Wenn Jemand in einer Tiefgarage einen Stellplatz hat, und zu dieser Tiefgarage eigentlich nur Mieter mit entsprechendem Schlüssel Zutritt haben und man dann feststellt, das sowohl das Rolltor nachts häufig offen steht, sowohl an eine Tür seit längerem das Schloß ausgebrochen und nicht ausgetauscht wurde sowie eine weitere Eingangstür durch zwischenklemmen von Steinen am schließen gehindert wurde und man dann an seinem Fahrzeug Diebstahl von Anbauteilen feststellt, wer haftet dann dafür? Trägt der Vermieter der Tiefgarage Mitschuld? (nichts bezüglich Haftung o.ä. stünde im Mietvertrag)
Vielen Dank schon einmal vorab an alle die sich das Thema durchgelesen haben!
Der Täter haftet.
Wenn der M von den Zuständen weiß, ist auch er in der Haftung, so er sein Eigentum ungesichert, wissentlich, für jeden zugänglich dort hinterlässt.
Im Rahmen des Mietvertrages sehe ich keine Haftung des VM. Dies muss einen Geschädigten aber nicht davon abhalten Ansprüche geltend zu machen.
vnA
Wenn der M/Geschädigte aber von den Zuständen erst nach der Schädigung erfährt, was dann?
Denn gibt es mehrere Eingänge zur Tiefgarage, und diesen welcher der Geschädigte immer nutzt ist einwandfrei, so geht dieser davon aus, das auch die anderen diesem Zustand entsprechen!
Wenn er dann erst nach der Schädigung von anderen Mieten erfährt, das eben das Tor des nachts häufig offen sei und eine andere Tür gar kein Schloß mehr besitzt… Oder hätte sich der Mieter selbst täglich vom einwandfreien Zustand sämtlicher Türen überzeugen müssen und alle paar Stunden das Tor kontrollieren?
Wenn Jemand in einer Tiefgarage einen Stellplatz hat, und zu
dieser Tiefgarage eigentlich nur Mieter mit entsprechendem
Schlüssel Zutritt haben und man dann feststellt, das sowohl
das Rolltor nachts häufig offen steht,
Was steht im Mietvertrag und in der Hausordnung über das Abschließen des Garagentors? Der Vermieter ist verantwortlich daß alle Mieter sich an die Hausordnung halten, ggfs muß er Mieter abmahnen die dagegen verstoßen. Mieter haften im Mietobjekt auch für Fehlverhalten ihrer Besucher.
längerem das Schloß ausgebrochen und nicht ausgetauscht wurde
sowie eine weitere Eingangstür durch zwischenklemmen von
Steinen am schließen gehindert wurde
das ist ein Mängel der sofort an den Vermieter zu melden war am besten schriftlich und vom Vermieter unverzüglich zu beheben war.
Fahrzeug Diebstahl von Anbauteilen feststellt, wer haftet dann
dafür? Trägt der Vermieter der Tiefgarage Mitschuld?
wenn VM es nicht selbst war trägt er keine Mitschuld.
Wenn er sich weigerte das Schloß zu ersetzen müßte er haftbar gemacht werden können.
Der Vermieter wusste von den Zuständen, laut Aussage anderer Mieter(der Geschädigte wusste ja selbst voher von den Mängeln nichts) hat aber nichts geändert, da es ja „nach wenigen tagen eh wieder so wäre“ sei in diesem Viertel wohl so.
Im Vetrag/Garagenordnung sind nur angegeben, das keine Reperaturen von Fahrzeugen usw vorzunehmen sind, und das man für entstehende Schäden die jemand selbst oder dessen Besucher an der Garage(!)oder Fahrzeugen verursacht, selbst haftet.
Was heißt das nun?