Hallo liebe Anwalte…
Ich habe eine anzeige bekommen wegen „Diebstahl ohne erschwernde umstände oder sonstiger sachen“
Hab heute bei der polizei gestanden das ich die besagte sache im wert von „650euro“ mitgehen lassen habe. ich es eigendlich zurück geben wollte mich nicht getraut habe und so weiter…
da ich ersttäter bin meinte der polizist das die anzeige 99%ig fallengelassen wird… und die opfer schadensersatzt fordern werden…
muss ich diesen schadensersatz zahlen? // ich habe kein festes einkommen // Bin unter 18 Jahren…
MfG