Hallo an alle,
habe hier einen fiktiven Fall.
Person A war am Wochenende mit Freunden ordentlich feiern und demnach zu späterer Stunde (bspw. zwischen 2 und 3 Uhr nachts) gut betrunken.
Im Übereifer hat Person A dann hinter die Theke der Bar gegriffen, sich eine Flasche Sirup genommen und aus dieser getrunken. Daraufhin wurde Person A von dem Türsteher vor die Tür gesetzt, es wurden die Personalien aufgenommen wegen Diebstahl. Da A einsichtig war, hat A die Flasche sofort bezahlt. A hat noch Hausverbot bekommen und es wurde eine Anzeige wegen Diebstahl gegen A gestellt. A ist vorher noch nie polizeilich aufgefallen und der Wert der Flasche lag bei rund 20€. A ist 21 Jahre alt und würde somit unter Erwachsenenstrafrecht fallen.
Jetzt ist meine Frage zu diesem Fall womit A zu rechnen hat im schlimmsten Fall und wie sehen die Chancen für A aus, das das Verfahren eingestellt wird? A ist sich durchaus bewusst, das er Mist gebaut hat und will alles so schnell wie möglich abwickeln, da A von seinem schlechten Gewissen geplagt wird.
Könnte A bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen ob etwas gegen A vorliegt?
Die aufgenommenen Personalien stimmen nicht komplett, da A vor rund 1,5 Wochen umgezogen ist, zwar schon umgemedelt ist (komplett anderes Bundesland) nur der Anzeigensteller (Türsteher) hat noch die alte Adresse, da der Aufkleber für A nicht sofort im Rathaus ausgehändigt wurde, da dieses zum Zeitpunkt der Ummeldung überfüllt war.
Sollte A alleine schon aus diesem Grund sich bei der Polizei melden um die neue Adresse anzugeben und somit auch zu Zeigen das er sich nicht drücken will vor der Strafe und wegen dem „guten Willen“?
Fragen über Fragen in diesem Fall.
Bin auf eure Anworten gespannt.
Jetzt ist meine Frage zu diesem Fall womit A zu rechnen hat im
schlimmsten Fall
Fünf Jahre Freiheitsstrafe.
und wie sehen die Chancen für A aus, das das
Verfahren eingestellt wird?
Auf eine Einstellung des Verfahrens läuft es mit höchster Wahrscheinlichkeit hinaus.
und will alles so schnell wie möglich
abwickeln, da A von seinem schlechten Gewissen geplagt wird.
Dann kann er, wenn er möchte, von sich aus an die Staatsanwaltschaft schreiben und sein Bedauern ausdrücken.
Könnte A bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen ob
etwas gegen A vorliegt?
Warum sollte er das nicht können? Die Sache ist nur die: Die Antwort steht doch schon fest. Anzeige = Ermittlungsverfahren.
Die aufgenommenen Personalien stimmen nicht komplett, da A vor
rund 1,5 Wochen umgezogen ist, zwar schon umgemedelt ist
(komplett anderes Bundesland) nur der Anzeigensteller
(Türsteher) hat noch die alte Adresse, da der Aufkleber für A
nicht sofort im Rathaus ausgehändigt wurde, da dieses zum
Zeitpunkt der Ummeldung überfüllt war.
Dann könnte man die Sache ja auch einfach mal auf sich beruhen lassen und besser niemanden kontaktieren.
Sollte A alleine schon aus diesem Grund sich bei der Polizei
melden um die neue Adresse anzugeben und somit auch zu Zeigen
das er sich nicht drücken will vor der Strafe und wegen dem
„guten Willen“?
Nein. Wie viel Ermittlungsarbeit wird wegen der Sache wohl betrieben werden?
Levay
Die aufgenommenen Personalien stimmen nicht komplett, da A vor
rund 1,5 Wochen umgezogen ist, zwar schon umgemedelt ist
(komplett anderes Bundesland) nur der Anzeigensteller
(Türsteher) hat noch die alte Adresse, da der Aufkleber für A
nicht sofort im Rathaus ausgehändigt wurde, da dieses zum
Zeitpunkt der Ummeldung überfüllt war.
Dann könnte man die Sache ja auch einfach mal auf sich beruhen
lassen und besser niemanden kontaktieren.
Was könnte denn auf A zukommen, wenn die Post an die alte Adresse geht und A davon natürlich nichts mitbekommen KANN und er dann bspw. nicht zur Vorladung erscheint? Könnte das nicht noch zu einem Problem für A werden?
Hallo Matze,
Was könnte denn auf A zukommen, wenn die Post an die alte
Adresse geht und A davon natürlich nichts mitbekommen KANN und
er dann bspw. nicht zur Vorladung erscheint?
gibt es auf dem abgelegenen Planeten, auf dem A wohnt, keine Nachsendeaufträge?
Gruß
=^…^=
Einen Nachsendeauftrag hat A nicht eingerichtet und die neue Adresse ist auch nicht bekannt am alten Wohnort.
A soll sich keinen Kopp machen. Zur polizeilichen Vernehmung nicht zu erscheinen ist ein gutes und heiliges Recht des Beschuldigten (gegenüber Polizeibeamten eine falsche Adresse anzugeben allerdings nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit, der Sachverhalt ist hier nicht ganz klar geschildert).
Im Übrigen sei auf Levays Ausführungen mit der „höchsten Einstellungswahrscheinlichkeit“ verwiesen. Das ist nur geringfügig übertrieben, denn mathematisch korrekt ist die höchste Wahrscheinlichkeit p=1, also Sicherheit, und die kann natürlich nicht garantiert werden. Aber da der Jurist nicht rechnet interpretieren wir seine Aussage mal als „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, und das kann ich wohlgemut unterschreiben. Unsere Staatsanwaltschaften haben wichtigere Dinge zu tun als einen Diebstahl einer geringwertigen Sache mit sofort erfolgtem Täter-Opfer-Ausgleich mehr als unbedingt notwendig zu verfolgen.
Im Übrigen sei auf Levays Ausführungen mit der „höchsten
Einstellungswahrscheinlichkeit“ verwiesen. Das ist nur
geringfügig übertrieben, denn mathematisch korrekt ist die
höchste Wahrscheinlichkeit p=1, also Sicherheit, und die kann
natürlich nicht garantiert werden. Aber da der Jurist nicht
rechnet interpretieren wir seine Aussage mal als „an
Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“
Stimmt! Und das hätte mir echt nicht passieren dürfen. Schlecht formuliert, unpräzise und ganz und gar unter meinen eigenen Ansprüchen.
Levay
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