Diebstahl oder Unterschlagung

Hallo. Ich brauche dringend nochmal Rat. Mein Ebike wurde unterschlagen und nu habe ich es von der Polizei zurück erhalten. Es fehlen Teile an dem Fahrrad wie Bremse, Fahrradkorb, Schutzblech…und das deshalb weil der Typ der es unterschlagen hat, angefangen hatte es zu reparieren, dafür hat es halb auseinander genommen was aber gar nicht nötig war ! Nun fehlen die Teile immer noch. ! Ich kann das Fahrrad in dem Zustand nicht fahren weder habe ich das Geld alle Teile zu ersetzen. Die Polizei hat mich ein Strafantrag unterschreiben lassen plus Schadensersatzklage. Das Fahrrad ist gegen Diebstahl zwar versichert. Aber ich Frage mich ob das nicht auch Diebstahl ist, wenn er die Teile einbehalten hat oder vielleicht vertickt.?! Die Versicherung will dafür nicht aufkommen.

Ist wurde aber nicht gestohlen. du hast es verliehen und der Kerl hat es nicht zurückgegeben. Das ist halt der Unterschied, auch warum die VS nicht zahlt.
Du musst privat gegen die Person vorgehen und deinen Schaden einklagen. Wenn du bereits absehen kannst, der hat kein Geld, dann wirst du auf dem Schaden wohl sitzenbleiben. Du bekommst natürlich einen Schuldtitel vom Gericht den du 30 Jahre lang immer wieder versuchen kannst über den Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen (kostet immer Vorkasse von Dir, die du im schlechten Fall auch nicht zurückbekommen würdest).

Ist sehr ärgerlich, aber so ist die Sach- und Rechtslage. Mit der Strafanzeige würde das Gericht den Täter auch zum Schadenersatz verurteilen. Aber wie schon gesagt, wer nichts hat kann auch wenig oder nichts zurückzahlen.

MfG
duck313

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Echt? Ich dachte immer, das Zivilverfahren hat mit dem Strafverfahren direkt gar nichts zu tun.

@anon2160089

Es gibt das sogenannte Adhäsionsverfahren.