Diebstahl 'Rückgängig machen'

Hallo liebe leute…

Mich interessiert folgendes:
Angenommen Person A. ist in trunkenem zustand dazu gekommen, an einem Einkaufsort einen Gegenstand von geringem wert (zB ein Getränk für 1,80€) ,neben einem käuflich erworbenen Gegenstand, zu entwenden ohne zu bezahlen- ohne zB am verdursten zu sein, sondern vll der „unterhaltung wegen“.
An einem der darauffolgenden Tagen wird A, klar das er unrecht getan hat, welches er so nicht tun würde. … wäre es sinnvoll und Machbar zum Tatort zurückzukehren (ohne wissen ob der dieb
stahl aufgefallen ist oder nicht) und ein zugeständniss zu machen und den wert der Entwendeten ware nachträglich zu zahlen, oder nicht, da die Verkaufsstätte nun definitiv anzeige machen wird und ggf eine „bearbeitungsgebühr“ von hohem betrag veranschlagt wird…
Und: was hat A als juristische folgen zu erwarten- aufklärung Ja/nein
strafmass etc.
Prinzipiell interessiert mich, ob ein diebstahl auf oben genannte weise rückgängig zu machen ist, und/oder was „A“ zu empfehlen wäre.
Zusatzfrage: sagen wir A hat die verkaufsstätte bereits vorher schoneinmal aufgesucht und mit EC-Karte etwas gekauft- seine daten sind also ggf bekannt, würde das etwas ändern …

vielen dank für die beschäftigung mit dem thema…

-Peter

Hallo Peter,

das kommt mit Sicherheit auch auf das Verhalten des bestohlenen an wie er darauf reagiert.
Rückgängig gemacht ist dabei aber nichts. Welchen Zeitraum sollte man da auch ansetzen?
Die EC-Karten Geschichte ist nebensächlich. Wenn die Abbuchung nicht geplatzt ist würde es mich wundern wenn die Bank die Daten rausrückt und weiterhin zahlen zig Kunden täglich mit EC-Karte. Da einen Zusammenhang herzustellen wäre schon sehr unwahrscheinlich. Auf welcher Basis auch?

Gruss Jakob

Hallo,

Die EC-Karten Geschichte ist nebensächlich. Wenn die Abbuchung
nicht geplatzt ist würde es mich wundern wenn die Bank die
Daten rausrückt

das wird sie wohl müssen, wenn die Staatsanwaltschaft anfragt.

Gruß
Christian

Die frage ist eben: welches verhalten von A wäre am sinnvollsten und empfehlenswertesten in anbetracht der umstände- und welche verschiedenen juristischen und/oder strafrechtlichen weiterführungen der geschichte wären denkbar bzw wahrscheinlich.

Hallo Christian,

in dem Fall sicher richtig. Mir ging es darum das man kaum einen Diebstahl mit einer irgendwann mal geleisteten Zahlung per EC-Karte in Zusammenhang bringen kann. Ich denke eien derartige Begründung wäre für den Staatsanwalt etwas dünn.

Gruss Jakob

Keine schlafenden Hunden wecken. Wenn ich das richtig sehe, ist der Diebstahl wahrscheinlich unbemerkt geblieben. Da wäre es doch fatal, ihn nun selbst zuzugeben und damit ein Strafverfahren zu riskieren, auch wenn dies vermutlich niemals bis zur Anklageerhebung gelangen würde. Wozu? Was soll’s? Eines ist doch klar: Der Diebstahl ist vollendet und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, jedenfalls nicht bis zur Erfinderung einer Zeitmaschine.

Levay

Hi,

Die frage ist eben: welches verhalten von A wäre am
sinnvollsten und empfehlenswertesten in anbetracht der
umstände-

Nun, das ist relativ einfach: Natürlich das Diebesgut zurückgeben.

und welche verschiedenen juristischen und/oder
strafrechtlichen weiterführungen der geschichte wären denkbar
bzw wahrscheinlich.

Entweder der bestohlene macht eine Anzeige oder er lässt es bei einem erhobenen Zeigefinger bewenden.
Nebenbei steht es dem bestohlenen natürlich frei ein Hausverbot zu erteilen, unabhängig davon ob er Anzeige erstattet oder nicht.

Gruss Jakob (IANAL)

Nanu?
Hi Levay,

Keine schlafenden Hunden wecken. Wenn ich das richtig sehe,
ist der Diebstahl wahrscheinlich unbemerkt geblieben.

So eine Antwort von Dir? Wundert mich jetzt aber.
Sicher, der Diebstahl ist wahrscheinlich unbemerkt geblieben.
Aber wenn man dort regelmässig einkauft hätte man doch irgendwie immer ein ungutes Gefühl.
Naja, am besten wäre es gewesen garnicht erst was mitgehen zu lassen.
Bei dem Warenwert sehe ich da irgendwie sowieso keinen Sinn.
Wegen 1,80EUR so ein Risiko eingehen?

Gruss Jakob

So eine Antwort von Dir?

Siehst du doch.

Wundert mich jetzt aber.

