Möbelstück gut sichtbar im Eingangsbereich steht, ist das zwar ärgerlich, aber kein Diebstahl mehr. Wenn man erst einmal sämtliche Keller und Hinterhöfe inklusive Sperrmüllablagerungen durchforsten müsste, wäre das wohl zu viel verlangt.

Gruß,
Sax

IANAL

Hallo,

Erstens: Zum Diebstahl gehört eine Zueignungsabsicht, die ich hier nicht feststellen kann, da es ja wohl nur darum geht, das Teil von der Terasse zu entfernen.

Zweitens: Soweit mietvertraglich nichts vereinbart ist, muss man davon ausgehen, dass jede Nutzung der Terasse nicht gerechtfertigt ist. Und da es keine Vorteile im Unrecht gibt, sollten sich die Parteien schnellstmöglich mit dem Vermieter an einen Tisch setzen und die Nutzung der Terasse regeln.

Gruß Der Waldpoet

das Möbelstück ist Eigentum der einzelnen Person, richtig?

Ja, richtig

Allerdings war von einem Schriftstück die Rede

Versuche die Terassenordung in einem Gespräch zu klären wurden von zwei Personen abgelehnt.
In dem Schriftstück ist die Rede davon, dass man die Person nicht mehr gesehen hätte und es desshalb aufschriebe:
man würde die Terrasse neu gestalten und das Garten-Möbelstück müsse bis zu einem bestimmten Termin entfernt werden, da dann die neuen Sachen kämen. Ansonsten würden man es runter stellen, man bedankt sich und sendet Grüsse. Zwei Namen sind angegeben.

Eigentümer nicht mehr an sein Eigentum gelangt (man hätte ja
das störende Möbel auch in den Hausflur stellen können).

Es ist keineswegs ein störendes Möbel, sondern ein übliches Gartenmöbel, welches zur Erholung genutzt wird.

Vermieter/Hausverwaltung bitten eine Regelung für die Terrasse
einzuführen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Mieterbetreuung verweist auf den Hausmeister, der beurteilen soll, ob die Aufstellung an dieser Stelle rechtens sei.

Im Eingangsbereich oder Hof ist das Möbel nicht. Falls man es findet, was ist es dann, wenn kein Diebstahl?
Und wie sollte man sich weiter verhalten, das Teil wieder hochtragen zur 3. Etage?
fragt
biggs

Also,

jetzt nochmal. Ist denn die Terrasse Teil des Mietobjektes und kann somit von allen im gleichen Rahmen genutzt werden? Oder ist sie halt da, steht nicht zur Nutzung im Mietvertrag und wird vom Sonnenstuhl-Fan genutzt damit sie nicht leer steht?

Wer sind die beiden Unterschriften auf dem Schriftstück? Eigentümer, Hausmeister oder auch nur Mieter?

Es wurde ja eine Frist zum Entfernen gesetzt, wurde das Möbelstück denn entfernt ohne diese Frist einzuhalten?

Wir hatten im damaligen Miethaus einen vielleicht vergleichbaren Fall. Jede Wohnung hatte seinen eigenen Speicher, trotzdem wurden auf der „Allgemeinfläche“ Möbel abgestellt. Auch ein Kühlschrankt. Der Strom wurde aus dem Allgemeinstrom verwendet. Unser Vermieter hatte damals an alle ein Schreiben aufgesetzt mit der Bitte alles zu entfernen. Nichts ist geschehen. Nach dieser Fristsetzung wurde alles entsorgt und wir Mieter sollten dann anteilig die Entsorgung zahlen.

Der Dachboden wurde nachher ausgebaut. Nachdem unserer Vermieter laut Mieterschutzbund eine angemessene Frist gesetzt hat durften die Sachen entsorgt werden. Der Umverteilung der Entsorgungskosten konnte allerdings widersprochen werden. Der Vermieter hat das Geld dann halt selber geblecht, dann aber seinen Hausmeister gewechselt da der nicht bei Zeiten darauf geachtet hat, dass sich da oben nichts ansammelt.

Grüße Ute

Ist denn die Terrasse Teil des Mietobjektes und kann somit von allen im gleichen Rahmen genutzt werden? Oder
ist sie halt da, steht nicht zur Nutzung im Mietvertrag und
wird vom Sonnenstuhl-Fan genutzt damit sie nicht leer steht?

Vermietet sind nur die Wohnungen, genutzt wird die Terasse von Mietern, die leicht Zugang dazu haben.

Wer sind die beiden Unterschriften auf dem Schriftstück?

Zwei Personen aus der Sechsergruppe, die gegen die eine Person vorgehen.

Es wurde ja eine Frist zum Entfernen gesetzt, wurde das
Möbelstück denn entfernt ohne diese Frist einzuhalten?

Mit der Frist hat das wohl nichts zu tun, da hier neue Mieter keinen Kompromiss zur gemeinsamen Nutzung finden wollen.

Grüsse
Biggs