Diebstahl/Unterschlagung durch Arbeitgeber?

Hallo,

eine Arbeiterin hatte 3 Tage Urlaub.
Als sie wieder in die Fabrik zurückkehrt muss sie feststellen, dass ihr persönlicher Schrank aufgebrochen ist und die persönlichen Gegenstände fehlen.
Nichts Wertvolles, Geschirr, Tasse, Schürzen, Bilder der Familie.
Die Arbeiterin denkt an einen Diebstahl und will diesen beim Betriebsrat anzeigen. Von dort erhält sie die Auskunft, die Schränke würden ausgebaut, weil neue kämen. Dazu musste man nun erst mal aufräumen. Die im Schrank aufgefundenen Gegenstände hätte man vernichtet, da der Eigentümer nicht feststellbar war.

Einem Arbeitnehmer, der ohne Vorwarnung so mit Firmeneigentum umgeht, dem droht die fristlose Kündigung?!
Was aber geschieht im hier geschilderten, umgedrehten Fall?

Na ja, wenn du das wirklich arbeitsrechtlich betrachten willst, dann könnte man ja durchaus auch an eine fristlose Kündigung denken. Nur: Will der Arbeitnehmer das wirklich?

Es handelt sich übrigens nicht um Diebstahl, sondern um Sachbeschädigung. Aber das ist das Strafrecht.

Levay

Aus der Schilderung entnehme ich das der Schrank nicht eindeutig z.B. mit dem Namen der Mitarbeiterin gekennzeichnet war und das die Schränke vermutlich willkürlich belegt werden können. Ich würde darauf dringen, das der Betriebsrat die Schränke mitverwaltet, das die Schränke gut lesbar gekennzeichnet und abgeschlossen werden. Ein Schlüssel gehört in die Personalabteilung.

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