Dass dein Bild von mir nicht immer realistisch ist, ist mir eh klar. Jedenfalls gibt es keine Pflicht, sich selbst zu belasten, und ich sehe keinen Grund, eine solche Empfehlung auszusprechen.

Sicher, der Diebstahl ist wahrscheinlich unbemerkt geblieben.
Aber wenn man dort regelmässig einkauft hätte man doch
irgendwie immer ein ungutes Gefühl.

Mit dem Aspekt geht man dann aber besser in das Psychologiebrett oder meinetwegen auch das Plauderbrett.

Naja, am besten wäre es gewesen garnicht erst was mitgehen zu
lassen.
Bei dem Warenwert sehe ich da irgendwie sowieso keinen Sinn.
Wegen 1,80EUR so ein Risiko eingehen?

Schon richtig, aber hier ist das Kind ja in den Brunnen gefallen.

Levaz

erstmal bin ich begeistert davon, das sich hier doch einige leute beteiligen. Bin weiterhin gespannt, ob noch weitere aussagen oder ähnliches zu der sache kommen.
zweitens:
natürlich wäre so ein diebstahl dumm. wegen dem warenwert aber mal davon abgesehen das praktisch jeder diebstahl zu verachten ist. ich interessiere mich aber sehr für fremde u fachliche einschätzungen zu einem fall wie diesem und freue mich daher über bereits getätigte antworten und weitere.

-Peter

Hallo
Ich denke, das kommt darauf an, ob es ein großes Kaufhaus oder ein „kleiner Laden“ ist.
Ich sage mal so: Ich hatte bis vor kurzen einen kleinen Laden, wo auch sehr häufig gestohlen wurde. Ab und zu kam es vor, das Kinder reuemutig wurden, oder die Eltern die Spiele zurückgegeben haben.
In keinem Fall habe ich „Anzeige“ erstattet, sondern war froh, die Sachen wieder zu haben, bzw. das Geld doch noch zu bekommen.
Alternativ könnte man auch ein annonymes Schreiben mit dem Geld schicken.
Wobei ich 2 Euro nicht unbedingt für ein „schwerwiegendes Relikt“ halten würde.
Das ist aber nur meine bescheidene Meinung.
Gruß
Andreas

Noch weitere variante…
eine weitee variante des falls: gleicher tathergang nur nehmen wir an, die beklaute geschäftsstelle hätte videoüberwachung. Die tat ist zur tatzeit nicht aufgefallen- soweit ok… aber wie wahrscheinlich ist, das das fehlen des kleinartikels bemerkt wird und dann über die videoüberwachung die tat festgestellt wird… und inwiefern würde das eine Empfehlung zum weiteren Verhalten von A beeinträchtigen.

-Pe

Hallo Peter,

dann von mir noch ein tatsächliches, selbst erlebtes Ereignis, vor über 30 Jahren, sollte also verjährt sein.

Mit einer Kommilitonin war ich in einem Blumenladen, wir wollten Blumenerde kaufen.Sie hatte auf dem Weg zur Kasse schon einen Beutel eingepackt, ich habe bezahlt und auf dem Rückweg natürlich auch einen Beutel eingepackt.

Erst im Studentenwohnheim bemerkten wir, dass wie zwei-für-ein eingekauft haben.

Am nächsten Tag habe ich den überzähligen Beutel zurückgebracht, die Situation erklärt, nichts mit Ärger. Die Besitzerin hat sich bedankt, da bei ihr häufiger etwas gestohlen wird.

Gruß Volker

dann von mir noch ein tatsächliches, selbst erlebtes Ereignis,
vor über 30 Jahren, sollte also verjährt sein.

Nö, das ist nicht verjährt --> Es liegt mangels Absicht der rechtswidrigen Zueignung und mangels Vorsatz nämlich gar keine Straftat vor.

Levay

Hallo Peter,

den wichtigsten Part an der Sache finde ich : Du bereust das Ganze und
siehst Deinen Fehler ein.
Wenn möglich, gehe doch ganz einfach hin und bevor die andere Seite die
Chance hat, Dich darauf anzusprechen - sagst Du einfach mit dem Geld in
der Hand - hier habe ich vor einigen Tagen versehentlich zu wenig
bezahlt. War keine Absicht, bin mit den Gedanken ganz woanders gewesen
und zu Hause fiel mir das erst auf. Jetzt habe ich ein schlechtes
Gewissen.
Da möchte ich den sehen, der wegen so einer Lappalie noch ein Fass
aufmacht.
LG
R.

Nö, das ist nicht verjährt --> Es liegt mangels Absicht der
rechtswidrigen Zueignung und mangels Vorsatz nämlich gar keine
Straftat vor.

Ich weiß jetzt nicht wie ich eine Flasche Bier zum Anstoßen einscannen kann. Ihr Juristen habt immer sehr nette Formulierungen.
Also ich werde als Erfüllungsgehilfe halt mit mir selbst auf meine saubere Weste anstoßten.

LG Volker

Ihr Juristen habt immer sehr nette Formulierungen.

