Diebstahl - Teilkasko?

Was deckt Teilkasko ab? Mir haben sie die Scheibe eingeschlagen
und das Radio geklaut. Zählt das mit drunter? Wäre das (voll?)
bezahlt worden, wenn ich nicht dieses Jahr zum ersten Mal ohne
Teilkasko abgeschlossen hätte?

Was deckt Teilkasko ab? Mir haben sie die Scheibe
eingeschlagen
und das Radio geklaut. Zählt das mit drunter? Wäre das (voll?)
bezahlt worden, wenn ich nicht dieses Jahr zum ersten Mal ohne
Teilkasko abgeschlossen hätte?

Hallo Patrick!

Zu Deiner Frage: Ja, das wäre gezahlt worden. Ob in voller Höhe hinge gegebenenfalls von einer vereinbarten Selbstbeteiligung ab, meist sind 300,-DM Selbstbeteiligung vereinbart. Man kann jedoch eine Teilkasko auch ganz ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Wenn Du ´ne Vollkasko hättest, wäre es übrigens auch genauso gedeckt.

Eine Teilkasko deckt im wesentlichen solche Risiken wie Vandalismus (wie bei Dir) und Diebstahl von Teilen oder des gesamten Fahrzeugs ab. Zusätzlich auch Wildunfälle oder Brandschäden am Fahrzeug. Die Vollkasko deckt dann zusätzlich auch selbst verursachte Schäden am Fahrzeug ab, solange sie nicht vorsätzlich verursacht wurden.

Ich hoffe, die Auskunft reicht Dir, wenn Du mehr Details brauchst, melde Dich.

Bis denn.
Mathias

Vandalismus in der Teikasko ??
Hallo Mathias !

Eine Teilkasko deckt im wesentlichen solche Risiken wie
Vandalismus (wie bei Dir) und Diebstahl von Teilen oder des
gesamten Fahrzeugs ab.

Bist du dir da ganz sicher ? Meine Teilkasko greift bei Vandalismus nicht…hier noch ein Urteil dazu :

" Teilkasko: Kein Geld bei Vandalismus nach Diebstahlversuch

Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. So urteilte jedenfalls das Landgericht Kiel (Az.: 8 S 226/98), das darin einen reinen Vandalismus-Schaden sah, für den nur die Vollkasko aufkommen muss. 05/00 "

Greetings,
Vanessa

Bist du dir da ganz sicher ? Meine Teilkasko greift bei
Vandalismus nicht…hier noch ein Urteil dazu :

" Teilkasko: Kein Geld bei Vandalismus nach Diebstahlversuch

Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung
nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug
wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. So
urteilte jedenfalls das Landgericht Kiel (Az.: 8 S 226/98),
das darin einen reinen Vandalismus-Schaden sah, für den nur
die Vollkasko aufkommen muss. 05/00 "

Du hast natürlich recht. Vandalismus ist im Rahmen der Teilkasko nur abgedeckt, wenn es gleichzeitig zum Diebstahl gekommen ist. Das meinte ich auch, habe ich nur falsch formuliert. Tut mir leid. :o(

Reiner Vandalismus ist tatsächlich nur über die Vollkasko abgedeckt.

Nicht übelnehmen…

Grüße
Mathias

hallo, Matthias,
Du hast noch einen kleinen Fehler in der obigen Antwort:
Wildschäden werden nur bei Haarwild bezahlt. Wenn Du einen kapitalen Auerhahn erlegst (so Du das unwahrscheinliche „Glück“ hast, noch einen vor die Haube zu bekommen) und Dein geliebtes Blechkleid hat ´ne Delle… Dein Pech.
Grüße
Raimund

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Puh, irgendwie ist heute nicht mein Tag. Du hast natürlich recht *arghh*

Schlechter Rettungsversuch meinerseits: Ist ja wirklich unrealistisch, das mit dem Auerhahn… Gibt´s solche eigentlich in freier Natur noch???

