Diebstahl Visakarte - Sorgfaltspflicht VISA karte

folgender Fall: meine VISA Kreditkarte wurde mir während meiner Thailandreise durch Dritte entwendet und für unauthorisierte Einkäufe missbraucht. Dies geschah vermutlich während der nächtlichen Fährüberfahrt der thailändischen Insel Koh Tao zum Festland in der Nacht vom 20.08. auf den 21.08. Jedoch ist mir der Diebstahl erst am 26.08.11 aufgefallen als ich in Hong Kong die Kreditkarte zum Geldabheben gesucht habe. Als ich dann per Online Banking meinen Kontostand überprüft und die unrechtmäßigen Abbuchungen habe feststellen müssen, rief ich gleich bei Ihrer Notfallhotline an und ließ die Karte sperren.
Strafanzeige habe ich bereits bei der Polizei in Hong Kong erstattet und die thailändische Polizei habe ich auch informiert. Wegen meines Auslandssemesters werde ich noch bis Januar 2012 in Hong Kong verbleibe.

Die Bank weigert sich jegliche Erstattungen vorzunehmen, da diese mir vorwirft meine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, da ich den Verlust erst 5 Tage später als dieser mir aufgefallen ist gemeldet habe. Es geht um 1150,- Euro und das ist sauviel für mich als Student. Was soll ich machen? Zum Anwalt gehen? Ich bin aber noch ne ganze Weile in Hong Kong. Bitte um Rat.

Moin,

das wäre vielleicht eher eine Frage für das Rechtsforum (FAQ:1129 beachten), um Zahlungsverkehr geht es hier ja eigentlich nicht.

Aber als Unbeteiligter kann man das doch durchaus verstehen, dass die Bank sagst, 5 Tage sind eine sehr lange Zeit. Das sind so die Fehler, die man nur einmal im Leben macht.
Im Zweifelsfalle freundlich und auf Knien rumrutschend mit der Bank reden. In den AGB wird festgelegt sein, wann man einen Diebstahl spätestens merken muss.

Wiederum - man kann doch unberechtigte Forderungen einfach zurückbuchen lassen. Dann muss der Geldeintreibende der Bank nachweisen, dass die Karte legitim eingesetzt wurde - dürften da die Abbucher nicht Probleme mit bekommen?

Vielleicht hilfts was, aber im Rechtsforum kriegst Du eher fundierte Auskünfte.

Viel Erfolg,
-Efchen

folgender Fall: meine VISA Kreditkarte wurde mir während
meiner Thailandreise durch Dritte entwendet und für
unauthorisierte Einkäufe missbraucht.

Das ist sehr interessant, daß lediglich die VISA Card geklaut wurde, und nicht z.B. die ganze Brieftasche. Denn sonst hättest Du den Verlust sofort gemerkt…

Die Bank weigert sich jegliche Erstattungen vorzunehmen, da
diese mir vorwirft meine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben,
da ich den Verlust erst 5 Tage später als dieser mir
aufgefallen ist gemeldet habe.

Entscheidend für den Ausgang der Sache wird sein, wie bzw. wo Du die VISA Card aufbewahrt hast. An Deiner Stelle würde ich bei frag-einen-anwalt.de die Sache einstellen, und für vielleicht 30€ eine rechtliche Abschätzung erhalten.

Irgendwie habe ich auch den Verdacht, daß Deine Bank kein Interesse daran hat, sich für Dich einzusetzen. Denn ein Storno der nicht von Dir getätigten Zahlungen könnte die Bank in jedem Fall machen, und versuchen noch soviel Geld zu retten, wie zu retten ist.

Richtig kritisch wird es für Dich, wenn mit der Karte Geld vom Automat geholt wurde. Denn dazu wird der PIN benötigt. Wenn der auf/neben der karte notiert war, hast Du schlechte Karten.

Genau, man hat nur zwei meiner Visakarten entwendet während ich auf dem Nachtboot in Thailand schlief. Da schlafen quasi 40 Leute, meistens Rucksacktouristen und Thais unter Deck in einem großen Schlafsaal. Da muss jemand ziemlich geschickt an mein Handgepäck gegangen sein und die Karten rausgeholt haben. Was mich auch wundert ist, dass die andere Bank den Betrag innerhalb einer Woche komplett ohne Selbstbehalt erstattet hat. Nur die andere Bank stellt sich quer. Ich werde nochmal versuchen mit der Bank zu reden. Vielleicht lässt sich ja noch eine Lösung finden. Mit den Kreditkarten wurde ich diversen Supermärkten eingekauft, also wurde die Unterschrift gefälscht da es keinerlei Niederschrift der Pin gibt.

Würde die Bank nochmal kontaktieren und Ihr mitteilen das Du direkt nach Kenntnisnahme des Verlustest dich gemeldet bzw. die Kreditkarte gesperrt hast.
"Die Kunden sind dazu verpflichtet, den Verlust oder den Diebstahl der Karte unverzüglich zu melden, um Missbrauch zu vermeiden. Lässt man sich zu viel Zeit, geht die Haftung von der Bank auf den Kunden über. "
Quelle: http://www.kreditkartenvergleich.net/kreditkarten-ve…
Wobei man natürlich trotzdem nicht weiss wie die Bank reagieren wird aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Belege zuschicken lassen

Mit den Kreditkarten wurde ich diversen Supermärkten
eingekauft, also wurde die Unterschrift gefälscht
da es keinerlei Niederschrift der Pin gibt.

Na dann lass Dir doch einmal die Belege zuschicken. Dann wirst Du sehen ob Du unterschrieben hast. Notfalls mit einem grphologischen Gutachten drohen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bank dann auf ihrem Recht beharrt.
Gruß
Sascha