Diebstahl 'Rückgängig machen'

rechtlich: der konsenz ist hier ja, kann konsequenzen haben, muß aber nicht. der 17jährige sollte die sache auf sich beruhen lassen und drauf hoffen, dass nie jemand was merkt.

moralisch: finde ich den vorschlag gut, sich schriftlich anonym zu entschuldigen und den kaufpreis der ware beizulegen

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