Diebstahl oder nicht?

Hallo zusammen,

habe folgendes aus einem Tierschutz-Newsletter gelesen und hierhin kopiert, würd gern mal eure Meinung zu den „Antworten“ der Polizei hören.

Vorab, u. a. steht da, das jeder ein Tier von seinem Grundstück entfernen und woanders aussetzen darf. In diesem Punkt hat der Polizist schon mal unrecht, da das Aussetzen von Haustieren zum Glück eine Straftat nach §3 TschG ist, und wenn ers kurzzeitig aufnimmt (also in seine Obhut), wäre das auch gegen $2. Zudem gibts ja Regelungen, das 2 fremde Katzen auf dem Grundstück geduldet werden müssen.

Aber wie ist das mit der unten beschriebenen Diebstahl-Definition, stimmt die so??

LG Erika

"Ich war heute bei der Polizei. 3 Katzen aus einer Strasse waren
verschwunden, eine davon kam nach 7 Wochen sehr abgemagert nach Hause, die
anderen beiden haben wir auf der anderen Weserseite gefunden. Ich hatte dir
das schon geschrieben.
Ich dachte mir, ich geh mal zur Polizei um eine Anzeige zu erstatten, da
bekam ich folgende Antworten :

Es handelt sich nicht um einen Diebstahl weil der Mensch, sollte es sich um
einen Nachbarn handeln, die Katzen nicht zu seinem Eigentum machen wollte.
Man kann sich vor einer Disco ein Fahrrad nehmen und damit zum nächsten Ort
fahren und es dort abstellen - kein Diebstahl.
Wenn man etwas von einem Grundstück entfernt, dann ist das nur Diebstahl,
wenn man diese entfernte Sache z.B. eine Blume, in seinem Beet einpflanzt.
Wenn man die Blume irgendwo hinlegt, ist das kein Diebstahl.
Wenn man eine Katze in sein Haus nimmt, dann ist das Diebstahl.
Katzenbesitzer müssen damit rechnen, dass sein Tier verschwindet.
Eigentlich sind Katzenbesitzer dazu verpflichtet, das Grundstück
einzuzäunen, so, dass die Katze das Grundstück nicht verlassen kann.
Hundebesitzer müssen ihr Tier zur Brutzeit an der Leine führen. Katzen
können sich ohne Probleme die Jungvögel schnappen. Deshalb ist ein Jäger
auch berechtigt, die Katzen zu erschiessen, die in seinem Jagdgebiet
rumlaufen.
Hundebesitzer müssen so hohe Steuern zahlen, damit sich nicht jeder einen
Hund zulegt. Das müsste man bei Katzen auch so machen, nur noch viel höhere
Steuern, dann gäbe es auch kein Katzenproblem.
Katzenfänger gibt es nicht, wenn nachts Streife gefahren wird, liegen jede
Nacht bestimmt 2-3 Katzen totgefahren an der Strasse.
Jeder hat das Recht, die Katzen von seinem Grundstück zu entfernen und
woanders auszusetzen. Wenn ich eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt
mache, bekomme ich in 4 Wochen den Einstellungsbescheid.
Wird ein Gegenstand entfernt und dabei beschädigt, ist das kein Diebstahl,
höchstens Sachbeschädigung.
Das Entwenden einer Katze gilt vielleicht als widerrechtliches Ansichnehmen
einer Katze, das gibt es aber im Gesetz nicht.
Wenn man jemanden beobachtet, der eine Katze ins Auto lädt, kann man nur
hinterherfahren und aufpassen, wo er sie rauslässt um sie wieder mit nach
Hause zu nehmen."

Hallo Erika,

na da scheinst du ja einen echten „Landpolizisten“ erwischt zu haben…:smile:

Zunächst einmal ist seine Definition von Diebstahl schon richtig…
denn der Gesetzestext sagt eindeutig " zuzueignen"…

