Hallo alle miteinander,
ich versuche es einfach mal kurz zu schildern, es handelt sich um ein noch offenes Verfahren.
Meine Hausverwaltung hat, ohne die Mieter zu informieren, eine Baufirma mit der Sanierung von Teilen der Kellerräume beauftragt. Durch die Baufirma wurde mein Kellerverschlag abgerissen und meine darin abgestellten Eigentümer einfach in eine Ecke geschoben - alles, bis auf ein Fahrrad. Von den Baumaßnahmen habe ich erst 4 Tage später etwas erfahren. Okay, Anzeige bei der Polizei aufgegeben, Untersuchung durch die Kriminalpolizei läuft.
Ich möchte gerne vorab wissen, angenommen es meldet sich kein Fahrraddieb freiwillig, wer muß für den mir entstandenen Schaden, sprich Verlust, aufkommen?
Meine Hausratversicherung lehnt eine Regulierung ab, da der Keller abgerissen wurde - hat sich aber zumindestens über den gestohlenen Keller köstlich amüsiert.
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Meine Hausverwaltung stellt sich erstmal quer, verweisst (sicherlich zu Recht) auf ein offenes Verfahren und sieht in der beauftragten Baufirma den Schuldigen und zur Schadensregulierung dessen Versicherung zuständig.
Wer zahlt? Meines Erachtens doch nicht die Baufirma, da die Bauarbeiten ja nicht 24 Stunden um die Uhr stattfanden und die Baufirma davon ausgehen kann, einen geräumten Bauplatz vorzufinden. Ich denke, die Hausverwaltung, die ja ohnehin versäumt hat, mich als Mieter zu informieren, ist als Auftraggeber für eine Regulierung zuständig, oder?
Die Nutzung der Kellerräume ist durch meinen Mietvertrag abgesichert, sie waren, sozusagen, nicht illegal besetzt.
Weiterhin, in welcher Höhe erfolgt eine Regulierung. Mein Fahrrad war zwas schon gut 10 Jahre alt aber ich habe dafür eine Versicherung nach Neuwert; jetzt kann ich doch wohl vom Regulierer ebenfalls damit rechnen, daß ich in entsprechender Höhe entschädigt werde und mich nicht mit einem Zeitwert abspeisen lassen muß.
Vielen Dank für Eure Hilfe