Hallo zusammen,
habe folgendes aus einem Tierschutz-Newsletter gelesen und hierhin kopiert, würd gern mal eure Meinung zu den „Antworten“ der Polizei hören.
Vorab, u. a. steht da, das jeder ein Tier von seinem Grundstück entfernen und woanders aussetzen darf. In diesem Punkt hat der Polizist schon mal unrecht, da das Aussetzen von Haustieren zum Glück eine Straftat nach §3 TschG ist, und wenn ers kurzzeitig aufnimmt (also in seine Obhut), wäre das auch gegen $2. Zudem gibts ja Regelungen, das 2 fremde Katzen auf dem Grundstück geduldet werden müssen.
Aber wie ist das mit der unten beschriebenen Diebstahl-Definition, stimmt die so??
LG Erika
"Ich war heute bei der Polizei. 3 Katzen aus einer Strasse waren
verschwunden, eine davon kam nach 7 Wochen sehr abgemagert nach Hause, die
anderen beiden haben wir auf der anderen Weserseite gefunden. Ich hatte dir
das schon geschrieben.
Ich dachte mir, ich geh mal zur Polizei um eine Anzeige zu erstatten, da
bekam ich folgende Antworten :
Es handelt sich nicht um einen Diebstahl weil der Mensch, sollte es sich um
einen Nachbarn handeln, die Katzen nicht zu seinem Eigentum machen wollte.
Man kann sich vor einer Disco ein Fahrrad nehmen und damit zum nächsten Ort
fahren und es dort abstellen - kein Diebstahl.
Wenn man etwas von einem Grundstück entfernt, dann ist das nur Diebstahl,
wenn man diese entfernte Sache z.B. eine Blume, in seinem Beet einpflanzt.
Wenn man die Blume irgendwo hinlegt, ist das kein Diebstahl.
Wenn man eine Katze in sein Haus nimmt, dann ist das Diebstahl.
Katzenbesitzer müssen damit rechnen, dass sein Tier verschwindet.
Eigentlich sind Katzenbesitzer dazu verpflichtet, das Grundstück
einzuzäunen, so, dass die Katze das Grundstück nicht verlassen kann.
Hundebesitzer müssen ihr Tier zur Brutzeit an der Leine führen. Katzen
können sich ohne Probleme die Jungvögel schnappen. Deshalb ist ein Jäger
auch berechtigt, die Katzen zu erschiessen, die in seinem Jagdgebiet
rumlaufen.
Hundebesitzer müssen so hohe Steuern zahlen, damit sich nicht jeder einen
Hund zulegt. Das müsste man bei Katzen auch so machen, nur noch viel höhere
Steuern, dann gäbe es auch kein Katzenproblem.
Katzenfänger gibt es nicht, wenn nachts Streife gefahren wird, liegen jede
Nacht bestimmt 2-3 Katzen totgefahren an der Strasse.
Jeder hat das Recht, die Katzen von seinem Grundstück zu entfernen und
woanders auszusetzen. Wenn ich eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt
mache, bekomme ich in 4 Wochen den Einstellungsbescheid.
Wird ein Gegenstand entfernt und dabei beschädigt, ist das kein Diebstahl,
höchstens Sachbeschädigung.
Das Entwenden einer Katze gilt vielleicht als widerrechtliches Ansichnehmen
einer Katze, das gibt es aber im Gesetz nicht.
Wenn man jemanden beobachtet, der eine Katze ins Auto lädt, kann man nur
hinterherfahren und aufpassen, wo er sie rauslässt um sie wieder mit nach
Hause zu nehmen."
