Hallo an alle,
habe hier einen Fall.
Person X war am Wochenende mit Freunden ordentlich feiern und demnach zu späterer Stunde (bspw. zwischen 2 und 3 Uhr nachts) gut betrunken.
Im Übereifer hat Person X dann hinter die Theke der Bar gegriffen, sich eine Flasche genommen und aus dieser getrunken(wird ihm vorgeworfen da er auf der Tanzfläche mit der Flache in der Hand stand, kann sich aber an nichts errinner). Daraufhin wurde Person X von den Türstehern aus der Menge gezerrt diese meinten entweder man bezahle die Flasche oder er mache eine Anzeige. Da X sich keine Anzeige erlauben kann(studiert Jura) hat X die Flasche sofort bezahlt. Da X aber nicht genung Bargeld dabei hatte hat er die Flasche mit der ec-karte bezahlt und durfte gehen ohne das eine Anzeige gestellt wurde. X hat noch Hausverbot bekommen ohne das Personalien aufgenomen wurden. X ist vorher noch nie polizeilich aufgefallen und der Wert der Flasche lag bei rund 70€. X ist 21 Jahre alt und würde somit unter Erwachsenenstrafrecht fallen.
Jetzt ist meine Frage zu diesem Fall, können es sich die Leute doch anders überlegen und immer noch Anzeige stellen da Person X mit ec-karte bezahlt hat, könnten sie an seine Daten kommen?(eigentlich nicht laut Datenschutz oder?) Womit hat X zu rechnen falls es doch zur Anzeigekommt und sie an seine Daten kommen? und wie sehen die Chancen für X aus, das das Verfahren eingestellt wird, falls es zur anzeige kommt? X weis nicht wie die Flasche in seinen besitz kam da ervolltruken war und nur aus Angst gezahlt hat , weil er Jura student ist.
Könnte A bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen ob etwas gegen A vorliegt?
Fragen über Fragen in diesem Fall.
Bin auf eure Anworten gespannt
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo Pauli,
ich fang mal hinten an: auch wenn es Dein Freund sein sollte, häng Dich da nicht rein.
Wenn X Jura-Student ist, sollte er wissen, was da dran hängt. Eigentlich sollte es mit der Bezahlung und dem Hausverbot gewesen sein. Das ist halt die Strafe. Falls sich die Situation doch anders dargestellt hat, könnte es eine Anzeige geben und einen Strafbefehl mit einer Geldforderung und/oder Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dagegen kann er in Einspruch gehen. Dann folgt eine Hauptverhandlung, und die ist in den meisten Fällen öffentlich. Falls es zu einem Strafbefehl bekommt, sollte er ihn akzeptieren, dann ist die Sache erledigt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so weit kommt.
Übrigens, bei Clubs, Pups oder anderen Einrichtungen mit Türstehern bin ich immer skeptisch.
LG Katja
Da X die Flasche bezahlt hat, muss er nicht mehr mit einer Anzeige rechnen, da er den „Schaden“ behoben bzw. wiedergutgemacht hat. Im theoretischen Fall müsste er bei einer Anzeige schlimmstenfalls mit einer richterlichen Verwarnung und Zahlung der Flasche rechnen + Zinsen. Vorbestraft wäre er nicht, da er bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist. Aber das ist wie gesagt theoretisch. Ich bin mir sehr sicher, dass nichts mehr passieren wird. An die Daten würde der Disco-Betreiber nur illegal herankommen, womit er sich wiederum strafbar machen würde. Die örtliche Polizei würde A etwas husten. Die geben keine Auskünfte solcher Art an Nicht-Kollegen. X kann sich entspannen, sollte aber in Zukunft wissen, wo seine alkoholischen Grenzen liegen - gerade als Jura-Student. Beim nächsten Mal könnte es schief gehen.
Hallo Pauli343,
endlich komme ich dazu, Ihre Frage zu beantworten.
Ich denke nicht, dass noch eine Strafanzeige gemacht wird, da das Getränk ja dann bezahlt wurde. An die Daten kommt man meiner Ansicht nach durch die EC-Zahlung nicht, ich würde die EC-Kartenzahlung wie eine Art Lastschriftverfahren einordnen, daher ist ein Datenaustausch von dieser Seite aus nicht gegeben.
Person X kann jederzeit ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, um zu sehen, ob dort Einträge vorhanden sind.
Ich hoffe nun, Ihnen eine hinreichende Antwort gegeben zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.
Viele Grüße,
Paragraf-X