Aber jetzt nochmal ganz genau den Deckungsumfang der Teilkasko:

Gedeckt sind Schäden

  • durch Brand und Explosion
  • durch Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • durch unmittelbare Einwirkung von
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung

auf das Fahrzeug

  • durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdschutzgesetzes

Als da wären (Laut diesem Paragraphen):

Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund

Zusätzlich sind gedeckt:

  • durch Marderbiß verursachte Schäden an den Kabeln, Schläuchen und Leitungen, wobei Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß

Soviel dazu, das müßte es jetzt aber vollständig gewesen sein. Hoffe ich jedenfalls :o))

So long.

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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ist wirklich nicht dein Tag :smile:
Hallo Mathias,

Puh, irgendwie ist heute nicht mein Tag. Du hast natürlich
recht *arghh*

-) Vanessa hatte es auch schon gehabt *g* … aber irren ist menschlich :smile:

Schlechter Rettungsversuch meinerseits: Ist ja wirklich
unrealistisch, das mit dem Auerhahn… Gibt´s solche
eigentlich in freier Natur noch???

Jep… schon gesehen… aber Adler, Bussard oder Falke kann auch sowas auslösen :smile:

  • durch Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung

Und, wie du schonmal ergänzt hattest, … einhergehender Vandalismus… also ein Tatbestand muss von den 3 genannten auch bestehen…

Zusätzlich sind gedeckt:

  • durch Marderbiß verursachte Schäden an den Kabeln,
    Schläuchen und Leitungen, wobei Folgeschäden aller Art,
    insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, vom
    Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

Leider falsch :smile: Dieser Passus ist nur in wenigen, bei weitem nicht allen Versicherungen enthalten :smile: … es sollte aber drin sein :smile:

Bitte… :smile:

Marco

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Klasse!
Ihr Lieben, ich danke euch! So lob ich mir das.
Man ist tatsächlich unter Experten hier… :wink:

Puh, irgendwie ist heute nicht mein Tag. Du hast natürlich
recht *arghh*

-) Vanessa hatte es auch schon gehabt *g* … aber irren ist menschlich :smile:

Schlechter Rettungsversuch meinerseits: Ist ja wirklich
unrealistisch, das mit dem Auerhahn… Gibt´s solche
eigentlich in freier Natur noch???

Jep… schon gesehen… aber Adler, Bussard oder Falke kann
auch sowas auslösen :smile:

Asche auf mein Haupt… War Freitag tatsächlich nicht mehr so gut drauf.

  • durch Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung

Und, wie du schonmal ergänzt hattest, … einhergehender
Vandalismus… also ein Tatbestand muss von den 3 genannten
auch bestehen…

Wenn es Dich nicht gäbe… ;o) Ich glaube, ich sollte mich an solchen Tagen eher zurückhalten.

Zusätzlich sind gedeckt:

  • durch Marderbiß verursachte Schäden an den Kabeln,
    Schläuchen und Leitungen, wobei Folgeschäden aller Art,
    insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, vom
    Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

Leider falsch :smile: Dieser Passus ist nur in wenigen, bei weitem
nicht allen Versicherungen enthalten :smile: … es sollte aber
drin sein :smile:

In den neuen AKB eigentlich überall enthalten, dachte ich jedenfalls. Ich habe seit 1999 kein Angebot mehr erhalten, in dem das nicht drin war. Aber Du hast Recht, sollte überall drin sein, wenn´s noch nicht drin ist ;o)

Bitte… :smile:

Danke. Ich gelobe Besserung.

Marco

Grüße
Mathias

*g*
Hallo Mathias,

kein Problem… letztendlich kam ja das meiste schonmal vor, nur eben nicht in deiner Zusammenfassung. Aber egal, du hast geholfen. Genauso, wie die anderen 2 :smile:

Gruß
Marco

BTW: die neuen AKB gibt es noch nicht, nur Ergänzung bestehender, glaube ich :smile: