Hallo liebe leute…
Mich interessiert folgendes:
Angenommen Person A. ist in trunkenem zustand dazu gekommen, an einem Einkaufsort einen Gegenstand von geringem wert (zB ein Getränk für 1,80€) ,neben einem käuflich erworbenen Gegenstand, zu entwenden ohne zu bezahlen- ohne zB am verdursten zu sein, sondern vll der „unterhaltung wegen“.
An einem der darauffolgenden Tagen wird A, klar das er unrecht getan hat, welches er so nicht tun würde. … wäre es sinnvoll und Machbar zum Tatort zurückzukehren (ohne wissen ob der dieb
stahl aufgefallen ist oder nicht) und ein zugeständniss zu machen und den wert der Entwendeten ware nachträglich zu zahlen, oder nicht, da die Verkaufsstätte nun definitiv anzeige machen wird und ggf eine „bearbeitungsgebühr“ von hohem betrag veranschlagt wird…
Und: was hat A als juristische folgen zu erwarten- aufklärung Ja/nein
strafmass etc.
Prinzipiell interessiert mich, ob ein diebstahl auf oben genannte weise rückgängig zu machen ist, und/oder was „A“ zu empfehlen wäre.
Zusatzfrage: sagen wir A hat die verkaufsstätte bereits vorher schoneinmal aufgesucht und mit EC-Karte etwas gekauft- seine daten sind also ggf bekannt, würde das etwas ändern …
vielen dank für die beschäftigung mit dem thema…
-Peter