Guten Tag.
Angenommen Ehepaar A leiht seinen Nachbarn, Ehepaar B einen Betrag von 700€ und bekommt dieses Geld auch trotz mehrmaligen mündlichen und schriftlichen Anfragen nicht zurück, sondern wird nur vertröstet. Da man versucht den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren hofft man auf eine friedliche Lösung. Drei Jahre später (Anspruch verjährt) trennt sich Ehepaar B und zieht aus dem Haus (Eigentum) aus. Das Haus kommt in die Zwangsversteigerung. Familie A denkt sich: Die haben eine Parkbank vor dem Haus stehen. Wir nehmen uns diese für die ausstehenden Schulden. Sie holen sich die Parkbank und schreiben den Schuldnern einen freundlichen Brief indem sie diesen Sachverhalt darlegen. Erst drei Monate später steht Herr B vor der Türe und sagt entweder
A. zusätzlich 1000€ für die Parkbank
B. Rückgabe derselben oder
C. es gibt eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
Ist er im Recht?
Hat er nach dem „Vertrag“ durch die lange Wartezeit von drei Monaten nicht zugestimmt?
Den Brief hat er definitif bekommen, das hat er auch gesagt.
Vielen Dank für das Interesse.
Guten Morgen. Zuerst einmal :
Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren.
Falls Sie diese Frist noch nicht versäumt haben,
könnten Sie das gerichtliche Mahnverfahren noch betreiben. Die Frage wäre: Könnten Sie beweisen,
dass Sie denen das Geld geliehen haben, haben Sie einen Vertrag gemacht ? Wann war es zurückzuzahlen ?
Mir scheint, dass das Indiz „Zuzahlung für die Parkbank“ eine Art Beweis wäre - nur hat sich das wohl
wieder mündlich abgespielt. Falls Sie dieser Regelung zustimmen wollten (oder über eine Zuzahlung überhaupt verhandeln wollten, denen beispielsweise € 500,-- anbieten wollten) sollten Sie das von der Gegenseite
schriftlich bestätigen lassen; oder Sie bitten die Gegenseite darum, Ihnen das schriftlich zu geben, dass mit einer Zuzahlung von € 1.000,00 unter Verrechnung der bestehenden Verbindlichkeit die Parkbank Ihr eigentum würde.
Damit hätten Sie aber nur den B e w e i s , dass es
diese Verbindlichkeit von € 700,-- überhaupt gab,
und könnten dann das Mahnverfahren einleiten.
Sie haben die Bank als Sicherung Ihrer Forderung
an sich genommen. Das ist und bleibt illegal, und Sie
m ü s s e n sie herausgeben. Sie könnten mit der Gegenseite Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der Verbindlichkeit verhandeln, aber das scheint mir nach Ihrer Darstellung sinnlos. Allenfalls bleibt Ihnen, den Mann darauf hinzuweisen, dass er sich seinerseits
wegen Nötigung strafbar gemacht hat - € 1.000,-- Zuzahlung zu verlangen oder Strafanzeige: Das ist Nötigung. (Nur müssten Sie auch dies beweisen können).
Letztlich : Wenn Sie die Bank herausgeben, und ein Mahnverfahren einleiten, fragt sich am Ende, ob Sie
nach erfolgreichem Verfahren danach überhaupt von den Leuten Geld sehen - wenn deren Haus schon zwangsversteigert wurde…(Eventuell ließe sich dann anschließend die Parkbank - oder andere Wertgegenstände, wenn denn welche vorhanden sein sollten - pfänden).
Beste Grüße und viel Erfolg !
Peter Brückner, 21255 Königsmoor
Sorry, aber dafür gibt es Anwälte
Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich bin kein Antwalt
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Bank ist wieder zurückgegeben.
Es hat natürlich Geschmäckle, wenn ich den Ex-Nachbarn frage, wann ich mein Geld bekomme und er mit einem Grinsen antwortet: Hast Du was Schriftliches?
Haben wir natürlich nicht. Die Schulden entstanden in der Bauphase. Wir haben ein Doppelhaus gebaut und ich habe Strom Wasser etc vorgelegt. Bei Nachbarn will man ja nicht gleich die Keule auspacken. Deswegen habe ich nie geklagt. Haken wir es unter Lebenserfahrung ab.
Hallo
Also eigentlich ist es ein Diebstahl. Jedoch wusste die Person B das die Parkbank von A genommen wurde und hat nicht sofort eingegriffen . Drei Monate später erst Geld einzufordern oder auf Diebstahl zu pledieren ist unsinn. Die Zeit um Geld einzufordern ist verjährt. 3 Monate sind bei Normalen Rechnungen die Frist, wenn sich niemand meldet dann muss man auch nicht mehr zahlen. Da sie Person B benachrichtigt haben und er keinen wiederspruch gelegt hat, müssen sie nichts zahlen und auch nicht die Parkbank zurück geben
Gruss
Feivel
Hallo Jörg,
ja, er ist im Recht. Kann leider nichts Günstigeres sagen. Menschlich und moralisch ist eure Handlungsweise natürlich nachvollziehbar. Das berührt das eigene Gerechtigkeitsempfinden. Aber gesetzlich ist sie eben nicht. Das nennt man auch Selbstjustiz, was ihr gemacht habt. Ihr hättet eure Forderung mit in einem gerichtlichen Mahnverfahren absichern sollen. Aber hinterher ist man immer schlauer. Ihr habt vorgezogen still zu halten wegen des lieben Friedens. Aber manchmal muss man eine Auseinandersetzung führen, auch wenn das nicht angenehm ist. Ich würde die Bank zurückgeben. Wenn sie allerdings nicht mehr da sein sollte, würde ich die 1.000 Euro dafür nicht akzeptieren, da zu teuer. Erkundigt euch (z.B. bei der Gemeinde) was eine Parkbank, die soundso alt ist und in dem und dem Zustand war, wert ist. Letztendlich müsste der Gegner im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch den Wert der Bank glaubhaft machen können. Ich vermute, er versucht einfach, euch unter Druck zu setzen, weil ihr die Bank einfach genommen habt. Da würde ich mich nicht drauf einlassen. Im Falle einer Strafanzeige könntet ihr immer noch geltend machen, dass ihr mit einem Schreiben, von dem ihr hoffentlich noch eine Kopie habt, den Gegner voll informiert habt. Dann ist es natürlich immer noch Unrecht, relativiert aber die Schwere des Vergehens. Die 1.000 Euro würde er bestimmt nicht bekommen.
einen Vertrag habt ihr mit eurem Schreiben natürlich nicht begründet. Er hatte jedes Recht, nicht zu antworten, ohne dass dadurch irgendein Recht für euch entstanden wäre.
Viele Grüße
Micha
Die Frage ist nicht wer gat recht sindern wer bekommt recht…ein fall für den Anwalt wenn man sich nicht so einigen kann oder will