Ja, aber in diesem Fall ist das Wortwahl des Gesetzgebers…

§§ 242, 15 StGB.

Prost!

Levay

Prost!

Auch Prost!

Dann haben wir´s woll.

Eine schöne Nacht!

Gruß Volker

Hallo,

da es sich um geringwertige Sachen handelt, gibts ne Anzeige nur wenn der Ladenbesitzer des will (und bei 1,80 € kann ich mir des nicht vorstellen, nur unnötige Scherereien)…

Aber evtl. könnte der Dieb ja aufgrund des Alk-komsums schuldunfähig gewesen sein, dann wäre er nicht strafbar. Wobei zugebenen wenn er noch einkaufen könnte, wohl kein ausreichend Hoher Wert vorliegt. Vielleicht hat er sich aber auch um nachher zu stehlen und dann schuldunfähig zu sein betrunken gemacht, was tolle Probleme aller alic aufwerfen würde.

Abgesehen davon ergibt sich dann auch ein Beweisproblem, da der Dieb mittlerweile ja wieder nüchtern ist und wie will man beweisen, dass man beim Diebstahl so betrunken war, dass man nicht gemerkt hat was man tut, hier könnte die Videokamera dann wieder hilfreich sein…

Was die Videokamera betrifft, vielleicht saß da auch nicht die ganze Zeit wer davor um zu schauen was die Kunden machen, oder die dient vor allem um ertappten Dieben ihre Fehler vor Augen zu führen. Das Thema der Diebesfalle und damit der Einwilligung in die Wegnahme könnte man hier auch diskutieren. Ach ja, gabs überhaupt Schilder auf denen was von der Videokamera stand ???

Ach ja und überhaupt vielleicht wars gar nicht Diebstahl sondern Betrug, da der Dieb ja die Kassierin getäuscht hat, hierzu gibts auch ne ganze Reihe von schönen Abgrenzungsfragen und Theorien…

Mein rat zu der Sache, der Dieb könnte den Ladenbesitzer darauf aufmerksam machen, dass es bei ihm ganz schön leicht ist was zu klauen, das wurde in einem Selbstversuch am besagten Tag getestet und der Ladenbesitzer ist leider durchgefallen…

Lg Yogi

Hallo!

da es sich um geringwertige Sachen handelt, gibts ne Anzeige
nur wenn der Ladenbesitzer des will (und bei 1,80 € kann ich
mir des nicht vorstellen, nur unnötige Scherereien)…

Irrtum. Ich hab schon Strafverfahren für weniger als 1,80 € mitgemacht. In Spuermarktketten wird IMMER Strafantrag gestellt, auch wenn das noch so wenig ist.

Aber evtl. könnte der Dieb ja aufgrund des Alk-komsums
schuldunfähig gewesen sein, dann wäre er nicht strafbar. Wobei
zugebenen wenn er noch einkaufen könnte, wohl kein ausreichend
Hoher Wert vorliegt. Vielleicht hat er sich aber auch um
nachher zu stehlen und dann schuldunfähig zu sein betrunken
gemacht, was tolle Probleme aller alic aufwerfen würde.

Ich find das ziemlich albern, hier solche Ideen anzubringen, nur um mal anzumerken, dass man schonmal von sowas wie der actio libera in causa gehört hat. Hätte wenn und aber.

Was die Videokamera betrifft, vielleicht saß da auch nicht die
ganze Zeit wer davor um zu schauen was die Kunden machen, oder
die dient vor allem um ertappten Dieben ihre Fehler vor Augen
zu führen. Das Thema der Diebesfalle und damit der
Einwilligung in die Wegnahme könnte man hier auch diskutieren.

Lächerlich. Durch Kameraüberwachung und Beboachtung willige ich noch nicht in die Wegnahme ein. Im Gegenteil, ich will den Täter nicht verführen, wie bei der Diebsfalle, sondern überführen. Wenn Du hier schon mit juristischen Stichworten um Dich wirfst, bring ich gern nochmal nen Klassiker: Diebstahl ist kein heimliches Delikt.

Ach ja und überhaupt vielleicht wars gar nicht Diebstahl
sondern Betrug, da der Dieb ja die Kassierin getäuscht hat,
hierzu gibts auch ne ganze Reihe von schönen Abgrenzungsfragen
und Theorien…

Auch lächerlich. Bei einem piep-normalen LaDi (ich bring auch mal ein wenig „Fachvokabular“) gibt’s da überhaupt keine Abgrenzungsfragen.
Und was strafrechtliche Theorienstreitigkeiten an sich angeht, so kann man die meisten im wirklichen Leben ohnehin vergessen.

Mein rat zu der Sache, der Dieb könnte den Ladenbesitzer
darauf aufmerksam machen, dass es bei ihm ganz schön leicht
ist was zu klauen, das wurde in einem Selbstversuch am
besagten Tag getestet und der Ladenbesitzer ist leider
durchgefallen…

Prima Ratschlag. Da würde ich auch eher mit Levay gehen und einfach nix machen.

Gruß,

Florian.