Diebstahl - Schuldfrage verschied. Versicherer

Hallo alle miteinander,

ich versuche es einfach mal kurz zu schildern, es handelt sich um ein noch offenes Verfahren.

Meine Hausverwaltung hat, ohne die Mieter zu informieren, eine Baufirma mit der Sanierung von Teilen der Kellerräume beauftragt. Durch die Baufirma wurde mein Kellerverschlag abgerissen und meine darin abgestellten Eigentümer einfach in eine Ecke geschoben - alles, bis auf ein Fahrrad. Von den Baumaßnahmen habe ich erst 4 Tage später etwas erfahren. Okay, Anzeige bei der Polizei aufgegeben, Untersuchung durch die Kriminalpolizei läuft.

Ich möchte gerne vorab wissen, angenommen es meldet sich kein Fahrraddieb freiwillig, wer muß für den mir entstandenen Schaden, sprich Verlust, aufkommen?

Meine Hausratversicherung lehnt eine Regulierung ab, da der Keller abgerissen wurde - hat sich aber zumindestens über den gestohlenen Keller köstlich amüsiert. :wink:)
Meine Hausverwaltung stellt sich erstmal quer, verweisst (sicherlich zu Recht) auf ein offenes Verfahren und sieht in der beauftragten Baufirma den Schuldigen und zur Schadensregulierung dessen Versicherung zuständig.

Wer zahlt? Meines Erachtens doch nicht die Baufirma, da die Bauarbeiten ja nicht 24 Stunden um die Uhr stattfanden und die Baufirma davon ausgehen kann, einen geräumten Bauplatz vorzufinden. Ich denke, die Hausverwaltung, die ja ohnehin versäumt hat, mich als Mieter zu informieren, ist als Auftraggeber für eine Regulierung zuständig, oder?

Die Nutzung der Kellerräume ist durch meinen Mietvertrag abgesichert, sie waren, sozusagen, nicht illegal besetzt.

Weiterhin, in welcher Höhe erfolgt eine Regulierung. Mein Fahrrad war zwas schon gut 10 Jahre alt aber ich habe dafür eine Versicherung nach Neuwert; jetzt kann ich doch wohl vom Regulierer ebenfalls damit rechnen, daß ich in entsprechender Höhe entschädigt werde und mich nicht mit einem Zeitwert abspeisen lassen muß.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo!

Also wenn der Diebstahl durch eine Versicherung gedeckt ist, dann wird diese den Schaden ersetzen.

Primär haftet der Dieb bzw. derjenige, der es weggenommen hat oder besitzt (wir wollen nicht gleich mal einen Vorsatz unterstellen) natürlich auf Herausgabe.

Findet man denjenigen oder das Fahrrad nicht, dann wird’s schwierig. Du kannst dann nur jemanden schadenersatzrechtlich haftbar machen, den hier fahrlässig ein Verschulden trifft. Aber nur weil das Fahrrad fort ist alleine, kann noch nicht jemand anderer haftbar gemacht werden.

Gruß
Tom

Hallo Anja,

Ich möchte gerne vorab wissen, angenommen es meldet sich kein
Fahrraddieb freiwillig, wer muß für den mir entstandenen
Schaden, sprich Verlust, aufkommen?

So wie es aktuell nach Deiner Schilderung aussieht: voraussichtlich die Haftpflichtversicherung der ausführenden Firma.

…die Hausverwaltung, die ja ohnehin
versäumt hat, mich als Mieter zu informieren, …

Hat sie das ? Kein Aushang im Haus, Info in irgendeinem (ev. alten) Rundschreiben etc. ?
Davon ab: was wäre der Vorschlag der Hausverwaltung gewesen, wohin das Zeug sollte ? Ich stelle mir gerade den ganzen Krempel vor, den ich in meinem Keller gelagert habe …
Ein weiteres Problem hinsichtlich der Hausverwaltung: wenn Du die ins Boot holst, kannst Du auf einen wahrscheinlichen Ausgang des Streites - auch aussergerichtlich - noch in zehn Jahren warten.

Weiterhin, in welcher Höhe erfolgt eine Regulierung. Mein
Fahrrad war zwas schon gut 10 Jahre alt aber ich habe dafür
eine Versicherung nach Neuwert; jetzt kann ich doch wohl vom
Regulierer ebenfalls damit rechnen, daß ich in entsprechender
Höhe entschädigt werde und mich nicht mit einem Zeitwert
abspeisen lassen muß.

Wenn es die Haftpflicht ist, zahlt die definitiv nur den Zeitwert. Daher mein Tip: erst noch einmal bei der Hausratversicherung versuchen.

Meine Hausratversicherung lehnt eine Regulierung ab, da der
Keller abgerissen wurde - hat sich aber zumindestens über den
gestohlenen Keller köstlich amüsiert. :wink:)

Warum ? Du hast doch Deine vertraglichen Pflichten eingehalten und alles eingeschlossen, und es kann wohl niemand ernstlich von Dir verlangen, regelmässig zu kontrollieren, ob Dein Keller noch steht. Bei einer kulanten Versicherung (eventuell erst mal über Deinen Makler versuchen !) zahlt die und hält sich dann anschließend an die Haftpflicht des Bauunternehmers.

Gruß
Jürgen

Hallo Anja,

nur eine kleine Anmerkung für den Wert:

Weiterhin, in welcher Höhe erfolgt eine Regulierung. Mein
Fahrrad war zwas schon gut 10 Jahre alt aber ich habe dafür
eine Versicherung nach Neuwert;

Hast Du explizit für das Fahrrad eine Versicherung nach Neuwert? Oder läuft Deine Hausratversicherung generell auf Neuwert-Versicherung? In letzterem Fall solltest Du dich vergewissern, ob nicht der Passus drinsteht: „Für technische Geräte älter als 5 Jahre nur noch Zeitwert“ oder so ähnlich. Ein Fahrrad gilt nämlich in meiner hausratversicherung in diesem sinne als technisches Gerät.

Gruß, Karin