Hallo,
eine Arbeiterin hatte 3 Tage Urlaub.
Als sie wieder in die Fabrik zurückkehrt muss sie feststellen, dass ihr persönlicher Schrank aufgebrochen ist und die persönlichen Gegenstände fehlen.
Nichts Wertvolles, Geschirr, Tasse, Schürzen, Bilder der Familie.
Die Arbeiterin denkt an einen Diebstahl und will diesen beim Betriebsrat anzeigen. Von dort erhält sie die Auskunft, die Schränke würden ausgebaut, weil neue kämen. Dazu musste man nun erst mal aufräumen. Die im Schrank aufgefundenen Gegenstände hätte man vernichtet, da der Eigentümer nicht feststellbar war.
Einem Arbeitnehmer, der ohne Vorwarnung so mit Firmeneigentum umgeht, dem droht die fristlose Kündigung?!
Was aber geschieht im hier geschilderten, umgedrehten Fall?