Von daher ist sein Beispiel mit dem Fahrrad zum nächsten Ort zwar
rechtlich gesehen richtig…
ER unterschlägt aber einen ganz kleinen Entscheidenden Faktor:
Wenn du den Verlust deines Fahrrades entdeckst,kannst weder Du noch der Polizist wissen,ob der potentielle Dieb dieses nur mal kurz
zu einer Spritztour gebrauchen will oder wirklich stehlen.
Genau aus diesem Grunde unterliegen ja auch die Vollzugsbeamten
einem sogenanntem „Strafverfolgunsgzwang“,d.h. er muß deine Anzeige
aufnehmen und ermitteln.
Außerdem solltest du ihn mal daraufhinweisen,das der Diebstahl von Tieren keineswegs so ein „Hühnerdieb-Delikt“ ist,sondern die Diebe
dabei „ordentlich Kohle machen“…
Es gibt in Europa immer noch genug Laboratorien,die Versuche an Tieren
(speziell Hund und Katze) machen und für diese an die Fänger etliche EUROS „rüberwachsen“ lassen…

mfg

Frank

Hallo,

so ganz richtig sind die genannten Unterscheidungen auch nicht. Der Diebstahl wird zwar, wie schon richtig gesagt wurde, vom reinen Gebrauchsentzug durch das Merkmal der Zueignung abgegrenzt, hierbei ist jedoch zu sehen, dass auch ein bestimmter Gebrauch einer Sache dann ein Diebstahl ist, wenn der Entweder sich wie ein Eigenuemer verhaelt. Bei KFZ-Entwendungen bedeutet das, dass das reine Herumfahren kein Diebstahl ist (dafuer aber eine strafbare Benutzung von Fahrzeugen, dass ist daher extra normiert worden). Stellt man aber nach der Benutzung den PKW so ab, dass der Eigentuemer ihn nicht wiederfinden wird, ist es doch wieder Diebstahl. Das waere bei der Aussetzung von Tieren wahrscheinlich ebenfalls so, da diese dann noch weniger zum Eigentuemer zurueckkehren werden. Ein Diebstahl ist daher hier m.E. gut moeglich.
Gruss,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,
zum eigentlichen Fall kann ich wenig beitragen (ianal), aber dazu:

Außerdem solltest du ihn mal daraufhinweisen,das der Diebstahl
von Tieren keineswegs so ein „Hühnerdieb-Delikt“ ist,sondern
die Diebe dabei „ordentlich Kohle machen“…
Es gibt in Europa immer noch genug Laboratorien,die Versuche
an Tieren
(speziell Hund und Katze) machen und für diese an die Fänger
etliche EUROS „rüberwachsen“ lassen…

solltest Du mal eine Quelle rauslassen. Imho gibt es kein Labor, das irgenwelche Viecher aus dunklen Quellen ‚verwendet‘.
Das ‚Rohmaterial‘ wird für seriöse Versuche immer aus streng kontrollierten Zuchtanstalten beschafft, wie soll man denn sonst ausschließen, daß das Tier bereits vor einem Versuch krank war?
Gruß
Axel

Hallo Axel,

na dann solltest du mir erst einmal „Zuchtanstalten“ für z.B. Katzen
nennen…oder woher decken die dann ihren Bedarf???
Für viele Versuche ist es übrigens auch völlig egal ob die Katze noch Gesund ist oder nicht,da sie nach dem Versuch ohnehin Tot ist…
(z.B. Untersuchung der Einwirkung eines Herzstillstandes auf die Hirnrinde/Toxische Vergiftung durch Gas usw.).

Außerdem gibt es Forschungsanstalten ja nicht nur in D,sondern auch in anderen Ländern in Europa,das dank der offenen Grenzen jetzt ja sozusagen ein „Einkaufsparadies“ für gewisse Dinge geworden ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern,das eine Richtlinie der
EU ab 2013 Tierversuche in der Pharma-Industrie verbietet,womit etliche Länder nicht einverstanden sind.

mfg

Frank

Jeder hat das Recht, die Katzen von seinem Grundstück zu
entfernen und woanders auszusetzen*.

steht da, das jeder ein Tier von seinem
Grundstück entfernen und woanders aussetzen darf. In diesem
Punkt hat der Polizist schon mal unrecht, da das Aussetzen von
Haustieren zum Glück eine Straftat nach §3 TschG ist

*)Hi,
ich würde mal sagen, mit diesem „Aussetzen“ ist nicht gemeint, dass man sein eigenes Haustier irgendwo aussetzt, sondern es ist eher ein „Umsetzen“ von meinem auf ein anderes Grundstück gemeint.

Gruß
Nelly

Hi,

wie wäre es an diesem Beispiel denn mit Tierquälerei? Hauskatzen, die sich plötzlich in freier Wildbahn in unbekanntem Gelände und dazu noch auf der anderen Flußseite wiederfinden. Find ich schon heftig.

Ist auf diesem Weg dann nicht beizukommen?

grüße

Matthias