Diebstahl Privateigentum Arbeitsplatz und Steuer

Hallo alle zusammen!

Dürfen die Wiederbeschaffungskosten für am Arbeitsplatz gestohlene private Wertgegenstände (z.B. Portemonnaie, Handy, Schlüssel) steuerlich geltend gemacht werden?
Ändert sich der Sachverhalt, wenn beispielsweise der Arbeitgeber keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für Wertgegenstände am Arbeitsplatz bereithält (Schließfach o.ä.)?

Nein!
Der Diebstahl von privaten Wertgegenständen könnte NUR als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Diese Frage wurde im folgenden Urteil geklärt:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/…

Demnach wäre dies nur denkbar, wenn eine Sachversicherung abgeschlossen ist und diese nicht den vollen Betrag erstattet. Dann könnte man den Teilbetrag, der nicht erstattet wurde, als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Dieser Betrag wird jedoch noch um eine zumutbare Belastung gemindert ( s. § 33 Abs. 3 EStG, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html )

Sinn ist es, dass privat verschuldete „Missgeschicke“ (man hätte die Gegenstände einbruchssicher zuhause lassen können) nicht auf der Allgemeinheit abgewälzt werden.

Gruß,

Carl

Das hört sich plausibel an. Vielen Dank für Ihre Antwort!